020 — Direktlink
28.08.2011, 11:40 Uhr
Shorty
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Moin,
zu Posting 500
Wer die alte Klasse 3 (PKW) hat, darf damit ein Fahrzeug bis 7,49 t plus den berühmten Tandemanhänger ziehen, ergibt dann ein GG von 17.500 Kg oder 17,5 t. Dies entspricht C1E, er kann also seinen alten FS umschreiben lassen und erhält C1E, obwohl er nur den PKW FS gemacht hat!
zur "Schlüsselzahl" 95: Wer nicht gewerblich fährt, d.h. sein Geld mit dem Fahren verdient, braucht die 95 nicht.
Wer seinen FS CE vor dem September 2009 gemacht hat, hat noch bis 2014/16 Zeit, dann muß er die Weiterbildung gemacht haben, um weiterhin gewerblich fahren zu dürfen.
Wer nach dem September 2009 seinen FS CE gemacht hat, muß die Grundqualifikation machen, um gewerblich fahren zu dürfen. Oder er macht eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, dann darf er im Rahmen der Ausbildung gewerblich fahren (Inland), und erhält nach bestandener Prüfung für 5 Jahre die 95 eingetragen.
Die Feuerwehr hat ein Problem mit den Fahrzeuggewichten und den entsprechenden Führerscheinen, da der FS B nur bis 3,5 t zuläßt und nicht mehr 7,5 t wie die Klasse 3 früher. Die 95 ist für die FW unbedeutend.
Gruß Heiko |