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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Werden Rundumleuchten noch ernst genommen? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: [ 1 ] -2- [ 3 ]
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18.09.2006, 09:48 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan


Zitat:
Hebelzupfer postete
... Letztlich hilft aber wahrscheinlich nur eins: Gas wegnehmen, vorsichtig fahren ( soweit das möglich ist ) und ein dickes Fell wachsen lassen.


Gruß aus Bremen

Georg

So in der Art wird man das wohl sehen müßen...!

Laut der Erklärung eines Mobilkranherstellers wird die gelbe RKL bei Fahrzeugen mit mehr als 3 m Breite, mehr als 24 m Länge, mehr als 4 m Höhe, mehr als 40 t Gesamtgewicht oder alles zusammen nötig. Bei der BF 3-Schulung habe ich mir vom referierenden Sheriff noch nahe legen lassen, auch bei Geschwindigkeiten auf der Autobahn von weniger als 60 Km/h die gelben RKL einzuschalten. Alles in allem sehr nachvollziehbare Begründungen, wie ich meine. Demnach braucht eine moderner dreiachsiger Mobilkran keine RKL bei Straßenfahrt (wenn er nicht mit zu viel Ballast überladen ist... ) Aber wie oben schon beschrieben, bestätigen Ausnahmen diese Regel.

Gelegentlich nehme auch ich mit eingeschalteter RKL am Straßenverkehr teil, meißt wegen Übergewicht eines Kranes (48-50 t) oder wegen Überlänge und -gewicht beim Abschleppen eines 40-Tonners (32 m Länge; bis zu 70 t GG). Mit diesen Eckdaten habe ich immer die besseren Argumente, auch vor dem Sherriff, solange ich mich defensiv verhalte und gegebenenfalls einfach stehen bleibe. Zur Not auch mal mitten auf der Straße, um anschließend die Bogenbrücke mittig zu nehmen... Schwer aufpassen muß man als Fahrer eines Schwertransportes aber immer, erst recht, daß man sich nicht der Nötigung strafbar macht! Das vergessen gewisse Kollegen auf den Abschleppwagen ganz gerne mal. Was unter den Augen des Gesetzes erlaubt ist und was nicht, sollte man nicht annehmen, sondern sich erst bestätigen lassen; so wie dämliche Verkehrsgenossen ihre Knolle "bestätigt" bekommen...

Zur RKL im allgemeinen ist mir schon mehrach aufgefallen, vor allem bei Bergeeinsätzen auf der Autobahn, daß das gemeine Volk besonders auf blaues Rundumlicht zu reagieren scheint; aber auch nicht mehr...! Sobald die letzte blaue Lampe aus ist, fließt auch wieder der Verkehr auf der Gegenspur, ganz gleich wieviel Feuerwehrfahrzeuge noch da stehen oder wie hoch sich die Trümmerberge türmen.

Es bleibt also bei dem, was Georg schon gesagt hat: Ruhe bewahren. Ich tröste mich dann auch noch mit dem Gedanken, daß ich ja nach Stunden bezahlt werde... (...was aber auch nicht immer klappt, weil Zeit eigentlich unbezahlbar ist...)


Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"

Dieser Post wurde am 18.09.2006 um 09:50 Uhr von Stephan editiert.
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026 — Direktlink
18.09.2006, 11:19 Uhr
Hebelzupfer (†)




Zitat:
Stephan postete
Demnach braucht eine moderner dreiachsiger Mobilkran keine RKL bei Straßenfahrt

Ob mit oder ohne Gelblicht zu fahren ist steht in der Genehmigung. Da die einzelnen Verkehrsbehörden die Gesetze aber unterschiedlich auslegen muß eben in einem Landkreis ein Zwei-Achs-Kran mit RKL fahren und im anderen Kreis fährt ein Vierachser mit Ballastanhänger ohne RKL !


Zitat:
Stephan postete
Es bleibt also bei dem, was Georg schon gesagt hat: Ruhe bewahren. Ich tröste mich dann auch noch mit dem Gedanken, daß ich ja nach Stunden bezahlt werde... (...was aber auch nicht immer klappt, weil Zeit eigentlich unbezahlbar ist...)

