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10.02.2013, 09:40 Uhr
ReneBSschmidbauer
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Zitat: | Kran-Freak-Domu postete
Zitat: | ReneBSschmidbauer postete
Zitat: | mdkran postete
Zitat: | semmmel postete ... dann wirst du noch vom Arzt erschreckt, um zu prüfen ob du Reaktion zeigst. das war dann alles. |
Klingt hochwissenschaftlich und absolut wassserdicht. Verkleidet sich der Arzt dafür? Wird das Licht ausgemacht? Mich hat bei der letzten G25 niemand erschreckt, war aber auch gerade kein Rummel in der Stadt. Obligatorisch ist aber jedes Mal die Urinprobe- ich vermute wegen bewußtseinserweiternder Substanzen... |
Hallo, ein Drogenscreening wird bei dem Test im Zuge der G25 nicht gemacht, da geht es um pH-Wert, Nitrit, Leukozyten u.ä.). Außerdem ist kein Arbeitnehmer zur G25 verpflichtet. |
Was beides nicht so ganz richtig ist.Erstens wird WOHL auf Drogen o.Ä. geachtet. Und zweitens íst GANZ KLAR: ohne G25 kein Kran-fahren/führen !!!! |
Dann möchte ich mal bitte sehen, wo das steht. Zitat aus einem Leitfaden der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung:
Auch mit der „Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)“ erhält die G25-Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten keine Rechtsgrundlage im Sinne einer Pflicht- oder Angebotsuntersuchung.
Und dann möchte ich gern noch sehen, wo steht, dass bei der Urinuntersuchung auf Drogen getestet wird. -- Gruß aus Salzgitter, René
"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst." -Voltaire
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