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08.10.2005, 20:21 Uhr
ReneBSschmidbauer
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Hallo,
ganz klar: nein. Denn ein normaler 13,60m-Pritschensattel (ich geh mal von 3 Achsen aus) hat eine Nutzlast von geschätzten 31-33 t. In Verbindung mit der dreiachsigen SZM (Leergewicht 10-11 t) kommst du ausgeladen auf vielleicht 50-52 t Gesamtgewicht. Da müsstest du schon 15-20 Tonnen drüberliegen, die Grenze an der es dann meistens Brückenauflagen, BF3, Gelbl. vuh außerhalb BAB usw. gibt liegt bei 69,0 t. Damit kann man noch relativ auflagenfrei fahren (meist ohne Begleitung), und wenn man nichts geladen hat, was über 3,00m breit ist, braucht man auch keine Rundumleuchten, es sei denn, §70 des Aufliegers schreibt es vor (in deinem Fall nicht gegeben, obwohl du mit ner 3-achsigen ZM ne Bescheinigung nach §70 brauchst, wenn du 16,55m Gesamtzuglänge überschreitest und mehr als 5 Achsen hast) oder die Gesamtzuglänge überschreitet 19,55m, dann muss zumindest hinten eine RKL dran und an sein, jedoch unabhängig davon, ob leer oder beladen. Das ist auch meist bei Tiefbetten der Fall, da sie sowohl die 19,55m Gzl meist überschreiten und dazu ein von der Ladefläche getrenntes Achsaggregat haben, außerdem oft 2,75m breit sind.
Gruß, René -- Gruß aus Salzgitter, René
"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst." -Voltaire
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