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09.10.2006, 14:33 Uhr
Backflip
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Hallo zusammen ;-)
zu jedem Kran gehört eine Bedienungsanleitung, diese MUSS auch im Fahrzeug sein. Jeder Hersteller schreibt zu jedem Kran ganz genau wie er verfahren werden kann und muss. Mir ist kein Kran bekannt bei dem der Hersteller es zulässt das der Ballast bein Verfahren auf dem Unterwagen abgelegt ist, wenn dann muss der Ballast am Oberwagen hängen (aber auch ich weiss nicht alles und muss es auch nicht). Die *Ohren* müssen meistens weg, was auch nicht wirklich ein Problem ist. Es geht dabei hauptsächlich um die gesunde Verteilung der Radlasten. Bei dem abgebildeten Liebherr, mit Mast ganz steil und Oberwagen nach hinten kann ich mir nicht vorstellen das das so O.K. ist. Beim KMK6180 war es (Erinnerung) so, das beim Verfahren mit vollem Ballast und Oberwagen in Fahrtrichtung der Ausleger knapp über die Auflage (3°) gelegt wurde, das erste und das zweite Teleskop ganz ausgeschoben werden musste.
Wichtig ist u.a. das ablassen des Fahrwerks auf unterste Stellung und das Verriegeln der Federung. Ich würde nie ein solches Gerät ohne ausgefahrene Stützbalken und Stützzylinder verfahren, im Fall das eine Stütze stört, kommt sie kurz rein, 2 Meter vorfahren und dann die Stütze wieder raus. Wie oft habe ich schon gehört: *Fahr doch, der fällt nicht* und das meistens von Leuten die garantiert überhaupt keine Ahnung haben. Auch wenn der Kranbetreiber den Fahrer *bittet* das oder jenes ohne Stützen oder gegen jedes bessere Wissen zu tun, verantwortlich ist derjenige der das Gerät bedient. Im Notfall muss der Fahrer eben auch mal NEIN sagen.
Wenn der Kran auf der Seite liegt und die Stützbalken entgegen der Vorschrift nicht ausgefahren waren trifft den Fahrer die volle Verantwortung, den Staatsanwalt und den Richter interessiert es nicht ob die Stützen nicht ausfahrbar waren, weil z.b. eine Mauer oder ein Zaun im Weg war. Dieser Post wurde am 09.10.2006 um 14:36 Uhr von Backflip editiert. |