Wenn da doch die Sperrzeiten nicht wären ! Wenn ich mit dem Kran um 8.00 Uhr zugbereit sein soll und bleibe wegen der Sperrzeit 5 km vor der Baustelle stehen werden Chef, Disponent und Kunde richtig begeistert sein - also doch wieder Zeitdruck !!!


Gruß aus Bremen

Georg

Dieser Post wurde am 18.09.2006 um 11:21 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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027 — Direktlink
19.09.2006, 16:12 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik

Die gelbe RKL wird schon ein klein wenig inflationär genutzt, so ist doch heutzutage – zumindest in Darmstadt – bereits jeder Müllwagen mit mindest zwei angeschalteten RKL unterwegs. Zusätzlich blinkt es bei jedem noch so kleinen kommunalen Autochen (T4 z.B.) auf dem Dach, wenn er irgendwo am Straßenrand bei einer Minibaustelle Werkzeug ablädt. Bei uns haben sogar irgendwelche selbstfahrenden grünen komischen Rasenmäher, die den Grünstreifen hinter dem Fahrradweg mähen, gelbe RKL an (die an irgendeinem Halterchen befestigt sind.) Und wer weiß, vielleicht wird noch eines Tages mal jeder Mitarbeiter des kommunalen Abfallentsorgungsdienstes (auf gut deutsch Müllmann) mit persönlicher RKL auf der Mütze rumlaufen.

Nunja, safety first.

Auf der anderen Seite gibt es leider auch die (Auto-) Fahrer, die gar nichts schnallen, wie hier schon oft angesprochen – mit Vollgas rein ins Vergnügen (bzw. in den Schlamassel). Und leider gibt es auch die Übervorsichtigen – und das ist mindestens genauso ärgerlich – die bei einem Gelb- bzw. Blaulicht sofort und ohne Sinn und Verstand in die Eisen gehen, auf Bürgersteige 'rauffahren, Blockaden und Auffahrunfälle somit erst erzeugen.

Resultat: Ein nicht unerheblicher Prozentsatz der Kraftfahrer ist leider nicht in der Lage, "mitzudenken".

Was auch gar nicht mal so überraschend ist, weil ein "Mitdenken" z.B. in Fahrschulen auch gar nicht gelehrt wird.

gruß hendrik
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028 — Direktlink
19.09.2006, 18:50 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

Hi Hendrik


Zitat:
Und wer weiß, vielleicht wird noch eines Tages mal jeder Mitarbeiter des kommunalen Abfallentsorgungsdienstes (auf gut deutsch Müllmann) mit persönlicher RKL auf der Mütze rumlaufen.

Hmm, Also bei der Bundeswehr gehörte das zum Marschsicherungssatz.
Nen Blinkie zum auffen Helm schnallen .
War immer lustig damit zu loofen .

Mfg Markus K
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029 — Direktlink
19.09.2006, 22:42 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Markus K postete ...bei der Bundeswehr gehörte das zum Marschsicherungssatz...

Bundeswehr ist sowieso ein Fall für sich!

Besonders, was die Kolonnenfahrt auf Autobahnen angeht: Marschgeschwindigkeit 80, vorgeschriebener Abstand zum Vordermann gefühlte 10.000 Meter.

Eine bessere Verkehrsbehinderung gibt es gar nicht!

gruß hendrik
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030 — Direktlink
19.09.2006, 22:46 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Hendrik postete
Was auch gar nicht mal so überraschend ist, weil ein "Mitdenken" z.B. in Fahrschulen auch gar nicht gelehrt wird.

"Mitdenken" scheint mir generell aus der Mode zu kommen, nicht nur im Straßenverkehr. Aber das ist ein Thema für sich...


Zitat:
Hendrik postete
Bundeswehr ist sowieso ein Fall für sich!

Besonders, was die Kolonnenfahrt auf Autobahnen angeht: Marschgeschwindigkeit 80, vorgeschriebener Abstand zum Vordermann gefühlte 10.000 Meter.

Die können doch nicht schneller!


Tschüs,

Sebastian
--
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031 — Direktlink
23.09.2006, 21:58 Uhr
Jens P.




Zitat:
Hendrik postete
Was auch gar nicht mal so überraschend ist, weil ein "Mitdenken" z.B. in Fahrschulen auch gar nicht gelehrt wird.

