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Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
23.04.2007, 13:52 Uhr
Speddy



ich weiß das ich hier in keinem Rechtsanwaltsforum bin hoffe aber trotzdem auf Hilfe.

folgendes Problem

ich besitze ein SonyErricson K750i was vom Aussehen der Ausstattung usw. kein schlechtest Handy ist. nun hatte ich folgendes Problem das nach jedem laden sämtliche Klingeltöne ob mp3 noch midi sich nicht mehr abspielen ließen es kam immer die Fehlermeldung "Dieser Sound kann nicht abgespielt werden". Nun hatte ich es zur Reparatur gegeben wo zunächst ein Softwareupdate gemacht wurde. Als es dann wieder zurück kam erschien einige tage später der selbe Fehler wieder, also Handy wieder eingeschickt. Diesmal wurde der Lautsprecher getauscht, was aber denn Fehler nachdem ich es wieder erhalten hatte auch nicht behoben hat. Da ich aber auf ein funktionierendes Handy angewiesen bin war ich sowie meine Eltern ziemlich angesäuert und hatten auf Wandlung wegen unreparablem Fehler bestanden. Daraufhin wurde das Handy nun zum 3. male eingeschickt kam aber einige Tage später wieder zurück mit der Bemerkung "kein Fehler feststellbar Wandlung abgelehnt" daraufhin hat der Betreiber des Handyladens das Handy umgehend wieder mit der Bemerkung zurückgeschickt dass das Handy definitiv einen Fehler habe welchen er selber beobachtet habe u nd u umgehende wandlung gebeten. Daraufhin kam einige Tage Später der Selbe Handy Typ. Bei dem ich jetzt festgestellt habe dass sich der Akku bei starken Rüttelbewegungen (Feldweg, Bordsteinkante usw.) aus der Halterung löst und sich dann Entläd..

Nun meine eigentliche frage

Ab wann kann ich vom Vertrag zurück treten bzw. welche Möglichkeiten habe ich jetzt? Vertragsabschluss war am 19.06.06

mfg

Stefan Seifert
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001 — Direktlink
23.04.2007, 15:01 Uhr
Sebastian L.



Nun, das erste Problem wurde ja 3 mal versucht zu beheben - das hat nicht geklappt, also hat man dir ein neues Gerät desselben Typs gegeben - soweit alles in Ordnung.

Und jetzt:
Allerdings hast du bei dem neuen Gerät ein anderes Problem - der Händler hat jetzt wieder 3 mal die Möglichkeit der Nachbesserung. So ist die Rechtslage. Ausserdem gilt mit dem neuen Gerät wieder die 24 monatige Gewährleistung ab Austauschdatum (hat mit Vertragsabschluss nichts zu tun).
Wenn du dich aber mit dem Händler gut verstehst, lässt sich vielleicht jetzt schon was machen, was dann aber unter Kulanz läuft - evtl Rückgabe gegen Geld, komplett anderes Handy mit Wertausgleich wie auch immer...

MfG
Sebastian
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