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Hansebubeforum » Vorbild » Wie schnell fahren Schwertransporter? » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
29.05.2004, 20:11 Uhr
Gast:smd-leds
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Ja genau das will ich wissen. Auf den Bilder sieht man das leider nicht so ganz so gut ;-)
Ich baue ja zur Zeit einen Kübler um zum Faller Car System, und jetzt müsste ich mal wissen wie schnell die Dinger eigentlich unterwegs sind. Auf den Auflieger steht meistens was von 62km/h oder 80km/h, aber fahren die auch wirklich so schnell?
Also ich baue da einen um, der auf eine Faharbahn von der Breite her passt, keine Überhöhe hat und um die Kurven gut rumkommt. Ladung ist eine Röhre, für was weis ich noch nicht genau, gelagert auf 2 Drehschemeln, die 2 Plattformanhänger sind nur über die Röhre verbunden.
Was fahren da denn noch was für Begleitfahrzeuge mit wenn der durch die Stadt fährt? Und welche auf der Autobahn?

smd-leds
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001 — Direktlink
30.05.2004, 09:22 Uhr
BUZ



Hi,

geh' mal davon aus das der Transport zwischen 60 und 70 km/h fährt (Autobahn).
Im Stadtbereich oder auf der Landstr. wird diese Geschwindigkeit aber nicht mehr erreicht. Ist ja auch klar, zuviel Hindernisse wie enge Kurven, Ampeln, Bäume, Gegenverkehr etc.

Begleitfahrzeuge für Deinen Transport auf der Autobahn:
ein BF 3 für die Absicherung nach hinten, und event. noch ein Polizeifahrzeug.

auf der Landstr. und in der Stadt:
ein BF 3 hinten, diverse Polizeifahrzeuge beim Transport, bzw. davor um Kreuzungen rechtzeitig zu sperren. Da kannst Du ruhig 4 Peterwagen dazu stellen bzw. fahren lassen.
Oftmals sind auch Fahrzeuge bzw. ein Steiger der Kommune dabei, da irgendwelche Ampeln oder Schilder entfernt werden müssen. Aber auch private Betreiber machen das.
Beim Überqueren von Bahnanlagen ist oft die DB anwesend, aber meist nur mit einem PKW.

Vielleicht noch ein Kamerateam von Kabel 1 o. ä.

Gruß
BUZ
--
das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE!
---------------
www.schwerlast-rhein-main.de
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002 — Direktlink
30.05.2004, 09:43 Uhr
Kalla



Hallo,

das Schild mit 62 km/h steht wg. den Autobahnen drauf. § 18 Abs. 1 StVO. Zur Benutzung der Autobahn ist mindestens eine der Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs von mehr als 60 km/h erforderlich.

62 km/h sind dann ausreichend.

Bei Schwertransporten stehen dann die ganzen Ausnahmen von diesen Vorschriften in der einzelnen Genehmigung. Da ist es dann auch erlaubt langsamer zu fahren, wenn dies notwendig ist. Bei Leerfahrten ist aber diese Mindestgeschwindigkeit zu erreichen.
--
Viele Grüße aus dem Rödertal, wo das gute Radeberger herkommt

Thomas
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003 — Direktlink
30.05.2004, 10:19 Uhr
Gast:smd-leds
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Hallo,

also das BF3 sichert nach hinten ab, Polizei nach vorne und Fernsehn hampelt dazwischen rum :-)
Kann ein Schwetrtransport ohne Überbreite und ohne überhöhe denn im normalen Verkehr mitlaufen, auch wenn er ein bisschen länger ist, aber trotzdem ohne Fremde Spuren zu benutzen? Also Begleitung wird ja immer dabei sein, ist klar, nur muss für so eien dann alles gesperrt sein, oder fädelt sich der dann einfach da mit durch? Ich weis diese Form gibts wohl nocht so oft, aber sowas soll mit Faller Car System eben über meine Anlage fahren

Sebastian
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004 — Direktlink
01.06.2004, 14:50 Uhr
Volker Neurath




Zitat:
Bei Schwertransporten stehen dann die ganzen Ausnahmen von diesen Vorschriften in der einzelnen Genehmigung. Da ist es dann auch erlaubt langsamer zu fahren, wenn dies notwendig ist. Bei Leerfahrten ist aber diese Mindestgeschwindigkeit zu erreichen.

Wo steht geschrieben, dass ein Fahrzeug, gleich welcher Art, dieses Tempo auch fahren muss?

Hint: in der StVO gibt es definitiv *keine* Mindestgeschwindigkeit, auch der von dir zitierte StVO-§ definiert keine solche.