Ich habe mal in der Sperrzeit einen fahrlehrer auf der Raststätte gefragt, was ich überhaupt für einen LKW fahre und wie er sich dann zu verhalten habe. Das war seine Antwort: "Der Schwertransport muß bei Gegenverkehr rechts ranfahren und darf den normalen Verkehr nicht behindern"

Manchmal ist es doch kein Wunder, was so auf der Straße fährt!

Dieser Post wurde am 23.09.2006 um 21:59 Uhr von Nordjoey editiert.
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032 — Direktlink
24.09.2006, 18:54 Uhr
Gast:Vogel
Gäste


Irgendwie hat er ja Recht,
was treibst Du Dich auch auf den schönen für PKW gebauten Straßen mit so einem Ungetüm rum, kann man das nicht auf die Bahn verladen?!
So etwas fragte mich auch mal ein Fahrlehrer im Gegenverkehr, um dann auf meine Tip hin die Bahn AUF unserem 8-Achs-Semi zu entdecken.. ;o)
Leider ist der Gegenverkehr in vielen Fällen resistent gegenüber Rundumleuchtn aller Art und Farbe, mir haben sie schon mal den vorausfahrenden Schutzmann vorm Transport abgeschossen.
Jetzt bin ich in der glücklichen Lage recht selten mit viel Breite unterwegs zu sein, meist ist es etwas Schwer und/oder hoch. Nach diversen Notbremsungen (auch mal mit 130 to den Rennsteig hoch) hab ich mir angewöhnt prinzipiell mindestens ein weiteres BF 2 zwischen LKW und vorausfahrender Polizei einzusetzen.
Man nehme dazu aber bitte keine PKW, der wird schlicht nicht ernstgenommen, ein Transporter oder Geländewagen mit viel Licht nach vorn sollte es schon sein. Schön vorausfahren, breit machen und weit von kniffligen Stellen alles an den Rand Schicken. Gerade im Bergland unverzichtbar wenn man vorankommen will ohne ständig wieder anzufahren.
Wenn dann noch einer Durchflutscht über Funk warnen.

Was die oben genannten "falsch" geparkten PKW angeht seh ich die Schuld in so einem Fall auf beiden Seiten! Wer seinen Transport so abstellt das er erstmal rangieren muss um loszukommen hat irgendwas falsch gemacht.
Da war sicher die Bequemlichkeit - Kaffee trinken? - Auslöser..
Wenn dann Drumherum PKWs parken ist da kein Wunder, die sind eben auch nur bequem. Wenns nicht anders geht hilft eine Rolle Flatterband, die Kegel und Leuchten aus dem BF 3 oder Ähnliches - man muss es aber selbst tun.
Abgesehn davon kann sich doch Otto Normalverbraucher eh nicht vorstellen was man mit so einem Gespann für einen Platzbedarf hat.. Beim Bremsen und beim Lenken.
So unangenehm wie das ist, hier sind wir selbst gefragt - Schwertransport ist nun mal kein Schnelltransport, auch wenn das manch ein Kollege dank reichlich Leistung und guten Bremsen heut meint..

Gelbe Rundumleuchten machen uns nicht die Straße frei - sie weisen einfach nur auf die Gefahr hin.
Solche Verhältnisse wie in der Tschechei, wo der Gegenverkehr bei Gelblicht am liebsten nach rechts über den Straßengraben hüpft haben wir hier halt nicht.

Ich komm auch gern vor den Sperrzeiten an,
manchmal gehts halt nicht.

Andreas

Dieser Post wurde am 24.09.2006 um 18:58 Uhr von Vogel editiert.
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033 — Direktlink
24.09.2006, 22:22 Uhr
Oliver Thum

Avatar von Oliver Thum

.....nun, ich bin auch nicht erst seit gestern in der Branche und habe auch schon einige Gelblichtkilometer in meinem Leben auf dem Buckel.Was mir da schon alles untergekommen ist da könnte ich ein Buch schreiben.
Man muß sich als Fahrer eines Kranes,Schwer oder Großtransportes,Abschleppwagens u.s.w. immer im klaren sein das Gelblicht ist keine eingebaute Vorfahrt es warnt nur von einer Gefahr die von einem selber ausgeht.Kommt es zu einer Kollision mit einem anderen Verkehrsteilnehmer zieht man meistens den kürzeren.Als der Osten aufging hatten die Leute das noch richtig drinn wenn man mit einem Kran oder Schwertransport ankam, sind die rechts ranngefahren und vor allem nachts haben sie sofort auf das Standlicht zurückgeschalten.Mittlerweile ist es auch nicht mehr so.Meines Erachtens wird in den Fahrschulen viel zu wenig auf dieses Thema eingegangen.
--
© - Copyright liegt bei "Oliver Thum".

