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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Korinthenkackerei bei Autobahnkontrollen » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: [ 1 ] -2- [ 3 ]
025 — Direktlink
02.10.2009, 21:19 Uhr
Michael Basler

Avatar von Michael Basler

Hallo BUZ,

dem ist nichts mehr hinzuzufügen, das sehe ich genau so (100% Zustimmung).
--
Gruß aus Lörrach
Michael Basler

http://www.fotocommunity.de/fotograf/basi70/1903258
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026 — Direktlink
02.10.2009, 21:57 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
BUZ postete

Danke BUZ, sehr interessant. Ein paar Anmerkungen:

Es gibt im Straßengüterverkehr 2 Aspekte: 1.) Die Verkehrssicherheit bzw. die LKW-Unfallzahlen, und 2.) die Wettbewerbsverzerrung durch schwarze Schafe.

Das Problem ist, daß beides nicht immer zusammenhängt.

In den ganzen Horrorfilmen im Fernsehen und im Rest der Medien (siehe der dämliche HR-Bericht) wird suggeriert, daß LKW immer dann schwere Unfälle produzieren, wenn sie zu breit, zu schwer, zu hoch, zu schlecht gewartet, oder allgemein nachts unterwegs sind. Das Publikum schlottert, die Einschaltquote stimmt, man hat ein schönes Feindbild (der LKW), und alles wird noch fleißig angeheizt durch die Polizei!

Ein Unding!

Schwere LKW Unfälle werden zu 95% verursacht durch Fahr- und Bedienungsfehler. Darin eingeschlossen sind die Übermüdung der Fahrer, Abgelenktheit und Unkonzentriertheit der Fahrer, Alkoholisierung und Drogenkosum der Fahrer, zuwenig Sicherheitsabstand, falsche Ladungssicherung; allerdings auch die schweren Fahrfehler der sonst so überheblichen Zeitgenossen 'Autofahrer' (mit zumeist denselben Symptomen), die die LKW Fahrer nicht selten durch dumme und rücksichtslose Manöver in komplette Bedrängnis bringen. Meines Wissens gibt die LKW-Unfallstatistik noch her, daß 2-5% (das schwankt) der schweren LKW-Unfälle durch technische Defekte hervorgerufen werden. Also vergleichsweise gering; das ist recht beruhigend zu wissen!

Dann zum Punkt 2): Die Wettbewerbsverzerrung durch die illegalen Trucks. Sehr, sehr ärgerlich, aber das alleine produziert erstmal keine Toten oder Schwerverletzten! Und solange die Wettbewerbsverzerrer nicht in die Verkehrssicherheit eingreifen, sind sie ein ganz anderes Thema, und sollten auch dementsprechend anders behandelt werden (geschieht ja auch schon, bspw. durch BAG-Kontrollen). Die Überschneidung zur Verkehrssicherheit ergibt sich zumeist bei Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, daher ist diesem Punkt immer und mit allem Nachdruck besonderes Augenmerk zu schenken. Wobei mal ansatzweise in Frage gestellt werden darf, wie denn ein Fernverkehrstrucker sich auf einem hoffnungslos überfüllten Autobahnrastplatz bzw. in Gewerbegebieten mit großräumigen LKW-Parkverbot abseits der Autobahn ausruhen soll.....daß hier bei diesem Thema sämtliche politischen Organe seit 10 Jahren komplett versagen, ist ein weiteres aber nicht unübliches Trauerspiel.


Zitat:
in der Fahrzeughöhe gibt es absolut keine Toleranzwerte...

...Zeitweise hatte ich einen 2ax Jumboanhänger mit 4,08 m Höhe, eingetragen im Fahrzeugschein, aber ohne Genehmigung §70 und §29 bzw. 46. Das gab nie irgendwelche Probleme, vermessen worden bin ich auch nie.

Und.....irgendwo mal gegengekracht? Oder gibt es irgendwo Brücken, die diesem Teil gefährlich werden können? (Brücken unter 4,00 m ausgeschlossen...)

gruß hendrik
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027 — Direktlink
02.10.2009, 23:10 Uhr
Gast:Mike Weber
Gäste



Zitat:
Hendrik postete

Zitat:
Mike Weber postete Und genau deswegen gibt es die Gewinnabschöpfung die den Spediteur und nicht den Fahrer tritt.

