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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Deutsche Rechtschreibung und deren Nebensächlichkeit » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
02.07.2010, 13:35 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Das sprachliche Hingeschludere mancher User hier im Forum ist vor allem eines, nämlich lästig. An anderer Stelle kann es aber auch schon mal teuer werden......:

http://www.ksta.de/html/artikel/1277385915887.shtml


Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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001 — Direktlink
02.07.2010, 13:45 Uhr
robertd



Interessante Entscheidung, insbesondere, weil der VK angeblich das bei Auktionen dieser Art übliche Kleingedruckte ("...Sie erwerben nur die Verpackung...") in der Auktion drin hatte. Da dürfte eine lukrative Einnahmequelle versiegen.
Ich habe mir ja eigentlich beim Betrachten solcher Auktionen auch schon ein paar Mal gedacht, dass man auf diesen Zug eigentlich aufspringen müsste. Aber dafür bin ich dann doch zu ehrlich und gewissenhaft.

gruss robert
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002 — Direktlink
04.07.2010, 13:23 Uhr
Gast:Steve12777
Gäste


finde ich zwar nicht gut, denn er hat es extra als Verpackung beschrieben, auch für den Zweck, falls einer seine Sachen verkaufen möchte und dann keinen Karton mehr hat....

Hier im Martkplatz sucht ja auch grad einer nen Karton für einen 954er...

Also ich hätte dem Richter mehr zugetraut.
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003 — Direktlink
04.07.2010, 13:39 Uhr
Filly




Zitat:
Stephan postete
Das sprachliche Hingeschludere mancher User hier im Forum ist vor allem eines, nämlich lästig. An anderer Stelle kann es aber auch schon mal teuer werden......:

http://www.ksta.de/html/artikel/1277385915887.shtml


Gruß vom Rhein
Stephan

Hallo.

Interessanter Link.
Ich persönliche finde das der Verkäufer "wahrscheinlich" schon damit
gerechnet hat, das ein oder mehrere in Ihrer Vorfreude auf ein evtl.
Schnäppchen nicht Richtig lesen. Wenn man sich nicht sicher ist sollte
man halt immer die Option - Frage an den Verkäufer - nutzen.
Also würde ich sagen hat der Käufer mindestens eine Mitschuld.
Allerdings hätte der Verkäufer auch ( um allen Missverständnissen
vorzubeugen) ganz klar nur schreiben können das nur die OVP ver-
kauft wird und zwar ohne diese Zubehörbeschreibung.
Einfach - Biete OVP (Leerverpackung) ohne Inhalt.
Wer das dann immer noch nicht versteht, der zahlt zu recht.
Ist das Urteil eigentlich Endgültig ?
Rein theoretisch könnte doch der Verkäufer wiederrum in Berufung
und das Urteil anfechten , denke ich.
Ob das Allerdings Sinnvoll ist bleibt mal dahingestellt.

Grüsse Klaus
--
Filly
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004 — Direktlink
04.07.2010, 20:08 Uhr
robertd




Zitat:
Steve12777 postete
finde ich zwar nicht gut, denn er hat es extra als Verpackung beschrieben, auch für den Zweck, falls einer seine Sachen verkaufen möchte und dann keinen Karton mehr hat....

Dir sind aber Verpackungsauktionen dieser Art schon bekannt?
Da steht nicht drin "Ich verkaufe eine Verpackung". Da steht z.B. "Ich verkaufe eine Sony Playstation 3 - OVP". Und dann folgt erstmal eine ausführliche Beschreibung der PS3 mit all ihren Funktionen, dem Lieferumfang usw. - teilweise ellenlang über mehrere Bildschirmseiten.
Und ganz unten steht dann schön klein "Verkauft wird nur die leere Verpackung".

Natürlich - wenn man sich den vollständigen Text durchliest, dann sollte man auch erfassen, dass es nur um die Verpackung geht. Aber so wie diese Auktionen in aller Regel aufgezogen sind ist die Absicht, jemanden zu bescheissen eigentlich ganz offensichtlich.
Und wenn man sich heute mal so auf der Straße umsieht und sich speziell die Zielgruppe von PS3 & Co ansieht - mal ehrlich: von jemandem, der nach jedem zweiten Wort "Alter!" sagt erwarte ich nicht, dass er sich drei Bildschirmseiten Beschreibung durchliest wenn er sich auf Ebay eine Konsole "für billich" kauft. Das ist zwar zunächst natürlich mal sein Problem, jedoch kein Grund, diesen Umstand schamlos auszunutzen. Und wenn einer eine Schachtel einstellt und dann ausufernd das Gerät, das sich in der Schachtel befand, beschreibt, dann will er diesen Umstand ganz eindeutig ausnutzen. Zum Anpreisen einer leeren PS3-Schachtel reicht nämlich ein Zweizeiler: "Leere Verpackung einer PS3, für evtl. Wiederverkauf oder Garantieabwicklung usw. Kein Umtausch bzw Rücknahme, da von Privat als gebraucht angeboten."

gruss robert
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005 — Direktlink
05.07.2010, 14:53 Uhr
Gast:Steve12777
Gäste


ja, ich kenne die Verpackung und ich kenne auch einen, der auf sowas auch schon mal reingefallen ist, hat sich ne PSP für 45 Euro gekauft und dann einen Rappel bekommen.

OK, wenn man es gar nicht reinschreibt ist es für mich Betrug, in dem o.g. Fall kann es auch echt sein, dass sich der Käufer massivst über sich selbst geärgert hat, weil er den Text nicht aufmerksam genug gelesen hat.

Jetzt würden mich noch die Bilder dazu interessieren und wenn dann keinerlei WII zu erkennen wäre, also Verpackung und der leere Inhalt, dann müßten doch auch alle Zweifel aus dem Weg geräumt sein.

Sicher habe ich mir auch mal überlegt, meine Verpackungen zu verkaufen, dann aber dachte ich mir, was ist, wenn ich mal was verkaufen möchte, dann bin ich selber auch froh an der OVP und daher hab ich es gelassen.

Das Thema kenn ich schon länger und dass es sicherlich einige Abzocker gibt, sollte mittlerweile bekannt sein - egal, ob mit OVPs oder anderen Sachen.
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