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Hansebubeforum » Vorbild » Auflastung 4 Achser Kipper » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
23.02.2014, 16:25 Uhr
Rescue112



Ich habe mal eine rechtliche Frage.

In Deutschland darf ja ein 4 Achser Kipper max. 32to Gesamtgewicht haben.

Gibt es eine Möglichkeit dieses Fahrzeug aufzulasten so das man mit ca. 35to Gesamtgewicht fahren darf?

Das Transportgut wäre Kies, Schotter, Sand, ect.
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001 — Direktlink
23.02.2014, 16:38 Uhr
Truckfan

Avatar von Truckfan

Das ist eine gute Frage. Ich weiß das es von MB zum Beispiel 4Achs Kipper mit einem technisch möglichen Gesamtgwicht von sogar 41to gibt.
Aber rechtlich ist es glaube ich nicht möglich. Verbessert mich wenn ich falsch liege.
--
Gruß Frank
Volvo FH16 650

Das Copyright liegt einzig und allein bei mir!!!
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002 — Direktlink
23.02.2014, 16:46 Uhr
Rescue112



Technisch ist das möglich gerade im Skandinavischen Raum gang und gebe.

Mich interessiert das rechtliche...
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003 — Direktlink
23.02.2014, 17:10 Uhr
Toma

Avatar von Toma

Ja das ist möglich. Musst du über TÜV machen lassen mit Gutachten und so.
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004 — Direktlink
23.02.2014, 17:18 Uhr
bertschman



MAHLZEIT!!!!!

technisch wären 41 sogar teilweise 44 to möglich. Alledings begrenzt der Gesetzgeber das zGG auf 32 to. Fahrzeuge älteren Baujahrs ( z.B. MB SK ) haben noch heute ein gesetzliches zGG von 35 to. Da wurde irgendwann einmal das Gewicht reduziert. Warum ?????

gruß
Tobias
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005 — Direktlink
23.02.2014, 17:28 Uhr
festus

Avatar von festus

Hallo,
als Kipper, Nein!
Es gab mal im Saarland andere Achslasten. So um 1992 tauchten 4 Achser mit 35 Tonnen in den Papieren auf, kamen aus dem Saarland. Mein Freund hatte 1992 einen 4 Achser MAN mit 35 Tonnen gekauft. 8x8 mit riesen Mulde 17 m3 verstärkten Kipperstempel und so um die 600 Ps. Mit Schwertransportbremsen... Und leider kam die 35 Tonnen Erlaubnis nicht. Das hieß, ein 3 Achser leichtbau, konnte mehr laden... überhaupt, da der Kipper unserem Mannheimer Polizisten gefallen hat...

Ich hatte damals einen 4 Achser mit glaube ich über 35 tonnen zulassung. Das war ein 3 Achser MAN mit einem Dautel-luftgefederten-1 Achs-Hänger. Das war ein zusammengeschraubter Hängerzug. Hatte vorne 1 Achse und hinten 3 Achsen. Fa Kneucker Mannheim hatte die.

Und wenn es mit mehr Achslast möglich wäre, hätten es alle Kipper. Anstatt ständig zu überladen..
--
LG Festus

Unterschätze nie die Dummheit !! Sie greift dich immer und überall an !!
Wird das Gewicht vor den Stützen größer als hinter den Stützen !!! Fällt er um..... Kleiner Scherz am Rande....
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006 — Direktlink
23.02.2014, 17:31 Uhr
Truckfan

Avatar von Truckfan

Den Mannheimer Polizisten kenne ich auch. Der geht aber dieses Jahr im Juli in Rente.
--
Gruß Frank
Volvo FH16 650

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007 — Direktlink
23.02.2014, 17:33 Uhr
festus

Avatar von festus

Hallo Frank,
das glaube ich nie und nimmer.... der nicht..
--
LG Festus

Unterschätze nie die Dummheit !! Sie greift dich immer und überall an !!
Wird das Gewicht vor den Stützen größer als hinter den Stützen !!! Fällt er um..... Kleiner Scherz am Rande....
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008 — Direktlink
23.02.2014, 18:01 Uhr
Truckfan

Avatar von Truckfan

Ok, dann meinen wir vielleicht zwei verschiedene. Aber meiner muß in Rente, hat schon dreimal frewillig verlängert. Öfter geht nicht.
--
Gruß Frank
Volvo FH16 650

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009 — Direktlink
23.02.2014, 18:55 Uhr
joerg



Hallo,
im Saarland gab es Ausnahmegenehmigungen für 19to beim Zweiachser und 26 to beim Dreisachser. Der Vierachser kam erst zum Schluß der Regelung.
Das Auto muste aber technisch in der Lage sein. Ich fuhr mal nen 1922 mit der so ner Genehmigung. Die Dreiachser waren dann folglich 26 Tonner.