Herzchen.....der Fahrer bekommt ebenfalls ein Briefchen von der Bußgeldstelle....

Das Briefchen kostet aber keine 1500eur einer Gewinnabschöpfung. Klar, die Fahrer haben's auch nicht dicke (wer hat das schon) und 50eur und vor allem die Punkte tun weh. Aber wusste er es nicht vorher? Jeder fährt doch da langsamer wo die Blitzer stehen und wenn man erwischt wird, tja, Pech gehabt. Da hilft dann aber auch kein geheule.


Zitat:
Hendrik postete
und alles wird noch fleißig angeheizt durch die Polizei!

Die Polizei kann doch nix dafür. Die machen ihre Arbeit und werden dabei gefilmt (das die wegen einer Kamera besonders hart durchgreifen glaube ich nicht, da gibts aber wie überall härtere und sozialere Leute). Wie die Redaktion das nachher im Beitrag verwurstet, weiß doch keiner. Sieht man bei den ganzen Schwertransportberichten doch auch, was da für ein Kommentatorschrott gesendet wird...

Zitat:
Ein Unding!

Das bringt eben Quote - ist bei Amokläufen doch dasselbe, es sind immer die Killerspiele... Nie das die gemobbt werden, der leichte Zugang zu Waffen, die Zukunftslosigkeit und die Rachegedanken des Täters/Opfers.

Zitat:
Meines Wissens gibt die LKW-Unfallstatistik noch her, daß 2-5% (das schwankt) der schweren LKW-Unfälle durch technische Defekte hervorgerufen werden. Also vergleichsweise gering; das ist recht beruhigend zu wissen!

Ich würd eher sagen, das ist ein Wunder. Wenn ich da an die Erlebnisse bei uns in der Firma zurückdenke. Wer da manchmal zum laden kam, da wunderte man sich wie der noch zu uns gekommen ist wenn man die Bilder sah.
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028 — Direktlink
03.10.2009, 09:53 Uhr
Jens P.



Schönes Thema!

Ich habe da mal eine Frage. Ist der LKW auf diesen Bildern leer oder beladen?



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029 — Direktlink
03.10.2009, 10:01 Uhr
RmKrane

Avatar von RmKrane

Hallo Zusammen
@ Jens: Kommt darauf an wen Fragst Du? Laie sagt leer, BAG sagt beladen.
--
"Der Mensch heißt Mensch weil ..."
Ralf
alias: Rm Krane
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030 — Direktlink
03.10.2009, 10:03 Uhr
Jens P.



Es geht um den Unterschied zwischen Leer- und Lastfahrt. Die BAG hat keine Ahnung von solchen Fahrzeugen. Es betrifft die Polizei.
Also: Habe ich Leer- oder Lastfahrt?
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031 — Direktlink
03.10.2009, 10:18 Uhr
rollkopf

Avatar von rollkopf

Hallo,
@ Jens P.

meiner Meinung nach IST dein Fahrzeug beladen. Undzwar mit einem Teil deines Fahrzeugs, nur das momentan nicht verwendet wird. Somit ist dieses Teil Ladung.
Ok, Ladungsbreite, Ladungshöhe, Gewicht der Ladung spielen da nun keine Rolle. Aber es ist ein Teil, was mit Ketten verzurrt wurde. Somit für mich eindeutig als Ladung zu erkennen. Gut, ich bin kein Polizeibeamter, auch kein Beamter der BAG. Aber eben meine Meinung dazu.

gruss rollkopf

Nochwas, ich glaube sogar, selbst ein Besen, mit dem du die Ladefläche reinigst, gehört zur Ladung und muss entsprechend gesichert werden.
--
gruss Andreas aka rollkopf

Wissen ist Macht, nichts wissen macht Freizeit

Dieser Post wurde am 03.10.2009 um 10:21 Uhr von rollkopf editiert.
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032 — Direktlink
03.10.2009, 10:22 Uhr
RmKrane

Avatar von RmKrane

Hallo Zusammen
@ Jens P.: Schließe mich Rollenkopf an, so war auch mein Posting029 zu verstehen.
--
"Der Mensch heißt Mensch weil ..."
Ralf
alias: Rm Krane
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033 — Direktlink
03.10.2009, 10:31 Uhr
Jens P.