+++ Ein Gruß aus meiner Heimat "HIER" Tirol! +++

~~~~~~~~~~~ Oliver Thum ~~~~~~~~~~~
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034 — Direktlink
17.11.2007, 17:54 Uhr
Jens P.



Da ich die letzen 2 Wochen Montags bei RePower geladen habe, fällt mir noch ne Geschichte aus Thömenzeiten ein, wo ich öfter dort war, um ne Nabe zu holen:
Wir (mein Kollege mit dem Maschinenhaus und ich) wurden von der Polizei abgeholt und dann ging es raus aus Husum Richtung B5. Kurz vor der B5 kommt eine scharfe Linkskurve und eine Brücke, auf der mein Kollege nur 5km/h fahren darf. Die Polizei fuhr scharf im Gegenverkehr und im Display stand "ÜBERBREITE". Es kam ein PKW angezischt und bei der Polizei fuhr er auch brav am Rand, sonst hätte es gescheppert. Mein Kollege war grade auf der Brücke und ein Ausweichen war nicht möglich. Der PKW Fahrer sah die Gefahr, wich nach rechts auf seitenstreifen aus und "parkte" dann Graben, den die Brücke überspannt.
Meine Rundumleuchten haben keine Sonderechte aber die der Polizei hätte er mal beachten sollen.

EDIT: Das war mein 1000er Post!

Dieser Post wurde am 17.11.2007 um 17:55 Uhr von Jens P. editiert.
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035 — Direktlink
17.11.2007, 18:18 Uhr
Helmi

Avatar von Helmi


Zitat:
Jens P. postete
.

EDIT: Das war mein 1000er Post!

Na dann herzlichen Glückwunsch
--
Gruß vom Helmi aus der Westerwälder Werkzeugschmiede
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036 — Direktlink
19.11.2007, 01:58 Uhr
ReneBSschmidbauer



Hallo Leute,

ich denke jeder der in der Schwerlast-Branche aktiv ist, kennt die Problematik. Erlebnisse wie Fahren mit 5m oder mehr Breite plus Länge über 25m mit Sheriffs etc. und Verkehrsteilnehmern die dann neben dem Fahrerhaus zum Stehen kommen und auf Nachfrage ob sie nicht merken was hier los ist noch sagen "IHR fahrt doch hier mitten auf der Straße" oder "Was weiß ICH warum da vorne Blaulicht fährt" sind ja leider keine Ausnahme mehr. Mangelnde Ausbildung in der Fahrschule (siehe die Antwort des Fahrlehrers in Jens´ Posting) und die Problematik, dass heutzutage jeder Kipper Rundumleuchten hat plus Ignoranz der Verkehrsteilnehmer spielen da eine entscheidende Rolle.

Mir fällt gerade in den letzten Jahren auf, dass immer mehr LKW mit normalmessendem Sattel und drei Stahlträgern, die hinten "50cm" rausragen, alle zur Verfügung stehenden RKL laufen lassen (auch sehr beliebt: Grobbleche mit 10 cm Überbreite oder 1m telekopierte Telesattel mit Trapezprofilen). Dazu noch meine speziellen Freunde mit 7,5t-Abschleppwagen, die ihre völlig überdimensionierte Leuchtreklame einschalten, sobald ein Auto hinten draufsteht und LKW mit Hubarbeitsbühne drauf, bei denen der Korb hinter den Auffahrrampen rausschaut. Absoluter Knaller dieses Jahr war jedoch ein Magirus 2-Achs-Kipper des THW mit Tiefladeanhänger und einem 2,50m hohen und 2,50m breiten Betonring, der mich (leer mit 85 km/h) auf der A2 kurz vor Kreuz BS-Nord mit Blaulicht vorn und hinten und derart schnell überholt hat, dass ich nach meiner Parkscheibe gesucht hab.

Früher mussten gelbe Rundumleuchten bei Nichtbenutzung sogar abgedeckt werden, und soweit ich weiß war es schwerer als heute sie bei LKW in die Fahrzeugpapiere eingetragen zu bekommen, keine Ahnung ob diese Vorschrift (§52 StVZO) in den letzten Jahren "aufgeweicht" wurde....
Vielleicht weiß jemand mehr?
--
Gruß aus Salzgitter,
René

