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Hansebubeforum » Vorbild » Liebherr LR 13000 » Threadansicht

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30.10.2010, 15:05 Uhr
MTA50

Avatar von MTA50

Aber nicht, wenn die Fotos auf öffentlich zugänglichen Gelände gemacht wurden. Ansonsten müsste Liebherr ganz schön hohe Sichtschutzwände hochziehen lassen.
Also wir wollen Fotos sehen ....:-)
--
Gruß Marco
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151 — Direktlink
30.10.2010, 16:41 Uhr
Michael L

Avatar von Michael L


Zitat:
MTA50 postete
Aber nicht, wenn die Fotos auf öffentlich zugänglichen Gelände gemacht wurden. Ansonsten müsste Liebherr ganz schön hohe Sichtschutzwände hochziehen lassen.
Also wir wollen Fotos sehen ....:-)

Da muss ich Dir recht geben.......aber solange die Chef´s dieses Forum (bzw. Liebherr) sagen keine Bilder vom LWE......solange mir nichts anderes bekannt ist stell ich keine rein.
--
Grüße aus Süddeutschland

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30.10.2010, 16:56 Uhr
Burkhardt
Admin
Avatar von Burkhardt

Bilder die von außerhalb eines Firmengeländes, ohne Hilfsmittel, gemacht wurden sind selbstverständlich kein Problem, aber das haben wir ja schon lang und breit erklärt...
--
Beste Grüße aus dem Alstertal und den Vierlanden, in Hamburg

Burkhardt Berlin
---


...ein dickes Fell? Das hatte ich früher nie... ich habs mir wachsen lassen...
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153 — Direktlink
30.10.2010, 17:21 Uhr
Michael L

Avatar von Michael L

Okay.....wenn ich wieder darf......hier bitte!

Ich muss dazu sagen das es leider relativ neblig war und somit die Bildqualität nicht soooo gut ist!

Viel Spaß!!!!

Das erste Bild zeigt unten rechts den Zaun!!!!!!!!! Somit außerhalb!!!!!!!













Die Bilder sind von Heute mittag, sprich aktuell!
--
Grüße aus Süddeutschland

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Dieser Post wurde am 30.10.2010 um 17:21 Uhr von Michael L editiert.
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30.10.2010, 17:26 Uhr
Wolfman

Avatar von Wolfman

Trotz Nebel, Super Bilder, herzlichen Dank!
--
mein Kranfavorit, LTM 1750-9.1
Grüße aus der Fünf-Türme-Stadt Wolfgang
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30.10.2010, 17:33 Uhr
King-Off-Road



Außerhalb des Zaunes ja. Aber ist das wirklich öffentliches Gelände?
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156 — Direktlink
30.10.2010, 17:36 Uhr
A I Nikolis

Avatar von A I Nikolis

Fantastic photos!! What a giant..
--
Visit my Flickr account, full of cranephotos!
http://www.flickr.com/photos/a-i-nikolis/
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30.10.2010, 17:41 Uhr
Michael L

Avatar von Michael L


Zitat:
King-Off-Road postete
Außerhalb des Zaunes ja. Aber ist das wirklich öffentliches Gelände?

Auf welches Gelände spielst Du an?
--
Grüße aus Süddeutschland

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30.10.2010, 17:42 Uhr
Wolfman

Avatar von Wolfman


Zitat:
King-Off-Road postete
Außerhalb des Zaunes ja. Aber ist das wirklich öffentliches Gelände?

geh Gucken, dann weist du es, wäre eine Alternative statt der ständigen Zweifel oder?
--
mein Kranfavorit, LTM 1750-9.1
Grüße aus der Fünf-Türme-Stadt Wolfgang
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30.10.2010, 18:48 Uhr
BUZ



die LR 11350 sieht aus wie ein Hilfskran/Erdbeerpflüger...,
gigantisch!!!!




Gruß
BUZ
--
das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE!
---------------
www.schwerlast-rhein-main.de
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30.10.2010, 20:09 Uhr
percheron

Avatar von percheron

Fantastische An- und Einsichten.

Was für ein Monstrum. 350t Bühnenbalast.
Den möchte ich einmal in Natura sehen.

Ist das, was die LR 11350 am Haken hat ein zweiter Haken für eine LR 13000?
--
Gruß Achim

( Mitglied der Berliner Fraktion )
Immer auf der Suche nach allem von Breuer und Maximum.
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31.10.2010, 10:49 Uhr
marc v

Avatar von marc v


Zitat:
King-Off-Road postete
Außerhalb des Zaunes ja. Aber ist das wirklich öffentliches Gelände?