Mein Fahrzeug ist leer denn ich habe kein Fahrzeugfremdes Teil geladen. Das Tiefbett wird nur ausgebaut um die Fahrauflagen (BF 2, Nachtfahrt) zu veringern und das Fahrzeug wirtschaftlicher einsetzten zu können.
Habe ich das Tiefbett eingebaut ist es auch eine Leerfahrt.
Auch diesen Prozeß hatte ich vor einiger Zeit gewonnen und zwar auch wieder im Raum Wildeshausen.
Diese beiden Bilder wurden auch vor Gericht verwendet.
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034 — Direktlink
03.10.2009, 10:43 Uhr
rollkopf

Avatar von rollkopf

Hallo,

interessant, wieder was gelernt. Danke Jens P.

Ich kann mir aber gut vorstellen, solltest du so dennoch in eine Kontrolle geraten, gucken ganz diensteifrige Polizeibeamte, ob genügend Ladungssicherung, also Anzahl und Zugkraft der Zurrketten im Verhältniss zum Gewicht des ausgebauten Tiefbettes stehen.

wobei man ja dann wieder von Ladung sprechen könnte...

Ach es ist schon nicht einfach...

gruss rollkopf
--
gruss Andreas aka rollkopf

Wissen ist Macht, nichts wissen macht Freizeit
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035 — Direktlink
03.10.2009, 10:47 Uhr
Beutli1



Moin

@Jens: Richtig, sonst würde ja auch jeder der sein Dolly auf das Bett fährt um sich das BF3 zu Sparen (unter 23m länge) beladen durch die Gegend fahren.

Gruß Uwe
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036 — Direktlink
03.10.2009, 10:47 Uhr
RmKrane

Avatar von RmKrane

Hallo Jens
Na Klasse, wieder was gelernt. DANKE
Ist dieses WE ja nicht um sonst gewesen! ;-)

Achtung Witz: "Das Aktenzeichen hätten WIR dann gerne noch!"
--
"Der Mensch heißt Mensch weil ..."
Ralf
alias: Rm Krane
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037 — Direktlink
03.10.2009, 10:52 Uhr
Jens P.



Aber warum kostet soetwas den Steuerzahlern Geld? Sämtliche Kosten hat der Staat übernommen.
Warum zahlen die Polizisten das nichtmal aus eigener Tasche?
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038 — Direktlink
03.10.2009, 11:19 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Weil sie Staatsdiener sind. Und die muß muß der Dienstherr dann eben gescheiter ausbilder. Das geschieht ja auch, völlig richtig, auf Kosten der Allegemeinheit.

Man könnte jetzt natürlich auch so herum fragen, welchen Einfluß ein einzelner Polizist auf seine Ausbildung nehmen kann. Wie können solche Erfahrungen schneller in die Ausbildung künftiger Kontorlleure einfließen? Wie funktioniert dieser Teil der Ausbildung überhaupt? Warum wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich bei der Kontrolle gewichtet, obwohl TÜV und Ladungssicherung/Sozialvorschriften bundesweit einheitlich gelten...?

Und noch eine Idee: Könnte man solche Kontrollen nicht schon etwas massiver an den Außengrenzen der EU, oder den Landesgrenzen einzelner Eu-Mitgliedsstaaten durchführen...?


Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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039 — Direktlink
03.10.2009, 11:24 Uhr
Jens P.




Zitat:
rollkopf postete
Ich kann mir aber gut vorstellen, solltest du so dennoch in eine Kontrolle geraten, gucken ganz diensteifrige Polizeibeamte, ob genügend Ladungssicherung, also Anzahl und Zugkraft der Zurrketten im Verhältniss zum Gewicht des ausgebauten Tiefbettes stehen.

4mal 13mm Ketten (10to) plus ARM reichen bei einem 8to Tiefbett wohl oder? Ach ja: Ein Spanngurt sichert den hinteren Tisch.
Kleinere Ketten habe ich garnicht mit.

Was mich aufregt ist das man nach einer Kontrolle mit Anzeige wegem jeden Sch..ß vor Gericht muß. das kostet mich Arbeitszeit und den Staat Geld nur weil ihre "Diener" keine Ahnung haben. Wichtig machen können sie sich gut.

