010 — Direktlink
29.03.2015, 17:21 Uhr
Schnorro
|
Hallo Ulrichkober,
siehe Seite 22 der GBG 1.1: "... Dabei werden nicht nur Baumteile, die zu transportieren sind, am Kran angeschlagen und z.B. aus einem Hinterhof über ein Haus hinweg gehoben. Es ist auch, u. a. aus ergonomischen bzw. einsatzbezogenen Gründen, vorstellbar, dass ein SKT-Anwender am Kran gesichert ist..." Das läuft auf des verbringen des Kletterers mit dem Kran zum Anschlagpunkt hinaus. Von dort aus wird dann zum Schnitt abgeseilt und Dort eine neue Sicherung unabhängig vom Kran für den Schnitt aufgebaut. Das spart vor allem den Zeitraubenden Einbau des Aufstiegseil und den kraftraubenden Aufstieg daran. |