"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst." -Voltaire

www.schmidbauer-gruppe.de
www.fricke-schmidbauer.com

Dieser Post wurde am 19.11.2007 um 04:26 Uhr von ReneBSschmidbauer editiert.
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037 — Direktlink
24.11.2007, 12:42 Uhr
Jens P.



Ich kenne schon so einige Polizisten, bei denen der Mißbrauch der RKL Geld kostet. Ich habe in meiner aktuellen Genehmigung für das Maschinenhaus nach Karstädt mit 131to und 33,50m Länge in Niedersachsen folgende Auflage: RKL hinten!
Es ist kein Kreuz bei "RKL vorne" gesetzt. Anmachen muß ich sie trotzdem, um den Verkehr, der auf die Autobahn kommt, zu warnen. Unsere Fahrzeuge werden jetzt alle mit Blitzlampen im Kühlergrill nachgerüstet, die seperat zuschaltbar sind.
Ich habe mal ne Zeit lang versucht, die Kollegen (Stahlbleche, Mobilbagger, 50cm hinten raus) anzusprechen, warum sie überhaupt mit RKL anmachen, wenn sie es überhaupt nicht dürfen. Als Standartantwort kam immer : "Da hast Du überhaupt keine Ahnung von!"
Einer hat nur mal die A....karte gezogen, weil er mit 30cm Überhang bei geteilter Ladung der Meinug war, das er ein Schwertransport seh und auf der Schwerlastspur stehen müsse. Als dann die Polizei kam und uns die Spur räumte, wollte er als "Schwertransport" nicht wegfahren und so bat die Polizei um die §70 und §29......Fehlanzeige. Der gute Mann durfte dann noch umladen.
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038 — Direktlink
24.11.2007, 15:43 Uhr
tomh




Zitat:
ReneBSschmidbauer postete
... dass heutzutage jeder Kipper Rundumleuchten hat...

Grundsätzlich ist mir das mit den RKLs auch schon aufgefallen, dass jeder Hunz und Kunz damit rumgurgt..... - da magst auf der Autobahn schon garnicht mehr schauen, wenn du in der Weite was blitzen siehst, ob es was wirklich interessantes ist (großer Schwertransport oder so...)

aber für die Kipper muss ich eine Lanze brechen, war ja schließlich während den Semesterferien des öfteren Kieskutscher, da war ich eigentlich immer ganz froh, wenn ich RKL hatte, denn wenn Du ne Baustelle mit ner sch.... Einfahrt hast, am besten noch in der Kurve und dann mitm Hänger rangierst, oder du während des beladens auf der Straße rumstehst, weil es die Baustelle nicht anders zulässt. Dann hab ich sie ganz gerne eingeschalten. Da stand mir sonst des öfteren der ein oder andere Autofahrer an der Stoßstange an - und das nicht weil ich so langsam war.....

Aber wie du schon schreibst, die Ignoranz ist der Wahnsinn....
--
Ciao

Tom

Wo ein TATRA da ein Weg - zumindest danach......
Bergegurt und Sch�kel - wir kennen keinen Ekel

Dieser Post wurde am 24.11.2007 um 15:43 Uhr von tomh editiert.
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039 — Direktlink
24.11.2007, 16:04 Uhr
Shorty



Hallo,

@ Jens P. und andere

(quote)Über Hupen und Lichthupe lachen LKW Fahrer nur.....ich auch!(/quote)

Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es hinaus!

Gruß Heiko
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040 — Direktlink
24.11.2007, 20:00 Uhr
Jens P.




Zitat:
Shorty postete
Hallo,

@ Jens P. und andere

(quote)Über Hupen und Lichthupe lachen LKW Fahrer nur.....ich auch!(/quote)

Wie man in den Wald hinein ruft, so schallt es hinaus!
Gruß Heiko

Ich finde, da gibt es einen kleinen Unterschied, wenn hinter mir jemand hupender und pöbelnder Weise fährt oder ob ich mit RKL auf eine Gefahrenstelle hinweise.