Das soll jetzt nicht so klingen als ob ich ständig kontrolliert werde. Gestern wurde ich angehalten aber das schreibe ich nachher noch bei "Wilder Westen" rein.

Dieser Post wurde am 03.10.2009 um 11:27 Uhr von Jens P. editiert.
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040 — Direktlink
03.10.2009, 16:34 Uhr
baroni

Avatar von baroni


Zitat:
Jens P. postete
Es geht um den Unterschied zwischen Leer- und Lastfahrt. Die BAG hat keine Ahnung von solchen Fahrzeugen. Es betrifft die Polizei.
Also: Habe ich Leer- oder Lastfahrt?

Ich bin nicht vom Fach, deshalb stellt sich mir hier die Frage: In welchem Zusammenhang ist das wichtig?

Nichts für Ungut,
Thorsten
--
Aktueller denn je:
Wer in der Demokratie schläft, wird in der Diktatur erwachen! ©@bisher unbekannter Autor
... aber wenigstens keine Augenringe haben.
©@Christine Prayon
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041 — Direktlink
03.10.2009, 17:19 Uhr
Champagnierle



Hallo,
ich hätte das auch nicht so gewusst. Aber ich denke, ich bin auch nicht in der Branche.
Ich möchte Euch nur eines mitgeben. Ich verstehe Jens, wenn er sagt, dass ihn nicht irgendein Vollpfosten kontrolliert, für den der Unterschied zwischen einem LKW und einem PKW das Vorhandensein einer Tachoscheibe ist... Aber wenn Ihr Euch mal anseht, WIE vertrackt die Rechtsprechung ist - okay, wenn man lange genug darüber nachdenkt, kommt man darauf, dass auch eine Leerfahrt wie eine Fahrt mit Ladung aussehen kann....
Aber wann sollen die Beamten sich so etwas reinpfeifen? Die werden auch mit Berichten hier, Sondereinsätzen da, Schlichtungen noch irgendwie, ... zugeballert. Und natürlich könnte man den Beamten eine Art Rundschreiben verpassen, in dem Alle immer auf dem gleichen Stand sind. Aber wann sollen die das lesen? Dann heisst es wieder, die sind ja nur Schreibtischtäter. Also die Geschichte ist wirklich mehrgesichtig. Das Optimum ist da ein sehr motivierter Beamter, der in seiner Freizeit (ansonsten darf er das ja nicht) Foren liest, sich so etwas aneignet und dann in seiner Arbeitszeit an die Kollegen weitergibt. Aber ich glaube, dazu ist schlicht die Bezahlung zu schlecht.

Insofern sehe ich da zwar Nachholbedarf, aber solange wir nicht mal genug Geld für Schulen, genügend Lehrer für den Nachwuchs aber noch Kohle für den A400M, den Eurofighter und irgendwelche Panzer haben, solange wird sich da nix ändern.

Der einzige Trost, den ich da wirklich spenden kann, ist dass sich die Situation auch mit einem anderen Wahlergebnis nicht geändert hätte oder ändern würde.

Ich wünsche Euch trotzdem einen schönen 3. Oktober! Und auch wenn viele den 3. Oktober für den teuersten Tag in der bundesdeutschen Geschichte halten, finde ich ihn richtig und bin froh, dass wir den Spuk des kalten Krieges hinter uns haben!

Marc
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042 — Direktlink
03.10.2009, 21:41 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
baroni postete

Zitat:
Jens P. postete
Es geht um den Unterschied zwischen Leer- und Lastfahrt. Die BAG hat keine Ahnung von solchen Fahrzeugen. Es betrifft die Polizei.
Also: Habe ich Leer- oder Lastfahrt?

Ich bin nicht vom Fach, deshalb stellt sich mir hier die Frage: In welchem Zusammenhang ist das wichtig?

Wenn ich mal für Jens antworten darf: Du mußt bei den Erlaubnissen/Ausnahmegenehmigungen für solche Züge stets angeben, ob es sich um Leerfahrt oder Lastfahrt handelt.

gruß hendrik
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043 — Direktlink
03.10.2009, 21:46 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Jens P. postete Mein Fahrzeug ist leer denn ich habe kein Fahrzeugfremdes Teil geladen.....Auch diesen Prozeß hatte ich vor einiger Zeit gewonnen und zwar auch wieder im Raum Wildeshausen.

