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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Führerschein-Diskussionen (Anhänger, gewerblich...) » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1- [ 2 ] [ 3 ]
000 — Direktlink
25.08.2011, 20:43 Uhr
Helmi

Avatar von Helmi

Ich habe heute so ein Gespann das erste mal gesehen. Was für einen Führerschein muß man denn dafür haben ?




--
Gruß vom Helmi aus der Westerwälder Werkzeugschmiede
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001 — Direktlink
25.08.2011, 20:47 Uhr
BUZ



Ich gehe von KL. 2 bzw. C1 aus:
3,5 bis 7,49 t GG und Anhängerachsabstand größer als 1,00 m


BUZ
--
das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE!
---------------
www.schwerlast-rhein-main.de
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002 — Direktlink
25.08.2011, 20:52 Uhr
jochen75



Moin

http://www.unsinn.de/produkt_details_db.html?pk=3

C1E und durch Umtausch alter Klasse3
--
Gruß aus Bad Beers
http://www.ortsfeuerwehr-badbederkesa.de
http://www.vzehb.de/

Dieser Post wurde am 25.08.2011 um 20:53 Uhr von jochen75 editiert.
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003 — Direktlink
25.08.2011, 21:01 Uhr
Lenni

Avatar von Lenni

Das müsste dann aber schon C1E sein, der Anhänger hat bestimmt mehr als 750 kg zGG.

Von Achsabständen bei den Führerscheinklassen hab ich noch nix gehört, das geht soweit ich weiß nur nach Gewicht, zumindest hab ich da grad nix dazu gefunden.
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004 — Direktlink
25.08.2011, 21:20 Uhr
kranfred09



Der Anhänger hat definitiv mehr als 750 HzGG, wer sonst verbaut eine auflaufbremse wenns ned sein muss??
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005 — Direktlink
25.08.2011, 21:37 Uhr
Seebser



B + E zu B
nix C, Zugfahrzeug ist unter 3,5T
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006 — Direktlink
25.08.2011, 21:42 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K


Zitat:
Lenni postete
Von Achsabständen bei den Führerscheinklassen hab ich noch nix gehört, das geht soweit ich weiß nur nach Gewicht, zumindest hab ich da grad nix dazu gefunden.

Hi
Beim 7,49t durftest du nur einen Anhänger mit 1 Achse mitführen bzw einen Tandemachsanhänger nur dann, wenn der Achsmittelpunkt nicht mehr als 1m auseinander lag.


Bei unserm Reifenhändler kommt immer nen Reifenbomber vorbei.
Nen Sprinter 515CDI Pritsche/Plane mit 4a Drehschemelanhänger dahinter.
Auf der Sonnenblende steht passenderweise Roadtrain. .

In Holland sind diese Anhänger recht weit verbreitet, gerne auch als 3 Achsige mobile Marktbude.

Mfg Markus K

Dieser Post wurde am 25.08.2011 um 21:47 Uhr von Markus K editiert.
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007 — Direktlink
25.08.2011, 21:50 Uhr
Philo0311



Geht mit BE...
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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008 — Direktlink
25.08.2011, 21:55 Uhr
Phil

Avatar von Phil

Immer wieder interessant, wer was über welche FS Klasse weiß. Immer wieder was anderes

Ich z.B. kenne das so, dass mit BE eine Fahrzeugkombi mit max. 3,5to GZG gefahren werden darf. Das Zugfahrzeug habe ich mal als Ford Ranger (wildtrak) gedeutet, somit dürfte es mit dem Gewicht nach oben sehr sehr eng werden.
Nachtrag: Eine Ausnahme besteht: Hat das Zugfahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von exakt 3500kg (also nicht 3499kg und auch nicht 3501kg), so darf ein Anhänger von max. 750kg zulässiger Gesamtmasse mitgeführt werden. Hat das Zugfahrzeug ein Gewicht von 3499kg, so darf der Anhänger max. 1kg wiegen. Bescheuert (tschuldige), ist aber so.

Meines Wissens nach bräuchte der Fahrer FS Klasse C1E.

Kann jemand mit belegbaren Fakten dienen?
--
Gruß
Philipp

Dieser Post wurde am 25.08.2011 um 22:00 Uhr von Phil editiert.
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009 — Direktlink
25.08.2011, 22:19 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Phil postete
Kann jemand mit belegbaren Fakten dienen?

