007 — Direktlink
27.01.2004, 18:36 Uhr
BUZ
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Zitat: | Lennart Köder postete ......die Sattallast, beim TGA sind ca. 160t. Die 250t können nur im Hängerzug Betrieb erreicht werden, Auskunft eines Fahrers einer 41.660!
Allerdings weiß ich nicht ob es für den TGA "eine stabilere Sattelkupplung gibt", ob es dann möglich wäre die 250t auch per Sattel zuerreichen!!
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Hi Lennart,
das ist falsch! Die Sattellast kann nie 160 t sein, den die Sattellast ist gleich Nutzlast. Und das auf vier Achsen.
Das zulässige Gesamtzuggewicht im oben genannten Fall beim Sattel ist 160 t, beim Hängerbetrieb 250 t. Das errechnet sich dann irgendwie aus Motorleistung, Druckluft-/Bremsluftvolumen der Zgm, bei größeren Gewichten müßen dann mehrere Zugmaschinen ran. Also nicht nur zum Schieben und Ziehen, sondern auch zum Bremsen.
Die gängigen Schwerlastsattelkupplungen hier in Europa sind technisch für max. 36-38 t Sattellast ausgelegt. Dabei ist es egal ob die verschiebbar ist oder nicht.
Und wie Harry schon schreibt: egal welche Typenbezeichnung auf der Tür steht, bei Vierachsern gilt 32 t zulässiges Gesamtgewicht, nur bei Schwerlastzugmaschinen im Sattelbetrieb gilt 35 t zGG! Bei Dreiachsern: 25 t zGG mit Blattfederung, 26 t zGG mit Luftfederung, 27.5 t zGG im Schwerlastbetrieb (mit der Möglichkeit auf 33 t zGG aufzulasten, § 29 und 70 StVZO)
Technisch sieht es da, wie Kalle postete, ganz anders aus. Da wird gerne von den Herstellern ein bißchen übertrieben; eine größere Hausnummer lässt sich doch besser verkaufen.
Gruß BUZ -- das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE! --------------- www.schwerlast-rhein-main.de |