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Hansebubeforum » Vorbild » Kontrollen, Falschmessungen, Bürokratie bei Schwertransporten » Threadansicht

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000 — Direktlink
09.04.2009, 03:23 Uhr
Flo K

Avatar von Flo K

Hallo zusammen

Hier in Kassel spielt sich zur Zeit eine wahre Schwertransport-Posse ab!
Die Autobahnpolizei hat sich eine neue Waage gekauft und bei deren erstem "erfolgeichen" Einsatz innerhalb einer Woche gleich drei (3!) Schwertransporte gestoppt und an Ort und Stelle stillgelegt. Einer der Transporte konnte wohl nach Verstärkung mit weiteren Achslinien weiter fahren, während zwei wirklich schwere Brocken jetzt direkt auf der Bundesstrasse (B 7) bei Kaufungen geparkt sind!

Aber lest selbst:

http://www.hna.de/hptopnews/00_20090408195637_Bsieben_Wieder_Schwertransporter_mit_Aebergewi.html

Ich war gerade eben erst selber vor Ort und die Szenerie mutet wirklich grotesk an!
Direkt hinter der Kreuzung B 7 / A 7-Auffahrt "Kassel Nord" blinken riesige Baustellenabsicherungen.
Nähernd man sich dem Objekt fällt als nächstes die seitlich abgelegte Schubstange auf - also was richtig Schweres!
Dahinter steht dann ein Schwertransport ohne Zugmaschinen, bestehend aus 16 Scheuerle Achslinien mit Schwanenhals.
Grotesk wird es aber erst dann, wenn man direkt gegenüber noch einmal beinahe genau die selbe Situation zu sehen bekommt! Nur sind es diesmal (vermutlich) 20 Scheuerle Achsen, die sich dort die Reifen eckig stehen.

Auch wenn die Situation so schon aberwitzig anmutet, so stellt sich doch die Frage, wie denn das Problem zu lösen ist, sollte die Polizei tatsächlich richtig gewogen haben...

Kann man die Achslinienmodule (in diesem Fall SCHEUERLE) unter Last erweitern, oder ist dafür eine Entlastung des Modulverbands nötig? Wenn nicht, müsste man dort einen Kran aufbauen, der in einiger Entfernung (enge Bundesstrasse) die besagten 135 Tonnen anheben kann.

Nächste Frage wäre natürlich welche Dimensionen erforderlich wären, wie lange müsste die (wirklich wichtige) B 7 gesperrt werden?

In jedem Fall werde ich diese aberwitzige Schwerlastkomödie weiter verfolgen und aktuell hier berichten! - Stay tuned!

Flo

Dieser Post wurde am 18.10.2012 um 17:14 Uhr von Hendrik editiert.
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001 — Direktlink
09.04.2009, 04:23 Uhr
Jens P.



Ich stand im Oktober 8 Tage in der Nähe, auf der A49- stillgelegt ohne überhaupt einen vernünftigen Grund zu haben. Da gab es die Waage noch nicht. Ich wurde dann mit einer Waage einer Privatfirma bei 5% Gefälle gewogen und hatte trotzdem 2to zuwenig GG.
Ich kenne nur 4 Polizisten in Deutschland die sich richtig mit Schwertransporten auskennen. Alle anderen verursachen wahnsinnige Kosten.
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002 — Direktlink
09.04.2009, 06:39 Uhr
Rene



Ich verstehe nicht, dass die Polizei bei Einwänden nicht einfach ein paar Meter/Kilometer weiterfahren lsst, wo es auch für den Spediteur gerade ist, und dann wiegt.
@ Jens und co.: Wie läuft denn so eine Wiegung ab? Müsst ihr mit den Autos nur einmal über die Waage, oder wird wenigstens in zwei Richtungen gewogen. Ich frage deshalb, weil wir bei unseren Eisenbahnkranen durchaus mal unterschiedliche Werte bekommen, wenn wir vorwärts oder rückwärts auf die Achswaage fahren, weil sich das ganze ja doch schon ein bissl verschränkt, einfedert usw.