Das BMVBS sagt:
* Klasse BE:
- Zugfahrzeug bis max. 3,5t
- zGg des Anhängers darf nicht über dem Leergewicht des Zugfahrzeugs liegen.

D.h. in der Praxis, Gesamtzuggewichte über 3,5t sollten erlaubt sein, realistisch betrachtet sollten 5-6t möglich sein.

* Klasse B:
- Zugfahrzeug bis max. 3,5t
- Anhänger bis max. 750kg
- Gesamtzuggewicht max. 3,5t

Laut einer Fußnote soll's aber auch die krude Ausnahmeregelung geben, daß der Anhänger schwerer als 750kg sein darf, wenn das Gesamtzuggewicht unter 3,5t bleibt und die Regel "Leergewicht Zugfahrzeug > Anhängergesamtgewicht" eingehalten wird.
Von dieser Regelung höre ich zum ersten Mal, der Rest deckt sich mit meinem (Halb)wissen.

Moral von der Geschicht': Führerschein CE und man hat keine Sorgen mehr.


Tschüs,

Sebastian
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010 — Direktlink
25.08.2011, 22:29 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Sebastian Suchanek postete
Moral von der Geschicht': Führerschein CE und man hat keine Sorgen mehr.

Nachtrag: Jetzt, wo ich so 'drüber nachdenke, scheint das gar nicht so weit hergeholt zu sein. Wenn ich in meinen Fahrzeugschein schaue, steht da ein Leergewicht von 1.945kg und eine zulässige Anhängelast (gebremst) von 2.100kg. Wenn ich die o.g. Regeln darauf anwende, dürfte ich den 2,1-t-Anhänger mit BE gar nicht ziehen, sondern bräuchte dafür tatsächlich CE. Nicht mal C1E reicht, weil auch da die "Gewichtsverhältnisklausel" gilt.


Tschüs,

Sebastian
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011 — Direktlink
25.08.2011, 22:37 Uhr
Philo0311



Also ich weiß nicht ob das an den Bundeländern liegt..

Aber ich habe bereits auch schon mehrfach unter aufsicht der Bunten Truppe einen Spritner (3,5t GG) inkl. einem Drehschemelanhänger (3,5t GG ) zum Einsatzort bewegt.

Diese Kombination habe ich mit BE gefahren
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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012 — Direktlink
25.08.2011, 22:45 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Philo0311 postete
Also ich weiß nicht ob das an den Bundeländern liegt..

Aber ich habe bereits auch schon mehrfach unter aufsicht der Bunten Truppe einen Spritner (3,5t GG) inkl. einem Drehschemelanhänger (3,5t GG ) zum Einsatzort bewegt.

Diese Kombination habe ich mit BE gefahren

Du hast recht, man sollte wirklich immer die Originalquelle - in diesem Fall §6 FeV (Fahrerlaubnisverordnung) - zu Rate ziehen.
Die "Gewichtsverhältnisklausel" gilt demnach nur für C1E, nicht aber für BE.
Einerseits beruhigend im Hinblick auf meinen o.g. Fall (wobei's mir persönlich dank vorhandenem CE hätte wurscht sein können), anderseits finde ich es irritierend, daß bei BE das Anhängergewicht dann offensichtlich nur durch die Typzulassung des Zugfahrzeugs beschränkt ist, aber nicht durch eine Regelung in der FeV.


Tschüs,

Se-"Ich glaube, ich muß hier demnächst wieder Thread-Chirurgie betreiben..."-bastian
--
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Dieser Post wurde am 25.08.2011 um 22:46 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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013 — Direktlink
25.08.2011, 23:29 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

Hi Sebastian
Und genau für Fälle wie diesen gibt es für C1E,CE, D1E und DE Besitzer, die ihre Fahrerlaubnis gewerblich Nutzen, das BKrFQG.

Fahrschule ist lang her und dann kommen fiese Gesetzesänderung und schon hast du mehr oder weniger 20 staunende Leute in einem Fortbildungsraum sitzen.

Genau da ist Zeit und Raum solche Fragen zu klären, nur Leider schlagen einige Leutz dort nur ihre Zeit Tod und logischerweise bleiben auch keine Neuerungen zwischen den Ohren hängen.

Ich geh nächste Woche erstmal Schlüsselzahl 95 in Feld 12 eintragen lassen .

Sorry ich schweife ab

Mfg Markus K

Dieser Post wurde am 25.08.2011 um 23:30 Uhr von Markus K editiert.
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014 — Direktlink
26.08.2011, 08:08 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Markus K postete
Ich geh nächste Woche erstmal Schlüsselzahl 95 in Feld 12 eintragen lassen .

