005 — Direktlink
28.01.2009, 11:05 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
|
Zitat: | Mike Weber postete Gibts bei Büchern?!
|
§53 UrhG kennt nur den abstrakten "Werk"-Begriff, darunter sollten auch Bücher fallen.
Zitat: | Mike Weber postete Guck mal vorne rein, Nachdruck, Kopie blabla sicher nicht erlaubt.
|
Die Filmindustrie behauptet(e) in Fernsehspots ja auch, daß Raubkopierer zu schwulen Vergewaltigern in den Knast kommen.
Zitat: | Mike Weber postete Ist aber auch egal - ich erinner dann dran wenn malwieder aufkommt und ihr deswegen meckert |
Vorher aber im eigenen Interesse die Nase mal kurz in den Gesetzestext stecken.
Tschüs,
Sebastian -- Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de |