003 — Direktlink
17.10.2003, 20:20 Uhr
Gast:meine
Gäste
|
Hajo, du hast natürlich mit deiner VVS recht. Aber: die Verwaltungsbehörde, hier in der Regel das zuständige Verwaltungsamt kann, ....und das sind wieder denen Ihre Vorschriften. Kann so z.B. trifft zu, falls ein Transport, welcher lt. nach den einzelnen Bedingungen ("") nicht einem SLT unterliegt, gefordert sein, falls Baustellen die Fahrbahn einengen, dieser transport also nicht überholt werden kann, Brücken, die man passieren darf aber nur eine bestimmte Tragkraft haben, (dieser Transport also nur einzeln darüber fahren darf) usw. |