Sorry ich schweife ab

Wenn wir schon abschweifen, dann richtig.
Was kost' der Spaß denn so pi-mal-Daumen? "35 Unterrichtsstunden à 60min" klingt nicht so preiswert, um das mal just for fun mitzumachen...

Edit - Nachtrag: Da mein 2er von 1998 ist, greift ja noch §3 BKrFQG, "Besitzstandswahrung". *freu* Allerdings sollte ich dann wohl mal irgendwann demnächst mal zur ersten Weiterbildung nach §5. Oder hab' ich da etwa schon irgendwelche Fristen verpennt? (Weil der Führerscheinerwerb schon über 5 Jahre her ist?) Und wieviel kostet denn pi-mal-Daumen so eine Weiterbildung?


Tschüs,

Sebastian
--
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Dieser Post wurde am 26.08.2011 um 08:15 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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015 — Direktlink
26.08.2011, 10:41 Uhr
Lenni

Avatar von Lenni


Zitat:
Sebastian Suchanek postete

Zitat:
Markus K postete
Ich geh nächste Woche erstmal Schlüsselzahl 95 in Feld 12 eintragen lassen .

Sorry ich schweife ab

Wenn wir schon abschweifen, dann richtig.
Was kost' der Spaß denn so pi-mal-Daumen? "35 Unterrichtsstunden à 60min" klingt nicht so preiswert, um das mal just for fun mitzumachen...

Edit - Nachtrag: Da mein 2er von 1998 ist, greift ja noch §3 BKrFQG, "Besitzstandswahrung". *freu* Allerdings sollte ich dann wohl mal irgendwann demnächst mal zur ersten Weiterbildung nach §5. Oder hab' ich da etwa schon irgendwelche Fristen verpennt? (Weil der Führerscheinerwerb schon über 5 Jahre her ist?) Und wieviel kostet denn pi-mal-Daumen so eine Weiterbildung?


Tschüs,

Sebastian

Das hab ich mich gestern auch gefragt, und wenn man mal sucht findet man schnell was:


http://www.eu-bkf.de/de/home/bkrfqg/haeufige_fragen.htm#EU-Berufskraftfahrer

http://www.tuev-sued.de/akademie_de/seminare_technik/eu_berufskraftfahrer_richtlinie/weiterbildung_fuer_lkw-fahrer

Gar nicht so günstig nur um den Führerschein zu behalten wenn man ihn nicht unbedingt braucht aber doch mal fahren dürfen will.
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016 — Direktlink
26.08.2011, 16:47 Uhr
jochen75



Moin

Wie verhält es sich eigentlich mit Feuerwehrfahrzeugen?Irgendwie ist das doch alles durcheinander, der Handwerker,der sein Material und Werkzeug zur Baustelle fährt ,braucht die Weiterbildung anscheinend nicht und wenn er z.B. Holz zu einem Kunden fährt,also liefert,muß er sie haben.Wo ist da für die Ladungssicherung eigentlich der Unterschied? Wie Currywurst im Sitzen oder im Stehen mit der Mwst?
--
Gruß aus Bad Beers
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http://www.vzehb.de/

Dieser Post wurde am 26.08.2011 um 16:48 Uhr von jochen75 editiert.
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017 — Direktlink
26.08.2011, 20:52 Uhr
Simon T.



Oha, 200€ für einen Tag nicht Schlecht.

Ich zahle 75€ pro Tag inkl. 3-Gängeessen und Getränke.

Gruß Simon
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018 — Direktlink
27.08.2011, 20:41 Uhr
kranfred09



Also in Österreich darfst mit dem B alleine ein maximales Zuggesamtgewicht von 4.250 Kg haben, wobei es ein Leichter Anhänger sein muss.

Zugfahrzeug max. 3500 Kg
Leichter AH 750 Kg

Alles was darüber ist entweder BE oder eben CE
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019 — Direktlink
28.08.2011, 10:17 Uhr
BUZ




Zitat:
Markus K postete


Ich geh nächste Woche erstmal Schlüsselzahl 95 in Feld 12 eintragen lassen .



Mfg Markus K

Schlüssel 95?
Viel Erfolg, September 2010 ist vorbei!