Das ist doch wirklich wieder doof sprache!!!
Nu ist da einer mit eine super kamera der super bilder macht, fragt nett in folge einige fragen ob er den bilder eintragen darf!
Dann gibbt sowar Buckhartt seine einstimmung, und wieder komt da einer for die 7000 ste mall met " ist das wirklich offentliche Gelande"! Mann o mann setzt dich selber im wagen wie schon vorgeschlagen und finde es aus!

Seit froh das einer von uns schon durch das gelande vorgegangen ist, aus eigene erfahrung weiss ich dass es nicht so einfach ist!
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162 — Direktlink
31.10.2010, 11:13 Uhr
Gast:Hacki
Gäste


Boah, wahnsinn. Was ein Klotz.
Danke für die Bilder.
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163 — Direktlink
31.10.2010, 11:41 Uhr
andy b

Avatar von andy b

Wenn, da ein Modell kommt muß ich im Wohnzimmer ja eine Schwerlastplatte montieren.
--
andy b aus HB
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31.10.2010, 18:51 Uhr
Victor

Avatar von Victor

Super Fotos Michael, vielen dank!
--
Gruß, Victor
NL
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01.11.2010, 09:52 Uhr
krauser




Zitat:
Daniel Lederer postete

Zitat:
tobbi postete
Es gibt 3 Zustände, die in Bezug auf die Tragfähigkeit überprüft werden müssen:

Erstens die maximale Belastbarkeit des Materials / Streckgrenze (geringe Ausladung), wo mit der maximalen Hakenlast geprüft wird (Nennlast = 80% der Maximallast).

Zweitens (bei Gittermastkranen entfällt das meist) der zulässige Hydraulikdruck im Wippzylinder. Hier gilt Nennlast = 87% der Maximallast.

Als drittes muss die Standsicherheit (bei großer Ausladung) sichergestellt sein, hier ist die Nennlast = 75% der Maximallast.

Keiner dieser drei Fälle darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden!

Kompliment dem der das jetzt verstanden hat, ich glaub ich überleg mir das mit dem Ingenieursstudium nochmal.

Ich war der mit den 4000t im Bauforum. Ich hab da lediglich die Rechnung richtig gestellt, allerdings mit falschen Ausgangszahlen, das war die Aufgabe:

"Die Tragkraftangaben beziehen sich nach DIN/EN auf 75% der Prüflast. Macht beim LR 13000 dann 3.750 t Prüflast"

Da war meine Rechnung ganz einfach:

Tragkraft = 75% = 3000t
Prüflast = 100% = 4000t

Inzwischen hab ich nachgelesen und gemerkt dass das falsch ist!

Aber was sind jetzt das für Angaben von tobbi ??

"Nennlast = 80% der Maximallast"

Ist die Nennlast 3000t = 80% und die Maximallast 3750t = 100%?
Oder
Ist die Maximallast 3000t = 100% und die Nennlast 2400t = 80% mit der im Betrieb zu rechnen ist?

Um die Verwirrung etwas zu entschärfen.
Bei Liebherr ist die Nennlast 75% der Maximallast.
Wie es bei den anderen Herstellern ist weiß ich nicht, müsste aber gleich sein,
da dies ja nicht von Liebherr festgelegt wird sondern vom jeweiligen Land, wo der Kran im Einsatz ist.
Es gibt aber auch Länder wo die Nennlast 80% der Maximallast ist.
Das heißt, die können mit dem gleichen Kran mehr heben. Z.B. USA

Früher hatte Holland sogar nur 66% und die Schweiz hatte auch 80%,
wurde aber irgendwann im Rahmen der EU angeglichen.
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166 — Direktlink
01.11.2010, 10:28 Uhr
Adrian Flagmeyer

Avatar von Adrian Flagmeyer

Hallo zusammen,

So steht es zumindest in den Datenblätter der meisten Hersteller.
Nach ISO 4305 und DIN 15019.2:
Prüflast = 1,25 x Hublast + 0,1 x Auslegereigengewicht auf die Auslegerspitze reduziert.

Also könnte die Prüflast ein bischen über 3750 Tonnen liegen.


Gruß Adrian
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167 — Direktlink
01.11.2010, 10:56 Uhr
Daniel Lederer




Zitat:
krauser postete

Zitat:
Daniel Lederer postete

Zitat:
tobbi postete
Es gibt 3 Zustände, die in Bezug auf die Tragfähigkeit überprüft werden müssen:

Erstens die maximale Belastbarkeit des Materials / Streckgrenze (geringe Ausladung), wo mit der maximalen Hakenlast geprüft wird (Nennlast = 80% der Maximallast).

