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Autor Thread - Seiten: -1-
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27.04.2011, 23:02 Uhr
Roland



Hallo,

da Alter nicht vor Torheit schützt habe ich mich leider über den Tisch ziehen lassen wie man so schön sagt. Da der Verdacht auf Betrug besteht hatte ich mich entschlossen Strafanzeige zu erstatten. Der zuständige Beamte hat zwar ein Protokoll aufgenommen, aber mir wenig Hoffnung auf den Erfolg einer Anzeige gemacht.
Jetzt meine Fragen dazu (falls sich hier im Forum jemand ein bisschen auskennt): Bekommt man keine Kopie der Anzeige bzw. eine schriftlich Mitteilung unter welchem Aktenzeichen der Vorgang bearbeitet wird? Der Beamte hat mir jedenfalls dazu nichts gesagt.
Wenn das Verfahren eingestellt wird, muss ich dann automatisch informiert werden oder ist das gesetzlich nicht vorgeschrieben?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Gruß

Roland
--
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27.04.2011, 23:24 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
Roland postete
Jetzt meine Fragen dazu (falls sich hier im Forum jemand ein bisschen auskennt): Bekommt man keine Kopie der Anzeige bzw. eine schriftlich Mitteilung unter welchem Aktenzeichen der Vorgang bearbeitet wird? Der Beamte hat mir jedenfalls dazu nichts gesagt.

Bei meiner letzten (=zweiten) Strafanzeige habe ich keine Unterlagen bekommen. Beim ersten Mal bin ich mir nicht sicher - ich glaube, der aufnehmende Beamte hatte mir die Fallnummer auf seiner Visitenkarte notiert.
Scheint also soweit normal zu sein.


Zitat:
Roland postete
Wenn das Verfahren eingestellt wird, muss ich dann automatisch informiert werden oder ist das gesetzlich nicht vorgeschrieben?

Ich habe beide Male ein kurzes Schreiben nach einiger Zeit von der zuständigen Staatsanwaltschaft bekommen, daß das Verfahren eingestellt wurde. Daher gehe ich davon aus, daß das so vorgeschrieben ist.


Tschüs,

Sebastian
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28.04.2011, 09:01 Uhr
Wolfman

Avatar von Wolfman


Zitat:
Roland postete
Hallo,

da Alter nicht vor Torheit schützt habe ich mich leider über den Tisch ziehen lassen wie man so schön sagt. Da der Verdacht auf Betrug besteht hatte ich mich entschlossen Strafanzeige zu erstatten. Der zuständige Beamte hat zwar ein Protokoll aufgenommen, aber mir wenig Hoffnung auf den Erfolg einer Anzeige gemacht.
Jetzt meine Fragen dazu (falls sich hier im Forum jemand ein bisschen auskennt): Bekommt man keine Kopie der Anzeige bzw. eine schriftlich Mitteilung unter welchem Aktenzeichen der Vorgang bearbeitet wird? Der Beamte hat mir jedenfalls dazu nichts gesagt.
Wenn das Verfahren eingestellt wird, muss ich dann automatisch informiert werden oder ist das gesetzlich nicht vorgeschrieben?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Gruß

Roland

Hallo Roland,

Du bekommst auf jeden Fall eine:

Bescheinigung über eine Anzeigenerstattung

hierin ist unter anderem die Vorgangsnummer, Anzeigengrund und die Daten der Beteiligten enthalten. Eine Kopie der Anzeige bekommst Du nicht.
Ein Einstellung wird dir in Regel automatisch mitgeteilt.
Es empfielt sich auf jeden Fall prüfen zu lassen ob der Angezeigte schon andere Delikte in dieser Richtung begangen hat, dies kann der aufnehmende Beamte tun. Wenn ja sollte dies auf jeden Fall in der Anzeige mit aufgenommen werden, als Hinweis für den Staatsanwalt.
Solltest Du mehr infos brauchen, kannst Du dich gerne per PM melden!
--
mein Kranfavorit, LTM 1750-9.1
Grüße aus der Fünf-Türme-Stadt Wolfgang
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Das(C) aller von mir eingestellten Bilder liegt bei mir!

Dieser Post wurde am 28.04.2011 um 09:02 Uhr von Wolfman editiert.
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23.05.2011, 23:09 Uhr
Roland



Hallo,

ich habe heute Post bekommen. Das Verfahren ist eingestellt worden, da der Beklagte (nennt man das so?) nicht auffindbar ist, obwohl er sogar gefilmt worden ist.

Hinterher ist man halt immer klüger..
Gruß

Roland
--
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