Grüße
René
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003 — Direktlink
09.04.2009, 08:25 Uhr
Samojede



Was ich nicht verstehen kann ist, das man den Transport erstmal 20 KM fahren lässt, um ihn dann auf der Bundesstrasse zuverwiegen. Da hätte die Polizei sich vielleicht mal am Nachmittag in bewegung setzten müssen um direkt beim Kunden eine Abnahme zu machen. Es wird Zeit das mal eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland gefunden wird. In NRW macht die Polizei ja auch (meistens) Ihre Abnahme am Nachmittag, da kann man dann auch noch reagieren wen mal etwas nicht stimmt.


Zitat:
Kann man die Achslinienmodule (in diesem Fall SCHEUERLE) unter Last erweitern, oder ist dafür eine Entlastung des Modulverbands nötig? Wenn nicht, müsste man dort einen Kran aufbauen, der in einiger Entfernung (enge Bundesstrasse) die besagten 135 Tonnen anheben kann.

Man könnte die Last auf Schwerlasttonnen abstellen, dazu ist dann kein Kran notwendig. Das geht natürlich nur wenn die Ladung breiter als das Fahrzeug ist, und sie stabil genug ist um an vier ecken abgesetzt zu werden.
--
Gruß SAMO
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004 — Direktlink
09.04.2009, 08:34 Uhr
michael.m.



@Rene

Wenn auf dem weiteren Stück eine Brücke sein sollte und der Transport dann diese durch sein höheres Gewicht beschädigen sollte, hat dann die Garde mit der blauen Lampe den schwarzen Peter...

@all:

Stellt sich die Frage, wer haftet eigendlich bei einer fehlerhaft durchgeführten Messung? Wer trägt die Folgekosten, z.B. wartender Kran, verpasstes Schiff oder so? Muß man als Unternehmer das dann so hinnehmen? Da können ja schnell enorme Kosten entstehen, und wenn vorausgesetzt alles in Ordnung ist/war der Spediteur der Dumme? Das wäre meiner Meinung Fehlverhalten vorausgesetzt nach schon dann ein Akt der Willkürlichkeit. Da muß einfach bei solchen Sachen schon alles Hand und Fuß haben. Die durchführende Polizei ist ja eigendlich Ortskundig und sollte durch entsprechende Schulungen sich mit Ihren Gerätschaften schon (Gerichtsverwertbar) auskennen (z.B. in der Ebene messen).

Bei uns hat man mal einen ganzen Tag einen Trafotransporter mit 32 Achslinien gewogen, mal war er 200 to zu schwer, dann 100 to zu leicht... unglaublich! Nachher am Abend scheint man dann gewürfelt zu haben.
Stand seinerzeit sogar so in der Zeitung.

Viele Grüße

Michael
--
Wenn man schwankt hat man mehr vom Weg !

Dieser Post wurde am 09.04.2009 um 10:01 Uhr von michael.m. editiert.
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005 — Direktlink
09.04.2009, 08:44 Uhr
Jack Sparrow




Zitat:
Jens P. postete

Ich kenne nur 4 Polizisten in Deutschland die sich richtig mit Schwertransporten auskennen. Alle anderen verursachen wahnsinnige Kosten.

Vier? Mir fallen da höchstens zwei ein. :-) Die anderen setzen nur sachen um die sie irgendwie mal gehört haben, aber meist nicht begründen können.
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006 — Direktlink
09.04.2009, 11:03 Uhr
Jens P.



Ich nenne keine Namen aber die Reviere:
Bramsche, Mannheim, Karlsruhe und Hildesheim.