Wieder herzlichen Glückwunsch; gut so.

Das nächste Stadium der Korinthenkackerei wäre erreicht, wenn der Sherrif Dich anzeigt, weil das Tiefbett nicht in Firmenfarben lackiert ist - es könnte ja demnach ein fahrzeugfremdes Teil sein, was Du irgendeinem Kollegen vorbeibringst.

gruß hendrik
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044 — Direktlink
03.10.2009, 21:47 Uhr
Jens P.




Zitat:
baroni postete

Zitat:
Jens P. postete
Es geht um den Unterschied zwischen Leer- und Lastfahrt. Die BAG hat keine Ahnung von solchen Fahrzeugen. Es betrifft die Polizei.
Also: Habe ich Leer- oder Lastfahrt?

Ich bin nicht vom Fach, deshalb stellt sich mir hier die Frage: In welchem Zusammenhang ist das wichtig?

Nichts für Ungut,
Thorsten

Ganz einfach Thorsten:
Bei Lastfahrt habe ich ganz andere Auflagen in der Genehmigung wie bei der Leerfahrt, brauche z.B. ein BF3, habe zwischendurch Polizei und auch Umfahrungen. dann darf ich meistens auch nur nachts zwschen 22.00 und 6.00 fahren.
Leer habe ich Tagfahrt, teilweise nichtmal die Sperrzeiten von 6.00 bis 9.00 und 15.30 bis 19.00 und aufgrund der geringen Maß- und Gewichtsüberschreitungen keine besonderen Auflagen. Ein Begleitfahrzeug brauche ich auch nicht. Fahrtweggebunden bin ich meistens allerdings trotzdem noch.

Die Polizei warf mir vor das ich so, wie auf dem Bild, in Lastfahrt nicht die erforderlichen Auflagen eingehalten habe.
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045 — Direktlink
03.10.2009, 22:04 Uhr
rollkopf

Avatar von rollkopf


Zitat:
Jens P. postete

Zitat:
baroni postete

Zitat:
Jens P. postete
Es geht um den Unterschied zwischen Leer- und Lastfahrt. Die BAG hat keine Ahnung von solchen Fahrzeugen. Es betrifft die Polizei.
Also: Habe ich Leer- oder Lastfahrt?

Ich bin nicht vom Fach, deshalb stellt sich mir hier die Frage: In welchem Zusammenhang ist das wichtig?

Nichts für Ungut,
Thorsten

Ganz einfach Thorsten:
Bei Lastfahrt habe ich ganz andere Auflagen in der Genehmigung wie bei der Leerfahrt, brauche z.B. ein BF3, habe zwischendurch Polizei und auch Umfahrungen. dann darf ich meistens auch nur nachts zwschen 22.00 und 6.00 fahren.
Leer habe ich Tagfahrt, teilweise nichtmal die Sperrzeiten von 6.00 bis 9.00 und 15.30 bis 19.00 und aufgrund der geringen Maß- und Gewichtsüberschreitungen keine besonderen Auflagen. Ein Begleitfahrzeug brauche ich auch nicht. Fahrtweggebunden bin ich meistens allerdings trotzdem noch.

Die Polizei warf mir vor das ich so, wie auf dem Bild, in Lastfahrt nicht die erforderlichen Auflagen eingehalten habe.

Hallo,

ahhh, das bringt für mich als Laien (PKW-Fahrer) doch viel mehr Licht in die Frage, warum Leer- oder Lastfahrt. Es ging also unter anderem um die Auflagen (Sperrzeiten, die ich auch als Maschinist mit Baumaschinen also Mobilbagger, Radlader bis 20 KmH habe,allerdings nur abseits von Autobahnen, versteht sich) Jens P. Danke.
--
gruss Andreas aka rollkopf

Wissen ist Macht, nichts wissen macht Freizeit

Dieser Post wurde am 03.10.2009 um 22:07 Uhr von rollkopf editiert.
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046 — Direktlink
03.10.2009, 23:37 Uhr
ulrich




Zitat:
Hendrik postete
.....aber es geht hier ja um das Strafmaß, welches angewendet wird, wenn der obere Grenzwert der StVO überschritten wird.

