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02.10.2009, 21:57 Uhr
Hendrik
Moderator
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Danke BUZ, sehr interessant. Ein paar Anmerkungen:
Es gibt im Straßengüterverkehr 2 Aspekte: 1.) Die Verkehrssicherheit bzw. die LKW-Unfallzahlen, und 2.) die Wettbewerbsverzerrung durch schwarze Schafe.
Das Problem ist, daß beides nicht immer zusammenhängt.
In den ganzen Horrorfilmen im Fernsehen und im Rest der Medien (siehe der dämliche HR-Bericht) wird suggeriert, daß LKW immer dann schwere Unfälle produzieren, wenn sie zu breit, zu schwer, zu hoch, zu schlecht gewartet, oder allgemein nachts unterwegs sind. Das Publikum schlottert, die Einschaltquote stimmt, man hat ein schönes Feindbild (der LKW), und alles wird noch fleißig angeheizt durch die Polizei!
Ein Unding!
Schwere LKW Unfälle werden zu 95% verursacht durch Fahr- und Bedienungsfehler. Darin eingeschlossen sind die Übermüdung der Fahrer, Abgelenktheit und Unkonzentriertheit der Fahrer, Alkoholisierung und Drogenkosum der Fahrer, zuwenig Sicherheitsabstand, falsche Ladungssicherung; allerdings auch die schweren Fahrfehler der sonst so überheblichen Zeitgenossen 'Autofahrer' (mit zumeist denselben Symptomen), die die LKW Fahrer nicht selten durch dumme und rücksichtslose Manöver in komplette Bedrängnis bringen. Meines Wissens gibt die LKW-Unfallstatistik noch her, daß 2-5% (das schwankt) der schweren LKW-Unfälle durch technische Defekte hervorgerufen werden. Also vergleichsweise gering; das ist recht beruhigend zu wissen!
Dann zum Punkt 2): Die Wettbewerbsverzerrung durch die illegalen Trucks. Sehr, sehr ärgerlich, aber das alleine produziert erstmal keine Toten oder Schwerverletzten! Und solange die Wettbewerbsverzerrer nicht in die Verkehrssicherheit eingreifen, sind sie ein ganz anderes Thema, und sollten auch dementsprechend anders behandelt werden (geschieht ja auch schon, bspw. durch BAG-Kontrollen). Die Überschneidung zur Verkehrssicherheit ergibt sich zumeist bei Nichteinhaltung der Lenk- und Ruhezeiten, daher ist diesem Punkt immer und mit allem Nachdruck besonderes Augenmerk zu schenken. Wobei mal ansatzweise in Frage gestellt werden darf, wie denn ein Fernverkehrstrucker sich auf einem hoffnungslos überfüllten Autobahnrastplatz bzw. in Gewerbegebieten mit großräumigen LKW-Parkverbot abseits der Autobahn ausruhen soll.....daß hier bei diesem Thema sämtliche politischen Organe seit 10 Jahren komplett versagen, ist ein weiteres aber nicht unübliches Trauerspiel.
Zitat: | in der Fahrzeughöhe gibt es absolut keine Toleranzwerte...
...Zeitweise hatte ich einen 2ax Jumboanhänger mit 4,08 m Höhe, eingetragen im Fahrzeugschein, aber ohne Genehmigung §70 und §29 bzw. 46. Das gab nie irgendwelche Probleme, vermessen worden bin ich auch nie. |
Und.....irgendwo mal gegengekracht? Oder gibt es irgendwo Brücken, die diesem Teil gefährlich werden können? (Brücken unter 4,00 m ausgeschlossen...)
gruß hendrik |