@Rene:
Die Verwiegung wird auf grader Strecke gemacht. Jede Achse wird 2mal gewogen. Beim Verwiegen ist die Bremse gelöst und das Fahrzeug wird durch Keile gesichert. Ich gucke mal ob ich noch Bilder habe.
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007 — Direktlink
09.04.2009, 11:27 Uhr
Philo0311



Wenn das Schule macht, und die technik sich nicht bessert, sind bald alle Autobahnen und Bundestraßen nur noch einspurig....

Vorallem: Der Hersteler WEIß wie schwer das Teil ist... und wenn es schwerer wäre hätte man bei Paule sicherlich mehr Achsen eingebaut....

Aber das würde mich auch interessieren: Wer zahlt den die Unkosten, die dadurch entstehen!?!?
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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008 — Direktlink
09.04.2009, 11:30 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Rene postete Wie läuft denn so eine Wiegung ab? Müsst ihr mit den Autos nur einmal über die Waage, oder wird wenigstens in zwei Richtungen gewogen. Ich frage deshalb, weil wir bei unseren Eisenbahnkranen durchaus mal unterschiedliche Werte bekommen, wenn wir vorwärts oder rückwärts auf die Achswaage fahren, weil sich das ganze ja doch schon ein bissl verschränkt, einfedert usw.

Genau das ist der Punkt....ich bin mir zu 99% sicher, daß die Polizei seit 40 Jahren falsch mißt. Die mobilen Radlastwaagen (völlig egal, wie groß oder klein die Plattformhöhe ist) beeinflussen beim Drauffahren stets das (träge und mit Hysterese versehene) Federungs/Achsausgleichssystem eines Mehrachsers, und da werden zwangsläufig Falschmessungen ohne Ende produziert.

Die ganzen mobilen Radlastwaagen sind Müll!

Die einzige Radlastwaage, die eine korrekte Achslastangabe ermöglichen würde, ist eine im Boden eingebaute und geeichte Waage mit der Plattformhöhe 0 (Null) Millimeter.

gruß hendrik
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009 — Direktlink
09.04.2009, 11:44 Uhr
McOtti

Avatar von McOtti

Hallo Henrik

wenn man die mobilen Waagen richtig einsetzt sind die schon geeignet nur wird oft aus Faulheit falsch gewogen . So werden keine oder zuwenig Ausgleichsmatten verwendet oder im unebenen Gelände gewogen. Da kann kein
richtiges Gewicht rauskommen .
Das ist wie mit dem Maßband aus Faulheit wird oft ein Stoffbandmaß verwendet ... nur ist dies nicht zulässig da das auf Zug länger wird.
Da sind schon Prozesse darüber geführt worden welche dem Fahrer dann Recht gaben.

Gruß Uwe
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010 — Direktlink
09.04.2009, 11:49 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
McOtti postete So werden keine oder zuwenig Ausgleichsmatten verwendet

Genau.....und soviele Ausgleichsmatten, die man für einen 20-Achser korrekterweise braucht, kommen ja gar nicht zum Einsatz.

Ich finde das alles ziemlichen Mist, was da draußen abgeht.

gruß hendrik
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011 — Direktlink
09.04.2009, 11:58 Uhr
McOtti

Avatar von McOtti


Zitat:
Hendrik postete

Zitat:
McOtti postete So werden keine oder zuwenig Ausgleichsmatten verwendet

Genau.....und soviele Ausgleichsmatten, die man für einen 20-Achser korrekterweise braucht, kommen ja gar nicht zum Einsatz.

Ich finde das alles ziemlichen Mist, was da draußen abgeht.

gruß hendrik

... manche PD haben aber genug davon !
Nur auslegen muß man die....... zur Not muß man bei jeder Achslinie die Waage umbauen (dies setzt aber ein vollkommen ebenen Boden vorraus)


Gruß Uwe

Dieser Post wurde am 09.04.2009 um 12:03 Uhr von McOtti editiert.
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012 — Direktlink
09.04.2009, 12:13 Uhr
Philo0311




Zitat:
Hendrik postete

Zitat:
Rene postete Wie läuft denn so eine Wiegung ab? Müsst ihr mit den Autos nur einmal über die Waage, oder wird wenigstens in zwei Richtungen gewogen. Ich frage deshalb, weil wir bei unseren Eisenbahnkranen durchaus mal unterschiedliche Werte bekommen, wenn wir vorwärts oder rückwärts auf die Achswaage fahren, weil sich das ganze ja doch schon ein bissl verschränkt, einfedert usw.

