008 — Direktlink
06.08.2007, 19:07 Uhr
Dirty-Harry
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Zitat: | Andreas Schulze postete Einer Vernehmungseinladung der Polizei brauchst Du überhaupt nicht nachkommen. Einzig die Staatsanwaltschaft bzw. Gericht kann eine Vorladung aussprechen (dieser sollte man allerdings tunlichst nachkommen ;-) Da dies so ist, gehe ich davon aus, daß hier keine Kostenerstattung erfolgt, nur bei Gericht. Ist die Sache eindeutig? Nicht daß Du hingehst und hinterher bist Du auf einmal der Beschuldigte.... Solche Dinge können sehr rasch Wendungen annehmen, mit denen man nicht gerechnet hat. Der bislang Beschuldigte muß nur einen plötzlich aufgetauchten Zeugen haben, die beide behaupten, daß Du es warst. "Schildern müssen" brauchst Du gar nichts, Du kannst etwas sagen. Unterschreiben mußt Du das Protokoll am Ende, bekommst aber keine Kopie davon (IMHO ein Unding...)
Dies stellte keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine persönliche Sicht der Dinge dar. Für irgendwelche Folgen komme ich nicht auf .-)
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Hi Andreas,
könnte es sein, dass Du zuviele Krimis schaust oder wie kommst Du zu dieser Einstellung - ich meine, ohne enstprechende Erfahrung wirst Du ja sowas nicht gepostet haben.....aber für alle Fälle - die Vernehmung "muss" ein Zeuge nicht unterschreiben.
Und eins ist sicher, wenn Du zur polizeilichen Zeugenvernehmung nicht erscheinst, dann wirst Du dem Richter vorgeführt und wie das gemacht wird, obliegt eben wieder dem Schutzmann und das "kommt" sau gut, wenn sie Dich aus der Schule, Arbeit, von zu Hause holen....denn dann fragt niemand mehr ob Du Zeit hast und Dir die Vernehmung in den Kram paßt.....wollte ich mal nur so "aus Erfahrung" zum Besten geben....
Gruß aus dem Süden
Harry |