Gruß Jörg
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010 — Direktlink
23.02.2014, 20:57 Uhr
Tilman Becht



Vierachser dürfen in Deutschland maximal 32 to auf die Waage bringen, Ausnahmen gibt es nicht, es sei denn es werden irgenwelche Feldversuche duchgeführt. Vierachser als Sattelzug dürfen 36 to wiegen, voraussgesetzt der Auflieger ist dementsprehend konzipiert (Achsabstand), die Ausnahmen aus dem Saarland stimmen, die mußten damals aber ihren Standort verändern um im anderen Bundesländern tätig zu sein (Güterkraftverkehrsregelung).
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011 — Direktlink
24.02.2014, 17:38 Uhr
abbruch



Moin
Sattelvierachser haben sogar 38to. 18to. die Zugmaschine und zweimal 10to. der Auflieger. Die ersten Vierachser hatten 36to. Achsanordnung 1-3. 26to. die Zugmaschine plus eine 10to. Achse als Anhänger mit eigener Zulassung.
MfG Kai
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012 — Direktlink
24.02.2014, 20:04 Uhr
Tilman Becht



stimmt natürlich vollkommen, da war ich zu vorschnell!!
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013 — Direktlink
26.02.2014, 19:03 Uhr
der Bjoern



Ein seeeehr interessantes Thema.
Folgendes habe ich kürzlich gesehen:
Actros MP3 Vierachskipper (2+2 Achsen) Bezeichnung 3241 auf den Türen (ja, ich weiß, ist nicht verbindlich), Baujahr 06/2011, laut Typenschild (im Rahmen der Beifahrertür / B-Säule) hat das Fahrzeug 32,0 to. zGG.
In der Zulassungsbesch.... (also Fahrzeugschein!!!) ist unter
F1 (techn. zGG) 35.000 kg; und unter F2 (gesetzl. zGG) EBENFALLS 35.000 kg
eingetragen! Fahrzeug wurde für D produziert und schon immer auf den Halter zugelassen, also nix mit andere Länder, andere Sitten!
Aber es wird noch rätselhafter:
Unter 7.1 und 7.2 sind die techn. zulässigen Achslasten der Achsgruppen (also die beiden Lenk- und die beiden Antriebsachsen) eingetragen. Unter
7.1 ist hier 15.000 kg und unter 7.2 20.000 kg; soweit logisch mit der Eintragung unter F1 und F2. ABER eine Zeile tiefer sind unter 8.1 und 8.2 die maximal zulässigen jeweiligen Achslasten (der Achsgruppen...) im sog. Zulassungsmitgliedstaat (und das ist D) eingetragen. Unter 8.1 wieder 15.000 kg, ABER unter 8.2 19.000 kg.
Damit widerspricht sich dieser Fahrzeugschein doch selbst?!?

Oder was meint ihr?

Andere Frage, gleiches Thema:

Ebenfalls Actros MP3 Vierachskipper, Typenbezeichnung 4141, hat augenscheinlich das selbe Fahrwerk, etc mit einem weiteren 4141; aber der eine hat unter F1 41.000kg , der andere aber 36.500 kg (mit den 500 kg bin ich mir nicht mehr ganz sicher, war aber auf jeden Fall nicht "glatt" 36.000 kg).
Kann sich der Halter hier eine beliebige Zahl (bis max 41.000 kg) eintragen lassen?? (Die Fahrzeugscheine müsste ich mir noch mal genauer ansehen... Aber unter F2 haben beide 32.000kg, was ja auch Sinn macht!)
In dem Fahrzeug mit den 36.xxx kg unter F1 lag noch der rosa Zettel, für die Kurzzeitkennzeichen, mit denen der LKW von Mercedes zum Halter überführt wurde. Auf diesem Zettel steht ebenfalls 41.000 kg techn GG! Werd nicht schlau aus der Sache...


Ach, und gibt es nun eine 2% Toleranz bezüglich Überladung oder wurde diese abgeschafft oder gab es sie vielleicht nie??? In den örtlichen Steinbrüchen der MHI wird man ab der geringsten Überladung (zb. schon 20kg) zum Abladen geschickt... Im Netz habe ich noch nichts konkretes gefunden.
--
Viele Grüße aus dem Marburger Land

Dieser Post wurde am 26.02.2014 um 19:08 Uhr von der Bjoern editiert.
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014 — Direktlink
26.02.2014, 20:20 Uhr
Truckfan

Avatar von Truckfan

Da ich auch Kipper fahre, kann ich dir sagen das diese zwei Prozent Überladung geduldet werden. Allerdings lassen bei uns auch die BAG-Steinbrüche niemanden mehr rausfahren, der mehr als 500Kg zuviel hat. Ist eben die eigene Absicherung des Ladebetriebs.
--
Gruß Frank
Volvo FH16 650

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015 — Direktlink
26.02.2014, 20:58 Uhr
der Bjoern




Zitat:
Truckfan postete
Da ich auch Kipper fahre, kann ich dir sagen das diese zwei Prozent Überladung geduldet werden. Allerdings lassen bei uns auch die BAG-Steinbrüche niemanden mehr rausfahren, der mehr als 500Kg zuviel hat. Ist eben die eigene Absicherung des Ladebetriebs.

Hier war's so, dass bis 2% geduldet wurde, aber seit ein paar Tagen, wird jedes Kilo zuviel wieder abgeladen. Gibt einen mords mäßigen Spaß,wenn die Saison erst richtig los geht. Die einen laden, daneben wird wieder abgeladen....
--
Viele Grüße aus dem Marburger Land
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