Genau das ist der Punkt....ich bin mir zu 99% sicher, daß die Polizei seit 40 Jahren falsch mißt. Die mobilen Radlastwaagen (völlig egal, wie groß oder klein die Plattformhöhe ist) beeinflussen beim Drauffahren stets das (träge und mit Hysterese versehene) Federungs/Achsausgleichssystem eines Mehrachsers, und da werden zwangsläufig Falschmessungen ohne Ende produziert.

Die ganzen mobilen Radlastwaagen sind Müll!


Die einzige Radlastwaage, die eine korrekte Achslastangabe ermöglichen würde, ist eine im Boden eingebaute und geeichte Waage mit der Plattformhöhe 0 (Null) Millimeter.

gruß hendrik

Alter Witz:

Bestes Beispiel: Ein Kieswerk, dass ich ab und zu besuche. Dort wird in regelmäßigen Abstände ein Bagger in eine benachbarte ca. 15km entfernte Deponie via Tieflader verfahren. Die Firma hat für diese Strecke eigens eine Genehmigung, da das Gesamtgewicht bei 63,7t liegt mit 65t. Diese Genehmigung ist jedoch nur auf einer festgelegten Strecke erlaubt, die u.a. eine Bundesstraße mit einbezieht.

Auf der betriebseigenen, geeichten Waage (bis 70t derzeit) hat das Gespann ein Gewicht von 63-64t, je nachdem welcher Löffel, wieviel Sprit usw drin sind. Diese Waage ist eine, die in die Fahrbahn eingelassen ist, also eben.

Genau dieser Transport wurde im Jahr 2006 mit einer Überladung von 19t (!!) von der Polizei auf der Bundestraße nach einer Kontrolle mit o.g. Achswagen stillgelegt. Das Fahrzeug musste umgeladen werden. Die Unkosten die dadurch entstanden waren nicht gering, da bereits ein Brecher, eine Siebanlage usw. vor Ort angemietet waren, um den dortigen Bauschutt zu verarbeiten zu können.

Bis heute verstehe ich nicht, warum der Betreiber keine Klage erhoben hat.

Den beim nachwiegen auf der eigenen Waage, war der Transport wieder bei seinen 63-64t.

Die rechtlichen Folgen aus der Überladung, sind hier jedem sicherlich ausreichend bekannt.
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi

Dieser Post wurde am 09.04.2009 um 12:14 Uhr von Philo0311 editiert.
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013 — Direktlink
09.04.2009, 13:24 Uhr
Gast:tom_hobby
Gäste


Auch wenn man im Recht ist, könnten Klagen gegen Behörden/Polizei ein Schuß nach hinten sein.
Vielleicht schreckt das einige Betreiber ab, weil man Angst hat, dass dann zukünftig das Auge des Gesetzes bei bestimmten Farbgebungen von Fahrzeugen öfters zu Kontrollen neigt.
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014 — Direktlink
09.04.2009, 13:25 Uhr
fescher0



Wo kein Kläger kein Richter, nur getraut sich halt niemand weil man auf DIE Rennleitung angewiesen ist. Ich hatte eine Verzeigung wegen ÜBERLADUNG von 2 Tonnen unsere Schweizer Polizei Dienststelle hatte auf Ihrer Ebeneerdiger Dienstwaage den Transport 40 min zuvor gewogen und war alles i.o. nur als Beispiel Grüsse aus Basel Fescher / Guido
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015 — Direktlink
09.04.2009, 15:05 Uhr
michael.m.



