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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Gewährleistung bei Kfz-Reparaturen in den Niederlanden. » Threadansicht

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03.06.2009, 14:51 Uhr
Sebastian L.



Hallo,

da wir hier ja auch ein paar Leute aus den Niederlanden im Forum haben, hätte ich da eine Frage an eben jene (bzw an Leute, die sich damit auskennen):

Wie sieht es in den Niederlanden mit der Gewährleistung bei Kfz-Reparaturen aus?

Konkreter Fall:
An dem Auto eines Arbeitskollegen müssen der Turbolader und der Ladeluftkühler ersetzt werden. In Deutschland schwanken die Kosten dafür zwischen 2500,- und 3000,- €
Nun hat der Kollege sich mal in den Niederlanden erkundigt, da er im grenznahen Gebiet wohnt. Dort müsste er mit 1500,- bis 2000,- € rechnen. Ein nicht gerade unerheblicher Unterschied.
Da die Reparatur aber auch keine Kleinigkeit ist, macht er sich natürlich Sorgen, wie es mit der Haftung der Werkstatt im Fall einer Fehlerhaften Reparatur aussieht. In Deutschland haben wir ja die gesetzliche Sachmängelhaftung, bei einer mangelhaften Reparatur auch für Folgeschäden.
Ist das in den Niederlanden ähnlich geregelt?
Im Netz lassen sich leider keine Informationen dazu finden, einzig Mängel beim Kauf von Produkten, wo man sich dann mit einer Schiedskommision herumärgern darf.

Wenn mir (bzw. meinem Kollegen) jemand in diesem Fall weiterhelfen könnte, vielen Dank!

Viele Grüße,
Sebastian
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