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041 — Direktlink
25.11.2007, 08:26 Uhr
Shorty



Moin,

die Hupe oder Lichthupe soll eigentlich auch auf Gefahren hinweisen, so benutze ich sie jedenfalls.

Für mich besteht da kein Unterschied.

Gruß Heiko
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042 — Direktlink
26.11.2007, 13:07 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Mit den gelben Blitzlampen im Kühlergrill, den sogenannten Straßenräumern, würde ich mich noch einmal genauer erkundigen. Mein letzter Kenntnisstand ist der, wonach gelbe Blitzer per se gar nicht zuläßig sind...! Diese Info kam jedenfalls von einem Hersteller, der solche Lampen baut und sie natürlich gerne auch in Deutschland verkauft. Jedoch immer mit dem Hinweis, daß sie hier nicht betrieben werden dürfen.

Seit einigen Jahren kann man gelbe Blitzer vermehrt an Abschleppfahrzeugen beobachten. Hier machen sie auf dem Weg durch den Stau und bei der Absicherung der Einsatzstelle sicherlich Sinn. Sollte es aber immer noch keine Zulassung geben und sollte irgend Jemand nach einem Unfall behaupten, durch die Blitzer geblendet worden zu sein, könnte eine Versicherung nach der Betriebserlaubnis fragen und damit die ABE des betreffenden Fahrzeuges in Frage stellen. Das könnte schließlich teuer werden...

Deshalb: Unbedingt noch mal nach den aktuellen Zulassungskriterien fragen.
Und mal ganz unter uns: Das geblitze am Kühler mag ja ganz netten Eindruck machen, aber an Kippern, Schwerlast-ZGM oder Kirmesbuden haben diese Dinger doch eigentlich gar nichts verloren, oder...?


Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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043 — Direktlink
26.11.2007, 18:36 Uhr
Rotexx

Avatar von Rotexx

Hmm.. das schwarze BF3 von Gertzen,die beiden 4 achs TGA´s von Gertzen,einige Zgm von v.d.Vlist-alle haben Straßenräumer im Kühlergrill. Unser ortsansässiges Abschleppunternehmen-wenn der bei nem VU aufkreutzt,da sehen unsere Fw Wagen vom Blitzen und Blinken her aber alt gegen aus!
--
Gruß
Carsten
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044 — Direktlink
26.11.2007, 20:18 Uhr
Katzenfreund




Zitat:
Stephan postete
Sollte es aber immer noch keine Zulassung geben und sollte irgend Jemand nach einem Unfall behaupten, durch die Blitzer geblendet worden zu sein, könnte eine Versicherung nach der Betriebserlaubnis fragen und damit die ABE des betreffenden Fahrzeuges in Frage stellen. Das könnte schließlich teuer werden...

Hallo,

Das gilt auch für die oben am Dach angebrachten Fernscheinwerfer.
--
Freundliche Grüsse aus dem Herzen der Lüneburger Heide

Frank
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045 — Direktlink
26.11.2007, 21:08 Uhr
tomh



aber nach EU-Richtlinie dürfen am Dach doch Fernscheinwerfer angebracht werden?

Da ich das bei meinem Geländewagen auch mal machen wollte und das mit dem TÜV durchgesprochen habe, ist mir da nix bekannt. Das war vor ca 2 Jahren. - Es hätte kein Problem dargestellt.

man darf halt bei PKWs (und LKW?) nur 4 Zusatzscheinwerfer benutzen. weitere gehören im öffentlichen Straßenverkehr abgedeckt.
--
Ciao

Tom

Wo ein TATRA da ein Weg - zumindest danach......
Bergegurt und Sch�kel - wir kennen keinen Ekel
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046 — Direktlink
26.11.2007, 21:17 Uhr
Dirty-Harry




Zitat:
Jens P. postete
