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10.10.2004, 16:33 Uhr
Modellmicha
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Hallo Tobi
ein Fahrtenschreiber habt Ihr da garanntiert nicht drin, sonder ein EG-Kontrollgerät mit Fahrer 1 und eventuell Fahrer 2 Schalter, Fahrtenschreiber hat dies nicht da er nur die Lenkzeit und Ruhezeit aufzeichnet beim EG-Kontrollgerät wird außerdem sonstige Arbeitszeit und eventuell noch andere Aggregate aufgezeichnet, das bloß mal zur Information. Aber nun zum entsprechenden Punkt: Lenk- und Ruhezeiten muss ich in Deutschland beachten, wenn mein Fahrzeug mit oder ohne Anhänger mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse hat, dann ist das EG-Kontrollgerät grundsätzlich Pflicht und muss benutzt werden. Bei Fahrzeugen der Klasse von 2,8 - 3,5 t zulässige Gesamtmasse muss ich einen entsprechenden Arbeitszeitnachweis führen, dort kann das EG-Kontrollgerät oder das persönliche Kontrollbuch geführt werden. Wenn ich in meinem Fahrzeug ein EG-Kontrollgerät eingebaut habe und eine zulässige Gesamtmasse unter 2,8 t erreiche, brauche ich das Gerät nicht zu nutzen, aber manchmal ist es günstig doch ein Schaublatt einzulegen um nachzuweisen, das ich bei einem Crash unschuldig bin (kleiner Tipp)
Gruß Micha Dieser Post wurde am 10.10.2004 um 16:34 Uhr von Modellmicha editiert. |