Volker
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005 — Direktlink
01.06.2004, 15:18 Uhr
MAN 41680



Hallo Sebastian,

also heute sah ich einen "Schwertransport" in Verkehr direkt mitschwimmen.
Das war um ca. 10 Uhr in der Früh und er war von Wiesbauer und Transportierte einen Longfrontbagger.

Die Polizei begleitete mit nur einem Fahrzeug und nach hinten war ein BF3 von Sommer. Die Polizei fuhr mit blaulicht vorraus, hielt den Gegenverkehr aber NICHT an!

Die Zugmaschine war die 4160 von Wiesbauer, siehe hier:

------
(c) Norbert Dopkewitsch @ www.lkw.infos.de

Zwischen den Achslinien war ein Tiefbett auf welchem der Longfrontbagger stand. Leider konnte ich nicht so direkt hinschauen, meine aber das es vorne 4 und hinten 7 Achslinien gewesen sein müssten.

Hoffe das hilf ein wenig, aber im Modell ist ja eh erlaubt was gefällt, also nehem es da nicht so ganz genau! Wenn es technisch möglich ist den da mitfahren zulassen tu es, stelle mir das aber schwierig vor vorallem wenn er die Spuren wechseln muss!
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006 — Direktlink
01.06.2004, 16:43 Uhr
Markus K

Avatar von Markus K

Hi Volker

Also wenn ich deine Aussage richtig auswerte gibt es in der StVO keine "Mindestgeschwindigkeit" sehe ich das richtig????

Also in meiner StVO von 2003 steht beim §40 unter dem Verkehrszeichen Nr 275:

Vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit , es verbietet langsamer als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Es verbietet Fahrzeugführern, die wegen mangelnder persönlicher Fähigkeiten oder wegen der Eigenschaften von Fahrzeug oder Ladung nicht so schnell fahren können oder dürfen, diese Straße zu benutzen. Straßen-, Verkehrs-, Sicht- noder Wetterverhältnisse können dazu verpflichten, langsamer zu fahren.

Zitat ende....

Vielleicht fehlt ja in deiner StVO diese Seite


Mfg Markus K
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007 — Direktlink
01.06.2004, 18:39 Uhr
Gast:Henning Richter
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Also Schwertransporte bzw. längeres als normal fahren durchaus auch zu Stoßzeiten:
http://www.roadtrain.de/2003/juli_2/page_07220009.htm
http://www.roadtrain.de/2003/juli_2/page_07220041.htm
http://www.roadtrain.de/2003/juli_2/page_07220099.htm
http://www.roadtrain.de/2003/juli_1/page_07160086.htm

längere Sachen hab ich auch noch, aber noch nicht online.
Den längsten Transport den ich zu Stoßzeiten auf der A3 fotografiert habe, war ein Topline 164L/580PS 6x2 mit teleskopiertem Auflieger - 2-fach teleskopiert, würde auf 26-27m schätzen, ach ich stell mal ein Bild rein:
Bild von Teleskopierbartem Sattelauflieger an Topline 164L/580

Henning

Dieser Post wurde am 01.06.2004 um 18:42 Uhr von Henning Richter editiert.
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008 — Direktlink
01.06.2004, 19:09 Uhr
Kalla



Hallo Volker,


Zitat:
Volker Neurath postete

Zitat:
Bei Schwertransporten stehen dann die ganzen Ausnahmen von diesen Vorschriften in der einzelnen Genehmigung. Da ist es dann auch erlaubt langsamer zu fahren, wenn dies notwendig ist. Bei Leerfahrten ist aber diese Mindestgeschwindigkeit zu erreichen.

Wo steht geschrieben, dass ein Fahrzeug, gleich welcher Art, dieses Tempo auch fahren muss?

Hint: in der StVO gibt es definitiv *keine* Mindestgeschwindigkeit, auch der von dir zitierte StVO-§ definiert keine solche.

Volker

Die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit müsste bei der Leerfahrt erreicht werden, sonst ist auch für diese eine Ausnahmegenehmigung notwendig.
--
Viele Grüße aus dem Rödertal, wo das gute Radeberger herkommt

Thomas
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009 — Direktlink
02.06.2004, 17:18 Uhr
Gast:smd-leds
Gäste


Oha das reicht mir erst mal an Infos, vielen dank! Ich werde mich dann mal melden wenns noch irgendwo klemmt. Ach ja welches BF 3 von welcher Firma fährt denn bevorzugt hinter Kübler her? Oder haben die ihre eigene Flotte?

smd-leds
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010 — Direktlink
02.06.2004, 17:26 Uhr
MAN 41680



Hallo

also Kübler hat eigene BF3 s, 2 Sprinter, beider sind keine Facelift Sprinter.


das ist der hintere:

-------------------------------------------
(c) Norbert Dopkewitsch @ www.lkw-infos.de
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