@Phillip:

Wie es scheint, verkommen wir hier immer mehr zur Bananenrepublik Deutschland (BRD)...
So scheint das sich hier heraus gebende Fazit zu sein: Wie du schon schreibst, teilweise nicht ganz sich mit der Materie auskennende Beamte, jedoch voll von der Richtigkeit Ihrer Arbeit überzeugt, kuschende Unternehmer, die es so hinnehmen, um nicht in den Genuß einer Art "Dauerkontrolle" zu gelangen.

Richtig ist, das alleine schon aus Chancengleichheit bei einer Ausschreibung das Gewicht zu passen hat. Auch zum Schutz der Straßen und der Brücken.
Entsprechende Überladungen sind sicherlich zu ahnden. Da hat ja auch keiner was gegen, denn wer seinen Zug in den gesetzlichen Möglichkeiten bewegt, muß nichts zu befürchten haben.

Es kann aber eigendlich nicht sein; das die Gesetzeshüter aus Unwissenheit
oder falscher Bedienung eigendlich Fahrzeuge, die den Anforderungen genüge tun und die Vorschriften einhalten, hierdurch wirschaftlichen Schaden anrichten.

Hier sollte der jeweilige zuständige Regierungspräsident schleunigst mal entsprechend eingreifen.


Michael
--
Wenn man schwankt hat man mehr vom Weg !
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016 — Direktlink
09.04.2009, 15:37 Uhr
Philo0311




Zitat:
michael.m. postete
@Phillip:

Wie es scheint, verkommen wir hier immer mehr zur Bananenrepublik Deutschland (BRD)...
So scheint das sich hier heraus gebende Fazit zu sein: Wie du schon schreibst, teilweise nicht ganz sich mit der Materie auskennende Beamte, jedoch voll von der Richtigkeit Ihrer Arbeit überzeugt, kuschende Unternehmer, die es so hinnehmen, um nicht in den Genuß einer Art "Dauerkontrolle" zu gelangen.

Richtig ist, das alleine schon aus Chancengleichheit bei einer Ausschreibung das Gewicht zu passen hat. Auch zum Schutz der Straßen und der Brücken.
Entsprechende Überladungen sind sicherlich zu ahnden. Da hat ja auch keiner was gegen, denn wer seinen Zug in den gesetzlichen Möglichkeiten bewegt, muß nichts zu befürchten haben.

Es kann aber eigendlich nicht sein; das die Gesetzeshüter aus Unwissenheit
oder falscher Bedienung eigendlich Fahrzeuge, die den Anforderungen genüge tun und die Vorschriften einhalten, hierdurch wirschaftlichen Schaden anrichten.

Hier sollte der jeweilige zuständige Regierungspräsident schleunigst mal entsprechend eingreifen.


Michael

Diese Aussage ist, theoretisch gesehen, vollkommen korrekt.

Aber nun die Praxis:

Kein politischer Vorgesetzter wird, ohne immensen Druck seitens der Partei oder der breiten Bevölkerungsschicht so ein Verfahren einleiten. Hierfür sehen viele sicherlich keinen Bedarf, denn wer suchet der findet, auch wenn nur ein Pausenvergehen auf der blöden Fahrerkarte aus dem Jahr XY ist.

