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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Lenk- und Ruhezeiten bei Autokranen » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
21.08.2009, 18:31 Uhr
streifenkarl



Servus an Alle,
ich möchte gerne wissen, wie es mit den Lenk- und Ruhezeiten bei einem Autokranfahrer aussieht?
In der heutigen Zeit ( Fahrerkarte ) gibt es doch sicher enorme Probleme, gerade bei Großkrane. Ich stelle mir vor, daß das Abrüsten über Tag und Versetzen und Umsetzen zum nächsten Einsatzort über Nacht ein Problem ist.
Ich selber fahre seit 22 Jahren LKW und habe immer mein Bett im Rücken und lege mich hin wenn ich meine es ist Zeit zum Mittagsschläfchen ( Lenk- und Ruhezeiten werde eingehalten ).
Warum ich frage ist folgendes: Möchte den Kranschein machen und mich dann Beruflich verändern.
Es wäre nett, wenn jemand antwortet, auch als PN.
Freundlichst Stefan

Tante Edith hat den Betreff aussagekräftiger gestaltet

Dieser Post wurde am 21.08.2009 um 18:33 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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001 — Direktlink
22.08.2009, 10:44 Uhr
kranfred09



Bei uns in Ösiland is das kein Thema, da selbstfahrende Arbeitsmaschinen nicht in die Tachgraphenplicht fallen, also auch keine Kontrollprobleme.
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002 — Direktlink
22.08.2009, 10:55 Uhr
Jens P.



In Deutschland haben die Krane auch keine Lenk- und Ruhezeiten da es auch hier selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind. Wie ist das aber bei z.B. Betonpumpen oder Arbeitsbühnen?
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003 — Direktlink
22.08.2009, 11:19 Uhr
streifenkarl



Vielen Dank für die schnelle Antwort
Gruß Stefan
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004 — Direktlink
22.08.2009, 18:06 Uhr
kranfred09



Bei Betonpumpen kommt es in Ö auf die Zulassung an:

LKW: Tachopflichtig
S. AM: keine Tachopflicht.

bei uns sind alle Arbeitsbühnen, soweit ich es weiss, auch als SAM angemeldet, und daher auch nicht Tachgraphenpflichtig.
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005 — Direktlink
22.08.2009, 19:20 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek


Zitat:
kranfred09 postete
Tachgraphenpflichtig.

Nachdem ich das so jetzt schon zum zweiten Mal bei Dir lese: Heißt das in Österreich wirklich "Tachgraph"? Hier in Deutschland heißt das "Tachograph"...


Tschüs,

Sebastian
--
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006 — Direktlink
23.08.2009, 16:56 Uhr
Oliver Thum

Avatar von Oliver Thum


Zitat:
Jens P. postete
In Deutschland haben die Krane auch keine Lenk- und Ruhezeiten da es auch hier selbstfahrende Arbeitsmaschinen sind. Wie ist das aber bei z.B. Betonpumpen oder Arbeitsbühnen?

Hallo Jens,
seit wann den das?
Zu meiner Zeit musste man immer eine Scheibe einlegen.
--
© - Copyright liegt bei "Oliver Thum".

+++ Ein Gruß aus meiner Heimat "HIER" Tirol! +++

~~~~~~~~~~~ Oliver Thum ~~~~~~~~~~~
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007 — Direktlink
23.08.2009, 17:11 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Ja richtig, das muß man auch heute noch tun. Es gilt nach wie vor die Regel: Wo eien Fahrtenschreiber eingebaut ist, muß der auch regelkonform bedient und genutzt werden. Damit werden dann auch für Arbeitsmaschinen geltende Geschwindigkeitsüberschreitungen nachvollziehbar. Allerdings waren und sind selbstfahrende Arbeitsmaschinen immer noch von den Sozialvorschriften der Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen. Die interessante Frage dabei ist im Bezug auf den digitalen Tachographen, wie hier der Unterschied auf der Fahrerkarte vermerkt wird. Denn es ist ja ein großer unterschied, ob ein und der selbe Fahrer zum Beispiel einen Kranwagen oder den Ballast zu diesem Kranwagen fährt. Beide Fahrzeuge sind jedoch häufig zu gleichen Zeiten im Einsatz...


Gruß vom Rhein
Stephan
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
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008 — Direktlink
24.08.2009, 15:20 Uhr
Gast:duppdidupp
Gäste


Auch Krane unterliegen den Lenk- und Ruhevorschriften.Wenn bei uns die Grossgeräte polizeilich abgenommen werden,werden auch die Lenk-und Ruhezeiten kontrolliert. Und einem Kollegen wurde bei einer Kontrolle schon drauf aufmerksam gemacht das er doch etwas genauer auf seine Schichtzeit achten sollte.
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009 — Direktlink
24.08.2009, 16:19 Uhr
pinguin

Avatar von pinguin

Hmmm Ich geh mal davon aus das Kranfahrer/führer in D auch der allg. Gesetzgebung unterliegen :-P
also geb ich hier mal meine 2 cent dazu

Im ArbZG ist ziemlich genau geregelt was darf, was muß, was kann und die Ausnahmen dazu...
Mir ist natürlich auch klar das in der Schwerlast Branche wie in anderen auch gerne über die gesetzlichen Bestimmungen hinweggesehen wird....
Mir sind Fälle (aus andren Branchen) bekannt bei denen urplötzlich eine Abordnung des Gewerbeaufsichtsamts in Begleitung von Vertretern von Polizei und Arbeitsamt/Zoll aufgetaucht sind Stechkarten, Zugangskontrollsysteme, Stundennachweise und sonstige Belege für Arbeitszeit beschlagnahmt haben und die vor Ort angetroffenen Arbeitskräfte nach den "Arbeitsgewohnheiten" befragt haben... Ende vom Lied waren nicht unerhebliche Geldbußen gegen die verantwortlichen (leitenden) Angestellten und in Folge Abmahnungen für Mitarbeiter die sich nicht an die Arbeitszeitregelungen halten ...

Als Verantwortlicher tut man auf alle Fälle gut daran seine Mitarbeiter jährl. darauf hinzuweisen wie die Arbeitszeitregelungen sind... und für eventuelle Ausnahmen gute Begründungen zu liefern;-)

Gruß
Pinguin

Dieser Post wurde am 24.08.2009 um 16:21 Uhr von pinguin editiert.
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