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26.02.2014, 19:03 Uhr
der Bjoern
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Ein seeeehr interessantes Thema. Folgendes habe ich kürzlich gesehen: Actros MP3 Vierachskipper (2+2 Achsen) Bezeichnung 3241 auf den Türen (ja, ich weiß, ist nicht verbindlich), Baujahr 06/2011, laut Typenschild (im Rahmen der Beifahrertür / B-Säule) hat das Fahrzeug 32,0 to. zGG. In der Zulassungsbesch.... (also Fahrzeugschein!!!) ist unter F1 (techn. zGG) 35.000 kg; und unter F2 (gesetzl. zGG) EBENFALLS 35.000 kg eingetragen! Fahrzeug wurde für D produziert und schon immer auf den Halter zugelassen, also nix mit andere Länder, andere Sitten! Aber es wird noch rätselhafter: Unter 7.1 und 7.2 sind die techn. zulässigen Achslasten der Achsgruppen (also die beiden Lenk- und die beiden Antriebsachsen) eingetragen. Unter 7.1 ist hier 15.000 kg und unter 7.2 20.000 kg; soweit logisch mit der Eintragung unter F1 und F2. ABER eine Zeile tiefer sind unter 8.1 und 8.2 die maximal zulässigen jeweiligen Achslasten (der Achsgruppen...) im sog. Zulassungsmitgliedstaat (und das ist D) eingetragen. Unter 8.1 wieder 15.000 kg, ABER unter 8.2 19.000 kg. Damit widerspricht sich dieser Fahrzeugschein doch selbst?!?
Oder was meint ihr?
Andere Frage, gleiches Thema:
Ebenfalls Actros MP3 Vierachskipper, Typenbezeichnung 4141, hat augenscheinlich das selbe Fahrwerk, etc mit einem weiteren 4141; aber der eine hat unter F1 41.000kg , der andere aber 36.500 kg (mit den 500 kg bin ich mir nicht mehr ganz sicher, war aber auf jeden Fall nicht "glatt" 36.000 kg). Kann sich der Halter hier eine beliebige Zahl (bis max 41.000 kg) eintragen lassen?? (Die Fahrzeugscheine müsste ich mir noch mal genauer ansehen... Aber unter F2 haben beide 32.000kg, was ja auch Sinn macht!) In dem Fahrzeug mit den 36.xxx kg unter F1 lag noch der rosa Zettel, für die Kurzzeitkennzeichen, mit denen der LKW von Mercedes zum Halter überführt wurde. Auf diesem Zettel steht ebenfalls 41.000 kg techn GG! Werd nicht schlau aus der Sache...
Ach, und gibt es nun eine 2% Toleranz bezüglich Überladung oder wurde diese abgeschafft oder gab es sie vielleicht nie??? In den örtlichen Steinbrüchen der MHI wird man ab der geringsten Überladung (zb. schon 20kg) zum Abladen geschickt... Im Netz habe ich noch nichts konkretes gefunden. -- Viele Grüße aus dem Marburger Land Dieser Post wurde am 26.02.2014 um 19:08 Uhr von der Bjoern editiert. |