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Autor Thread - Seiten: -1-
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01.07.2009, 21:32 Uhr
Roland



Hallo,

habe ein Problem mit einem ebay Käufer. Dieser hat am 10.05 und am 24.5. 2 MAZ Hefte im Gesamtwert von 5,50 Euro ersteigert. Trotz mehrfachen Anschreibens und Anmahnens seitens ebay erfolgte bis 19.6. keine Zahlung. Daraufhin beantragte ich die Gutschrift der Prosivison, welche auch erstattet wurde und ich stellte die Hefte erneut ein. Diesmal wurden sie verkauft und auch bezahlt. Am 29.6.09 hat der ursprüngliche Käufer ohne jegliche Ankündigung noch bezahlt. Ebay hat mir wie folgt geantwortet:

Auch wenn Sie eine Gutschrift der Verkaufsprovision erhalten haben, ist
mit Ende der Laufzeit der Online-Auktion zwischen Ihnen und dem
Höchstbieter ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen.
Der Kaufvertrag besteht grundsätzlich auch nach Gewährung der
Verkaufsprovision weiter, sofern Sie nicht wirksam vom Kaufvertrag
zurückgetreten sind. Der Käufer kann daher weiterhin berechtigt sein,
von Ihnen die Lieferung der Ware nach Zahlung des Kaufpreises zu
verlangen.
Um eventuelle Schadensersatzforderungen im Falle eines Weiterverkaufs zu
vermeiden, sollten Sie sich informieren, wie Sie von dem Kaufvertrag
zurücktreten können. Da es eBay gesetzlich untersagt ist eine
Rechtberatung anzubieten, wenden Sie sich bei weitergehenden Fragen
bitte an einen Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

Wie würdet Ihr vorgehen? Das Geld werde ich selbstverständlich zurückerstatten aber falls der auf die Ware besteht, bin ich der Trottel, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß

Roland
--
Qualität aus Franken: Herpa, MAN, adidas, NZG, Conrad, Schaeffler, Preiser, Puma, Faun.
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01.07.2009, 21:38 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek

Naja, wegen 5,50€ lohnt sich ein Anwalt auch nicht wirklich...

Hast Du dem ersten Käufer denn irgendwann mal klar und deutlich geschrieben, daß Du die Hefte wieder zum Verkauf anbietest, wenn er bis zum Tag X nicht gezahlt hat?


Tschüs,

Sebastian
--
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01.07.2009, 21:43 Uhr
Ulrich Kober



Hallo Roland,
ich würde nur das Geld zurückersatten und Ihn darauf hinweisen auf
deine Anschreiben und Abmahnungen.Bei einem Streitwert von 5.50 € würde
dich sicher jeder Rechtsanwalt auslachen und wenn ja wären die Kosten eines solchen Anwalt ein zigfaches des Streitwertes schon alleine ein Beratsungsgepräch wurde schon etliches mehrkosten als der Streitwert.
Also nur zurücküberweisen und Ihn Aufmerksam machen auf den Schriftverkehr.

Gruß Ulrich
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