Und anstelle einer Zero-Tolerance Politik (die anscheinend von Mike Weber favorisiert wird) gäbe es da auch Alternativen.

Ich könnte mir vorstellen bzw. würde vorschlagen, dass das Strafmaß geringer ausfällt, wenn der Fahrer seine aktuelle Fahrzeughöhe kennt.
Vor der Vermessung durch die Polizei wird er danach gefragt.
Eine Toleranz von +/- 1cm zwischen der vom Fahrer genannten und der von der Polizei gemessenen Höhe wird aufgrund von Meßungenauigkeiten gewährt.
Ein Fahrer der seine Höhe kennt und sie ad-hoc bei einer Kontrollen nennen kann, wird vor einer beschilderten Brücke (d.h. Brückenhöhe 4m oder geringer) daran denken.

Von dem Fahrer eines Autotransporters, bei dem die Ladungshöhe jenachdem ob er Sportwagen, Kleinwagen, ... oder SUV geladen hat, sehr unterschiedlich sein kann, hätte ich angenommen, dass dieser schon aus dem Interesse heraus, dass die teuren SUV keinen Schaden nehmen, seine aktuelle tatsächliche Fahrzeughöhe kennt.


Auf Autobahnen wird bei 8 cm Überschreitung wahrscheinlich alles gut gehen.
( Hier könnte es knapp werde, also nicht zu früh zum Abfahren einordnen, d.h. nicht über die schraffierte Fläche fahren. )

In älteren Industriegebieten (z.B. im Ruhrgebiet) gibt es allerdings auch Eisenbahnbrücken die mit 4m Höhe ausgeschilderter sind und eine tatsächliche lichte Höhe zwischen 4,05m und 4,1m haben.

D.h., die möglichen Folgen bei einer Überschreitung der Höhe um einem bestimmten Betrag können je nach Strecke (und Ladung) sehr unterschiedlich sein.

Wie verhält sich ein LKW-Fahrer der keine Ahnung von seiner Fahrzeughöhe hat, wenn er sieht, dass dieser Contanierzug vor ihm (im Normalfall) locker flockig unter der Brücke durchfährt.
Wie hoch ist diese Brücke tatsächlich 3,9m oder sogar 4,01m ?
Gibt es eigentlich eine einheitliche Regelung wieviel Luft bezüglich der auf den Schlidern angebenen Höhe sein muss ?

Da ist die Findung eines angemessenen, gestaffelten Strafmaßes nicht einfach.


Und noch etwas zum Fersehbeitrag:
Der Beitrag hat doch gezeigt, dass es notwendig ist, die Fahrer von Autotransportern für das Problem der oft sehr unterschiedlichen Fahrzeughöhe zu sensibilisieren.
Unter didaktischen Gesichtspunkten wäre es daher falsch gewesen, Höhenüberschreitungen von mehr als 5cm einfach so durchzuwinken.

Zu dem Stichwort Gewinnabschöpfung hätte ich allerdings noch eine Frage.
Der Autotransporter mit den SUV war doch technisch in der Lage die Autos unter Einhaltung der max. Fahrzeughöhe zu transportieren (und das ohne Luft aus den Reifen der PKW abzulassen).
Hier hat doch nur eine Nachlässigkeit des Fahrers bei der Verladung vorgelegen.
Er durfte nach der Behebung des Mangels schließlich mit allen geladenen PKW weiterfahren.
Gegenüber Mitwebern, die den gleichen Autotransporter nutzen und bei der Verladung der gleichen Fahrzeuge auf die Fahrzeughöhe achten, wurde also kein Vorteil erzielt.
... oder liege ich da falsch ?

Möglicherweise hatte der Kommentar der Sprecherin auch nur allgemein gültigen Charakter und bezog sich nicht wirklich aus den gezeigten Autotransporter.

Dieser Post wurde am 04.10.2009 um 00:07 Uhr von ulrich editiert.
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047 — Direktlink
04.10.2009, 12:29 Uhr
Quancho



Ob ein LKW 4,00 Meter hoch ist oder 4,08 Meter ist vollkommen unerheblich. Bei uns in der Firma die Mega LKW für die Automobilindustrie waren auch durch die Bank durch bei ca 4,08 Meter...ich habe so einen Zug mehre Wochen im Fernverkehr gefahren, ohne Probleme. Bei 4,0 Meter und sogar bei 3,9 Meter Brücken kam ich problemlos durch...

