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Hansebubeforum » Dies und Das ... » MB Sprinter > Fahrtenschreiberproblem » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
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10.10.2004, 15:06 Uhr
Tobi

Avatar von Tobi

Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage an alle die sich mit dem deutschen Verkehrsrecht auskennen. Wir haben in unserem Betrieb einen Sprinter 313 CDI, ausgerüstet unter anderem mit einem Fahrtenschreiber. Diesen haben wir nur einbauen lassen weil wir gelegentlich mit Anhänger fahren. Dazu müssten wir dann die Ruhezeiten beachten, so der Verkäufer von Mercedes.
Nun folgendes Problem: Ein Bekannter hat mir jetzt gesagt, wenn ein Fahrtenschreiber eingebaut ist, muss man ihn auch benutzen, also Ruhezeiten etc... unabhängig ob man mit Anhänger fährt oder ohne.
Wer kann mir da helfen, selbst die Leute von der Polizei oder dem TÜV konnten mir nichts sagen.
--
Gruß aus dem Moseltal

Tobi


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10.10.2004, 16:33 Uhr
Modellmicha



Hallo Tobi

ein Fahrtenschreiber habt Ihr da garanntiert nicht drin, sonder ein EG-Kontrollgerät mit Fahrer 1 und eventuell Fahrer 2 Schalter, Fahrtenschreiber hat dies nicht da er nur die Lenkzeit und Ruhezeit aufzeichnet beim EG-Kontrollgerät wird außerdem sonstige Arbeitszeit und eventuell noch andere Aggregate aufgezeichnet, das bloß mal zur Information.
Aber nun zum entsprechenden Punkt: Lenk- und Ruhezeiten muss ich in Deutschland beachten, wenn mein Fahrzeug mit oder ohne Anhänger mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse hat, dann ist das EG-Kontrollgerät grundsätzlich Pflicht und muss benutzt werden.
Bei Fahrzeugen der Klasse von 2,8 - 3,5 t zulässige Gesamtmasse muss ich einen entsprechenden Arbeitszeitnachweis führen, dort kann das EG-Kontrollgerät oder das persönliche Kontrollbuch geführt werden.
Wenn ich in meinem Fahrzeug ein EG-Kontrollgerät eingebaut habe und eine zulässige Gesamtmasse unter 2,8 t erreiche, brauche ich das Gerät nicht zu nutzen, aber manchmal ist es günstig doch ein Schaublatt einzulegen um nachzuweisen, das ich bei einem Crash unschuldig bin (kleiner Tipp)

Gruß Micha

Dieser Post wurde am 10.10.2004 um 16:34 Uhr von Modellmicha editiert.
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10.10.2004, 16:54 Uhr
Tobi

Avatar von Tobi

Hi Micha,

danke für die Info. Es ist ein "EG-Kontrollgerät" (scheiß Behördendeutsch). Mir ist da noch was zugetragen worden, von wegen diese Regelung, das ich unter 2,8t das Gerät nicht benötige, wäre Ländersache, also überall anders. In Bayern darf man mit den Transporten auch nur noch 130 fahren, oder wie war das?
--
Gruß aus dem Moseltal

Tobi


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