Solange die Kontrollbehörden immer noch auf dem Pfad Räuber und Gendarm sind, wird sich an dieser Sachlage nie was ändern. Ich erlebe es immer wieder, dass bei Kontrollen vorallem im Schwerlastbereich gesucht wird bis zum umfallen. Und jede, meiner Meinung nach wirklich jede noch so namhafte Firma hat mal ein Gespann, an dem was nicht 100% ist, wenns auch nur der abgefahrene Reifen auf allerletzten Achse ist.
Ich denke in der heutigen Zeit wäre der Punkt gekommen, wo sich der deutsche Unternehmer zusammentut mit dem deutschen Kontrollorgan, und gemeinsam solche Kontrollen/Schulungen für alle Beteiligten durchführt. Faher werden regelmäßig geschult, Kontrolleure sicherlich auch, aber praxisfern. Es soll hier auch nicht zu einer Bevorteiligung deutscher Firmen kommen, sicherlich nicht. Aber es wäre endlich an der Zeit, Kommunikation zu üben. Vieles was in der Praxis gemacht wird hat gründe, nicht immer ist alles nach Paragraphen möglich.

Es fehlt einfach an einem angemessenen Miteinander. Jeder weiß doch vom anderen, aber keiner kennt ihn genau. Ich will kein tächtel mächtel auf deutschen Straßen. Nur einen fairen Wettbewerb. Den hinter jedem Steuer, egal von welchem Auto, ob mit Gelb- oder Blaulicht sitzt jemand, der dort sitzt um Geld zu verdienen für sich und die Familie. Aus Spaß an der Freude fahren sicherlich die wenigsten.
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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017 — Direktlink
09.04.2009, 21:24 Uhr
Hendrik
Moderator
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Zitat:
Jens P. postete Die Bilder sprechen für sich

Jens, das geht ja noch, und trotzdem hätte man diese Messung anfechten können....beim Verwiegen der 1. Achse des Trailers waren sicher nicht alle 6 Achsen auf den Ausgleichsmatten, sondern vielleicht nur 4 (geschätzt). Alleine das verfälscht schon die Achslast, obgleich der Trailer hydraulischen Achslastausgleich hat.

Schlimmer ist aber der große Spalt zwischen Matte und Waage. Das reicht, daß die Achse einmal ausfedert und wieder einfedern muß. Auch wenn es sich hier vielleicht nur um 2 cm (20 mm) handelt, werden insbesondere beim Einfedern viel höhere Kräfte als die statische Achslast auf die Waage übertragen, da das gesamte Federungssystem des Trailers (auch ein ölhydraulisches) reibungsbehaftet ist. So werden locker vielleicht 300 kg pro Achse zuviel gemessen (hat einer von Euch mal versucht, bei einem aufgebockten Trailer "per Hand" den Achslastausgleich zu bewegen?? Das schafft kein Mensch!).....macht bei einem 6-Achser fast 2 Tonnen Differenz.

Schon ist man der Depp; wegen stümperhafter Messung.

Aber wie gesagt, das hier geht noch. Da gibt es noch schlimmere Fälle.

Welchen 1800-er Mast hast Du denn da bewegt?

gruß hendrik
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018 — Direktlink
09.04.2009, 23:16 Uhr
fescher0




Zitat:
Strahler postete

Zitat:
unsere Schweizer Polizei Dienststelle hatte auf Ihrer Ebeneerdiger Dienstwaage den Transport 40 min zuvor gewogen und war alles i.o.

Hallo,

gibt es von solchen Wägungen eigentlich keine Bescheinigungen, die man dann ggf. einfach vorweisen könnte?


Mit fragenden Grüßen
Werner

leider nicht weil ja von Amteswegen gewogen wird und falls etwas nicht stimmt für die Strafbehörden der Ausdruck reserviert ist. Auf meine Frage wo den auf 12km und Grenzübertritt die zwei Tonnen zuviel herkommen sollen, sagte man mir nur das wäre dann mein Problem. Vor Gericht konnte sich der Beamte an die Aussage nicht mehr errinnern. Stelle mir vor dasselbe wird mit der Betriebsvorschrift der Mobilen Wägesysteme sein einfach vergessen. Grüsse aus dem Wallis Fescher / Guido
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019 — Direktlink
10.04.2009, 21:52 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik


Zitat:
Jens P. postete ...gewogen wurden 116to....