Zweitens (bei Gittermastkranen entfällt das meist) der zulässige Hydraulikdruck im Wippzylinder. Hier gilt Nennlast = 87% der Maximallast.

Als drittes muss die Standsicherheit (bei großer Ausladung) sichergestellt sein, hier ist die Nennlast = 75% der Maximallast.

Keiner dieser drei Fälle darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden!

Kompliment dem der das jetzt verstanden hat, ich glaub ich überleg mir das mit dem Ingenieursstudium nochmal.

Ich war der mit den 4000t im Bauforum. Ich hab da lediglich die Rechnung richtig gestellt, allerdings mit falschen Ausgangszahlen, das war die Aufgabe:

"Die Tragkraftangaben beziehen sich nach DIN/EN auf 75% der Prüflast. Macht beim LR 13000 dann 3.750 t Prüflast"

Da war meine Rechnung ganz einfach:

Tragkraft = 75% = 3000t
Prüflast = 100% = 4000t

Inzwischen hab ich nachgelesen und gemerkt dass das falsch ist!

Aber was sind jetzt das für Angaben von tobbi ??

"Nennlast = 80% der Maximallast"

Ist die Nennlast 3000t = 80% und die Maximallast 3750t = 100%?
Oder
Ist die Maximallast 3000t = 100% und die Nennlast 2400t = 80% mit der im Betrieb zu rechnen ist?

Um die Verwirrung etwas zu entschärfen.
Bei Liebherr ist die Nennlast 75% der Maximallast.
Wie es bei den anderen Herstellern ist weiß ich nicht, müsste aber gleich sein,
da dies ja nicht von Liebherr festgelegt wird sondern vom jeweiligen Land, wo der Kran im Einsatz ist.
Es gibt aber auch Länder wo die Nennlast 80% der Maximallast ist.
Das heißt, die können mit dem gleichen Kran mehr heben. Z.B. USA

Früher hatte Holland sogar nur 66% und die Schweiz hatte auch 80%,
wurde aber irgendwann im Rahmen der EU angeglichen.

@ krauser

Aber das bestätigt doch dann wieder meine 4000t !?

Nennlast = 75% = 3000t
Maximallast = 100% = 4000t

????
--
Schöne Grüsse aus dem Remstal
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168 — Direktlink
01.11.2010, 11:41 Uhr
LTM11200



hallo andy b ,
wieso brauchst Du eine Schwerlastplatte in Deinem Wohnzimmer? Hast Du keine Böden aus Beton? Aber ich muss schon sageb die LR 13000 ist ein rießen teil einfach nur sprachlos
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169 — Direktlink
01.11.2010, 11:43 Uhr
LTM11200



Also wenn der LTM 11200 schon um die 8 Millionen € kostet was erst dann die LR 13000?
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01.11.2010, 11:52 Uhr
Black-fox



mehr ... halt...
--
Gruss Micha

Das Copyright aller Bilder von mir liegt auch bei mir ich (ich weis nur nicht wo es liegt?)
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01.11.2010, 13:41 Uhr
robertd



Tolle Bilder, danke Michael

Interessant finde ich die Ausführung ohne beweglichen A-Bock ähnlich wie beim CC 12600. So auf Anhieb würde ich vermuten, dass zumindest in dieser Ausführung kein Betrieb ohne Derrick vorgesehen ist, da der Winkel der Seile zum Aufrichten des Hauptmastes ziemlich ungünstig sein dürfte. Vergleichsweise dürfte der A-Bock bei der LR 11350 ca. 14 Meter lang sein, dieser starre A-Bock bei der LR 13000 aber nur geschätzte 10-12 Meter.

gruss robert

Dieser Post wurde am 01.11.2010 um 13:46 Uhr von robertd editiert.
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01.11.2010, 13:59 Uhr
Blecki



Mal von der Seite betrachtet:



Und auch außerhalb des Geländes gemacht.....
--
Grüße aus DU
Frank
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01.11.2010, 14:30 Uhr
Stephan A



Hallo,

Blecki bist Du nach der Besichtigung noch einmal um das Werk von außen gelaufen
Ich werde nächste mal an euch Denken und Bilder von ausserhalb mitbringen, meine darf ich leider noch nicht veröffentlichen

Gruß
Stephan
--
Gruß
Stephan

Die vier wichtigsten Worte im Leben: "Einen SCHEISS muss ich!"
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01.11.2010, 15:03 Uhr
Blecki



Nein, das war am Abend vor der Besichtigung. Ich war ja doch ziemlich neugierig auf das, was mich dort so erwartete.
--
Grüße aus DU
Frank
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