Für ein paar Zentimeter eine Welle zu machen ist absoluter Schwachsinn. Selbst ein normaler Sattelzug, auch mit Frigo Auflieger, kann bei 4,01 bis 4,05 Metern liegen. Das hängt von der Kombination Zugmaschine + Auflieger ab...bei dem einen passts, beim anderen nicht.

Die LKW, die unter Brücken hängen bleiben versuchen durch 3,7 oder 3,8 Brücken zu fahren...vllt auch hin und wieder mal bei 3,9 aber ich habe noch nie gesehen das einer bei einer 4,0 Meter Brücke hängen blieb wegen ein paar Zentimeter...Schwertransporte natürlich ausgenommen
--
MFG
Christian

------
Alle Angaben ohne Gewähr!
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048 — Direktlink
04.10.2009, 12:29 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
ulrich postete Ich könnte mir vorstellen bzw. würde vorschlagen, dass das Strafmaß geringer ausfällt, wenn der Fahrer seine aktuelle Fahrzeughöhe kennt. Vor der Vermessung durch die Polizei wird er danach gefragt.

Auch meine Vorstellung.


Zitat:
Eine Toleranz von +/- 1cm zwischen der vom Fahrer genannten und der von der Polizei gemessenen Höhe wird aufgrund von Meßungenauigkeiten gewährt.

Zu knapp. Bei Sturm, Regen und Dunkelheit kannst Du von keinem Menschen verlangen, ein mit SUV/LKW/Traktoren etc. beladenen Autotransporter auf den Zentimeter genau in der Höhe auszumessen. Mindestens 3 cm sollten drin sein, wenn nicht mehr. Wirklich: Man sollte an solche Extremsituationen denken, und wir Menschen sind keine Roboter.


Zitat:
Zu dem Stichwort Gewinnabschöpfung hätte ich allerdings noch eine Frage. Der Autotransporter mit den SUV war doch technisch in der Lage die Autos unter Einhaltung der max. Fahrzeughöhe zu transportieren (und das ohne Luft aus den Reifen der PKW abzulassen). Hier hat doch nur eine Nachlässigkeit des Fahrers bei der Verladung vorgelegen. Er durfte nach der Behebung des Mangels schließlich mit allen geladenen PKW weiterfahren.
Gegenüber Mitwebern, die den gleichen Autotransporter nutzen und bei der Verladung der gleichen Fahrzeuge auf die Fahrzeughöhe achten, wurde also kein Vorteil erzielt.

Sehe ich genauso.....mit ein Grund, warum ich mich über die Gewinnabschöpfung aufgeregt hatte (ohne es geschrieben zu haben).

gruß hendrik
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049 — Direktlink
04.10.2009, 14:14 Uhr
ulrich




Zitat:
Hendrik postete
...

Zitat:
Eine Toleranz von +/- 1cm zwischen der vom Fahrer genannten und der von der Polizei gemessenen Höhe wird aufgrund von Meßungenauigkeiten gewährt.

Zu knapp. Bei Sturm, Regen und Dunkelheit kannst Du von keinem Menschen verlangen, ein mit SUV/LKW/Traktoren etc. beladenen Autotransporter auf den Zentimeter genau in der Höhe auszumessen. Mindestens 3 cm sollten drin sein, wenn nicht mehr. Wirklich: Man sollte an solche Extremsituationen denken, und wir Menschen sind keine Roboter.

Ich dachte bei der Vermessung der Fahrzeughöhe an die Verwendung eines Ultraschall- bzw. Laserentfernungsmeßgerätes.
Gut, nehmen wir 3cm.




Zitat:
Quancho postete
Die LKW, die unter Brücken hängen bleiben versuchen durch 3,7 oder 3,8 Brücken zu fahren...vllt auch hin und wieder mal bei 3,9 aber ich habe noch nie gesehen das einer bei einer 4,0 Meter Brücke hängen blieb wegen ein paar Zentimeter...

Die Leute, die keinen blassen Schimmer von ihrer Fahrzeughöhe haben, können wahrscheinlich noch nicht einmal ein Bandmaß halten.
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