Was wiegt der Mast? Ich weiß es nicht genau, aber ich dachte doch so um die 60 t (!?) Das heißt also, Du sollst mit 56 t Leergewicht unterwegs gewesen sein?? Ist ja wohl der Witz in Tüten.... Nun gut, da sind noch Lagerböcke dabei, Zurrmittel, etc, .....ich weiß auch nicht, ob die Hydrauliköltanks bei Neuauslieferung und Verschiffung eines Mastes voll oder leer sind!?....vielleicht betrug Deine Ladung 65 t. Das Leergewicht dieses Zuges schätze ich auf max. 25-30 t., was ja dann gut Deinen 95 t GG entspricht. (Zugmaschine 35 t + Trailer 60 t)

Kannst Du Dich noch an die 10 einzelnen Achslasten erinnern, die da gemessen wurden? Das würd mich mal interessieren.

(Es ist ja manchesmal auch so, daß zwar das GG eingehalten wird, aber einzelne Achsen sind trotzdem überlastet; durch falsche Beladung - hier natürlich nicht der Fall)


Zitat:
Der Polizist meinte das dieses Fahrzeug garnicht für so einen Transport zuzlässig wäre bis ich ihm die Zeichnung von Nooteboom und Liebherr unter die nase gehalten habe.

Es ist ja schön und richtig, daß von Amts wegen auch ruhig mal nachgemessen wird, trotz aller Beteuerungen und Pläne der Hersteller....hat ja keine Sau was dagegen.....aber dann so falsch!? Das kann es doch wahrhaftig nicht sein.
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020 — Direktlink
11.04.2009, 19:26 Uhr
MSHM



Hallo zusammen,

Bohnet ist in der Zwischenzeit weitergefahren. Der Transport von Paule bleibt wohl über Ostern dort stehen, war auf alle Fälle heute nachmittag noch nicht weg.
--
Gruss aus dem Weserbergland

Matthias
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021 — Direktlink
11.04.2009, 21:48 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik

Was darf diese anbolzbare Achse eigentlich offiziell in Deutschland tragen?

Warst Du wirklich 7 tage stillgelegt, nur um dann festzustellen, daß Du im grünen Bereich gewesen bist? (Deine Achslasten ergeben ja 126 t)

Was hattest Du als Auflieger....waren das Goldhofer THP?

Messung bei 5% Gefälle....meine Fresse. Mich würde bei dem gleichen Zug und bei der gleichen Meßanordnung ja mal eine Messung bei 0% interessieren.....und dann noch mal eine Messung, bei der der ganze (!) Zug auf den Matten steht, und nicht so ein Blödsinn wie oben. Dieses "rauf und runter" ist Schwachsinn in Tüten.

gruß hendrik
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022 — Direktlink
12.04.2009, 22:43 Uhr
Hendrik
Moderator
Avatar von Hendrik

Jens, Du tust mir echt leid.......das ist ja schlimmer als im Irrenhaus!

Oh Mutter.

gruß hendrik

Dieser Post wurde am 13.04.2009 um 10:27 Uhr von Hendrik editiert.
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023 — Direktlink
13.04.2009, 08:36 Uhr
Jack Sparrow



Das kommt dabei raus, wenn Leute versuchen etwas zu kontrollieren von dem sie nicht genügend Fachkenntnis haben.
Man wollte uns auch schonmal ein Goldhofer Rohradapter stillegen, weil keine Ketten an der Ladung waren. Nach langem diskutieren hat man dann aber eingesehen, das das wenig Sinn machen würde.
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024 — Direktlink
13.04.2009, 10:27 Uhr
fescher0



ein weiteres Beispiel: Leimbinder mit 8m Überhang, um die nötigen Adhäsionsgewichte auf die vordere Achse zu kriegen hatten wir zwei Betonklötze raufgepackt, die Rennleitung hat festgestellt das von Betonklötzen in den Papieren nichts steht!!!
Grüsse aus Basel Fescher / Guido
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