001 — Direktlink
29.04.2004, 11:45 Uhr
Gast:ben1
Gäste
|
Hallo Daniel !
Zwei Sachen sind mal schon im Vorfeld klar ! Mit Hänger gilt auf der Autobahn Tempo 80 und aus. Was anderes gibt es nicht ! Zur Tachoscheibe, gibt es nur soviel zu sagen. Dies ist ein amtliches Dokument, und darf von niemanden einfach zerrissen werden und schon gar nicht von einem Herrn in Grün. Mir schreibt niemand vor, dass ich keine Tachoscheibe einlegen darf, wenn ein Tachograf eingebaut ist !
Zur privaten Nutzung eines Fahrzeuges ist soviel zu sagen, dass auch hier eine Tachoscheibe eingelegt werden muss, aber sie nicht für die Gasamtarbeitszeit oder die tägliche Ruhezeit von Belang ist ! Aber es muss eine lückenlose Aufzeichnung der KM und der Zeit die du fährst vorhanden sein. Sonst könnte ja jeder sagen, da bin ich privat gefahren und deshalb habe ich keine Scheibe.
Und zum Thema Gesamtgewicht. Ich bin mir da jetzt nicht ganz sicher, da es sehr viele verschiedene Auslegungen vom Gesetz gibt, aber ich denke, das jedes Fahrzeug über 3,5 Tonnen ein Fahrtenschreiber braucht ! Ausser Feuerwehr oder Komunalfahrzeuge. (ist in A so) !
Generell zu diesem Fall muss ich schon sagen, dass da wirklich wieder mal Hirten am Weg waren ! 110 mit Hänger und im Überholverbot noch überholen ??????? Das wäre ja auf einer Skala von 0 -100 ein Volltreffer !
Hoffe ich konne dir ein wenig helfen, ansonsten werden andere dir hier sicher noch weiterhelfen können. Gruss aus dem LR-Ländle.
BEN |