Ich kenne schon so einige Polizisten, bei denen der Mißbrauch der RKL Geld kostet. Ich habe in meiner aktuellen Genehmigung für das Maschinenhaus nach Karstädt mit 131to und 33,50m Länge in Niedersachsen folgende Auflage: RKL hinten!
Es ist kein Kreuz bei "RKL vorne" gesetzt. Anmachen muß ich sie trotzdem, um den Verkehr, der auf die Autobahn kommt, zu warnen. Unsere Fahrzeuge werden jetzt alle mit Blitzlampen im Kühlergrill nachgerüstet, die seperat zuschaltbar sind.
Ich habe mal ne Zeit lang versucht, die Kollegen (Stahlbleche, Mobilbagger, 50cm hinten raus) anzusprechen, warum sie überhaupt mit RKL anmachen, wenn sie es überhaupt nicht dürfen. Als Standartantwort kam immer : "Da hast Du überhaupt keine Ahnung von!"
Einer hat nur mal die A....karte gezogen, weil er mit 30cm Überhang bei geteilter Ladung der Meinug war, das er ein Schwertransport seh und auf der Schwerlastspur stehen müsse. Als dann die Polizei kam und uns die Spur räumte, wollte er als "Schwertransport" nicht wegfahren und so bat die Polizei um die §70 und §29......Fehlanzeige. Der gute Mann durfte dann noch umladen.

Hi Jens,

wo stand denn dies mit der gelben-RKL nach hinten?? Grundsätzlich richtet sich doch dies nach der Richtlinie für überlange, breite Fahrzeuge und überlange und breite Ladungen?? ....folglich müsste auch eine Absicherung bei den Maßen nach vorne -also auch gelbe-RKL - erfolgen??

Gruß aus dem Süden

Harry
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047 — Direktlink
26.11.2007, 21:23 Uhr
Dirty-Harry



Hi Stephan, hi Rotexx,


ich meine bei bestimmten "Berufsgruppen" können da Ausnahmen über § 70 StVZO erteilt werden - werde mich mal schlau machen, da die ZO nicht mein Hauptgebiet ist.....(geht aber schulungsbedingt bis zum Weekend)

Gruß aus dem Süden

Harry
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048 — Direktlink
26.11.2007, 23:53 Uhr
Marlowe



Mal ne Meinung von einem aus der "kleinen Fraktion", sprich PKW-Fahrer.

Ich versuche schon, auf gelbe RKL zu achten. Wenn sie aber zu häufig eingesetzt werden (20 cm Überhang bei einem Curtainsider auf der Autobahn) oder der klassische gelbe Atego 814-Abschlepper mit Diskobeleuchtung, weil ein Smart auf der Ladefläche steht, desensibilisieren doch ziemlich.

Gelblicht auf der Strasse? Ist das nun ein dicker Brocken oder wieder nur eine Luftnummer? Zehnmal lupft man den Gasfuss, um festzustellen, dass es eine zu heiss gewaschene Kehrmaschine auf dem Bürgersteig ist, um beim elften Mal in normaler Fahrweise vor einem Schwertransport zu stehen.

BTW, am Rande bemerkt: nein, es macht keine Spass, wenn ein gelbes Abschleppauto mit mehr RKL auf dem Dach als PS unter der Haube einem Nachts überland entgegenkommt.
--
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049 — Direktlink
29.11.2007, 11:54 Uhr
ReneBSschmidbauer



Nochmal zu den Frontblitzern:

§52 StVZO (3) 4.ff regelt:

Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).

BLAUE Frontblitzer sind also ausdrücklich erlaubt, GELBE werden jedoch nicht erwähnt und sind deswegen verboten, auch die mit E-Nr. (KBA-Nr., Prüfzeichen etc). ... Soweit mir bekannt, dürfen sie höchstens als "Pannenleuchte" bei stehenden Fahrzeugen benutzt werden. Interessant wäre noch das Statement von Harry bzgl. Ausnahmen nach §70 StVZO....

PS. Wir haben auch Fahrzeuge mit Frontblitzern laufen und ich muss dazu sagen: Der Gegenverkehr reagiert drauf ...
--
Gruß aus Salzgitter,
René

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