003 — Direktlink
16.08.2014, 16:06 Uhr
Gast:wsi-fan
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Zitat: | gepa123 postete Ich habe bei ebay ein Schmuckkonvolut für eine 4 - stellige Summe ersteigert. Als Bezahlung wurde nur Überweisung angegeben (Vorkasse ?). |
Dann gilt das auch erstmal als einzige Option.
Zitat: | gepa123 postete Ich bat den Verkäufer den Betrag über PayPal zu bezahlen. Dieses lehnte dieser aber ab. |
...und ist damit im Recht.
Zitat: | gepa123 postete Er schlug mir vor, den Schmuck abzuholen und bar zu zahlen. Dieses wollte ich aber zu diesem Zeitpunkt nicht |
Warum nicht? Immerhin kam er dir damit entgegen - und du hast es abgelehnt.
Zitat: | gepa123 postete schlug Ihm mehrere Möglichkeiten (Lastschrift, Ware vorab etc.) vor. Der Verkäufer ging auf keinen meiner Vorschläge ein |
Lastschrift? Ware vorab? Da würde ich als Verkäufer auch nicht drauf eingehen...
Zitat: | gepa123 postete und eröffnete bei ebay einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels. |
Verständlich.
Zitat: | gepa123 postete Darauf habe ich Ihm mitgeteilt, das ich den Schmuck abholen wollte und bat um genaue Adresse und Termin- abstimmung. |
Ach, auf einmal geht das mit dem Abholen doch?!?
Zitat: | gepa123 postete Dieses lehnte der Verkäufer nun aber ab. |
Vielleicht hatte er nun einfach die Nase voll
Zitat: | gepa123 postete Was kann ich gegen eventuelle gerichtliche Schritte des Verkäufers machen ? |
Ruhig bleiben, oder hat er rechtliche Schritte angedroht?
Zitat: | gepa123 postete Ich habe ja meinen Kaufwillen eindeutig dargelegt. Eine Überweisung (Vorkasse) kommt für mich nicht mehr in Frage. |
Ja, aber du bist einen gültigen Kaufvertrag eingegangen, der explizit Vorkasse beinhaltete...
Versteh mich bitte nicht falsch, aber wenn hier jemandem ein Fehlverhalten vorzuwerfen ist, dann bist das in erster Linie du. Die Vorgehensweise des Verkäufers ist sicherlich auch nicht ganz optimal, aber rein rechtlich nicht zu beanstanden. Dieser Post wurde am 16.08.2014 um 16:07 Uhr von wsi-fan editiert. |