Gruß
BUZ
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020 — Direktlink
28.08.2011, 11:40 Uhr
Shorty



Moin,

zu Posting 500

Wer die alte Klasse 3 (PKW) hat, darf damit ein Fahrzeug bis 7,49 t plus den berühmten Tandemanhänger ziehen, ergibt dann ein GG von 17.500 Kg oder 17,5 t. Dies entspricht C1E, er kann also seinen alten FS umschreiben lassen und erhält C1E, obwohl er nur den PKW FS gemacht hat!

zur "Schlüsselzahl" 95: Wer nicht gewerblich fährt, d.h. sein Geld mit dem Fahren verdient, braucht die 95 nicht.

Wer seinen FS CE vor dem September 2009 gemacht hat, hat noch bis 2014/16 Zeit, dann muß er die Weiterbildung gemacht haben, um weiterhin gewerblich fahren zu dürfen.

Wer nach dem September 2009 seinen FS CE gemacht hat, muß die Grundqualifikation machen, um gewerblich fahren zu dürfen. Oder er macht eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, dann darf er im Rahmen der Ausbildung gewerblich fahren (Inland), und erhält nach bestandener Prüfung für 5 Jahre die 95 eingetragen.

Die Feuerwehr hat ein Problem mit den Fahrzeuggewichten und den entsprechenden Führerscheinen, da der FS B nur bis 3,5 t zuläßt und nicht mehr 7,5 t wie die Klasse 3 früher. Die 95 ist für die FW unbedeutend.

Gruß Heiko
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021 — Direktlink
28.08.2011, 15:21 Uhr
Gast:Kranfahrer-Meik
Gäste


@Shorty

Genau so ist es richtig Shorty, ich habe meine Berufskraftfahrerqualifizierungslehrgänge schon alle gemacht, und das schadet nicht.
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(Gast) Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
022 — Direktlink
28.08.2011, 15:50 Uhr
torquemaster



Hallo!

Zitat:
Shorty postete
Moin,

zu Posting 500

[…]

Die Feuerwehr hat ein Problem mit den Fahrzeuggewichten und den entsprechenden Führerscheinen, da der FS B nur bis 3,5 t zuläßt und nicht mehr 7,5 t wie die Klasse 3 früher. Die 95 ist für die FW unbedeutend.

Gruß Heiko

Nun, zumindest bis 4,25 t GG hat sie das Problem nicht mehr (immerhin):
http://www.rettungsdienst.de/magazin/bundesrat-stimmt-fur-ausnahmeregelung-4941

Für die größeren Fahrzeuge bis eben 7,5t hilft denen das allerdings auch nicht weiter …

Sebastian
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023 — Direktlink
28.08.2011, 20:28 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K


Zitat:
BUZ postete

Zitat:
Markus K postete


Ich geh nächste Woche erstmal Schlüsselzahl 95 in Feld 12 eintragen lassen .



Mfg Markus K

Schlüssel 95?
Viel Erfolg, September 2010 ist vorbei!

Gruß
BUZ

Hi BUZ

Mir gehts wie Meik.
Ich hab hier so 5 Bescheinigungen über 35h liegen, aufgrund dessen mir die 95 eingetragen wird. Auch die Kreuzchen auf der Bescheinigung sind an der richtgen Stelle, eine Kollegin hatte da letztens Probs auf der Führerscheinstelle...
Damit hab ich die nächsten 5 Jahre Ruhe, Führerschein und Weiterbildung sind dann an einem Datum fällig sind. Jedes Jahr ein Modul ist kein Beinbruch.

Die Kosten von 200€ für 1 Modul sind echt heftig. Meine 5 haben um die 70€ gekostet und wurden löblicherweise von meinem Arbeitgeber übernommen. 200€ sind allenfalls für ein Fahrsicherheits oder Ecotraining gerechtfertigt, wo die Fahrschule Fahrzeuge und Gelände stellt.

Mfg Markus K

Dieser Post wurde am 28.08.2011 um 20:29 Uhr von Markus K editiert.
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024 — Direktlink
28.08.2011, 20:39 Uhr
Gast:Kranfahrer-Meik
Gäste


@Markus K

Die Kosten sind schon heftig für diese Lehrgänge, aber die sind wohl als Unterstützung der angeschlagenen Fahrschulbranche so angesetzt worden.
Weiterbildung halte ich schon für wichtig, und ist auch erforderlich, aber die Weiterbildungslehrgänge zum Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz sind nicht überall auch wirklich gut, da gibt es schon erhebliche Unterschiede.
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(Gast) Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
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