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01.07.2009, 21:32 Uhr
Roland
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Hallo,
habe ein Problem mit einem ebay Käufer. Dieser hat am 10.05 und am 24.5. 2 MAZ Hefte im Gesamtwert von 5,50 Euro ersteigert. Trotz mehrfachen Anschreibens und Anmahnens seitens ebay erfolgte bis 19.6. keine Zahlung. Daraufhin beantragte ich die Gutschrift der Prosivison, welche auch erstattet wurde und ich stellte die Hefte erneut ein. Diesmal wurden sie verkauft und auch bezahlt. Am 29.6.09 hat der ursprüngliche Käufer ohne jegliche Ankündigung noch bezahlt. Ebay hat mir wie folgt geantwortet:
Auch wenn Sie eine Gutschrift der Verkaufsprovision erhalten haben, ist mit Ende der Laufzeit der Online-Auktion zwischen Ihnen und dem Höchstbieter ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen. Der Kaufvertrag besteht grundsätzlich auch nach Gewährung der Verkaufsprovision weiter, sofern Sie nicht wirksam vom Kaufvertrag zurückgetreten sind. Der Käufer kann daher weiterhin berechtigt sein, von Ihnen die Lieferung der Ware nach Zahlung des Kaufpreises zu verlangen. Um eventuelle Schadensersatzforderungen im Falle eines Weiterverkaufs zu vermeiden, sollten Sie sich informieren, wie Sie von dem Kaufvertrag zurücktreten können. Da es eBay gesetzlich untersagt ist eine Rechtberatung anzubieten, wenden Sie sich bei weitergehenden Fragen bitte an einen Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
Wie würdet Ihr vorgehen? Das Geld werde ich selbstverständlich zurückerstatten aber falls der auf die Ware besteht, bin ich der Trottel, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruß
Roland -- Qualität aus Franken: Herpa, MAN, adidas, NZG, Conrad, Schaeffler, Preiser, Puma, Faun. |