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19.11.2004, 12:32 Uhr
Gast:Harry
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Hi zusammen,
eigentlich wollte ich zu diesem Thema meinen Senf gar nicht einbringen...aber ich meine, einige Argumente bringen zu müssen....
Grundsätzlich sind mal zu Hajos Ausführungen vom 17.11.04, 21.11 Uhr nix hinzufügen - so ist die Realität - und BUZ hat dies auch aus "Firmensicht" genau richtig dargestellt.
Solche Arbeitsweisen sind durch keine Umstände zu rechtfertigen, wers dennoch tut, der bekommt auf die Ohren bis ihm schwindlig wird!! Das Bußgeld für solches Handeln kann man getrost in der Pfeiffe rauchen - Regeltatbestand wird mit 40 Euronen "geahndet"....
Nur die "Maßnahmen" vor Ort tun den schwarzen Schafen weh und kosten wie im beschrieben Fall ein Mehrfaches des Bußgeldes.
Rechtlich gesehen, hat der Schutzmann vor Ort richtig gehandelt - das hat aber auch null mit "pflichtgemäßem Ermessen und Mindesteingriff" zu tun. Fakt ist, es lagen Erlaubnisse/Ausnahmen nach §§ 29 u. 46 StVO und wohl auch die entsprechenden Ausnahmen nach § 70 StVZO für bestimmte Transportmaße vor. Da aber von den erlaubten Maßen offensichtlich völlig abgewichen wurde, hatten die Transporte "keine" Erlaubnis/ Ausnahmen und daraus folgt - keine Erlaubnis - kein Transport und wenn es auch nur 100 Meter auf öffentlichen Straßen sind!
(Ich glaube keinen Schutzmann zu kennen, der diese Verantwortung auf sich nimmt....)
Natürlich bestünde die Möglichkeit, die Erlaubnisse/Ausnahmen zu ändern - ich vermute aber, dass hier Gewichte ermittelt wurden, die ganz einfach nicht mehr erlaubnis- und genehmigungsfähig waren - das hat auch nicht unbedingt mit Brückenbauwerken zu tun, das hat auch mit dem Unuterbau der Straßen und vor allem den technischen Voraussetzungen der Fahrzeughersteller zu tun.
Somit konnte die Entscheidung -keine Weiterfahrt = Umladen- gar nicht anderst fallen. Bei gravierenden Verstößen bleibt gar keine andere Wahl für einen befristeten Zeitraum keine Erlaubnisse / Ausnahmen zu erteilen....das wird aber auch erst richtig möglich sein und zur Anwendung kommen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen novelliert bzw. auch endlich eingeführt werden. (Entwurf ist seit vier Jahren fertig...)
Daniel bringt auch die Seite des Unternehmers in seinem Statment rüber. Da ich nun seit fast 15 Jahren solche Anträge bearbeite...machn Unternehmer wird natürlich auch sagen..."Transporte verhindere"...., muss ich nun mal eine Lanze für meine Fuzzis von der Behörde brechen - und zwar am Beispiel des achso "geliebten" Regierungspräsidium Karlsruhe:
Als ich 1990 hier anfing, hatten wir -mein Kollege und ich- 9.800 Erlaubnisse und Ausnahmen erteilt bzw. im sogenannten Anhörverfahren zugestimmt. vergleiche ich meine Fallzahlen vom Stand 31.10.04 mit dem Jahresende 2002, habe ich seit Mitte Oktober eigentlich Feierabend - wir werden hier in Karlsruhe zum 31.12.04 garantiert die 22.000 Marke brechen!!!!....und hocken immer noch zu zweit hier.....und auf allen anderen Ämtern in der Republik ist es nicht anderst.....
Verwaltungsreformen, Fluktation der Sachbearbeiter auf den Ämtern.....wer läßt sich schon gerne den ganzen Tag vom Gegenüber "anscheißen"....wir haben in Baden-Württemberg nach der großen Verwaltungsreform im "Ländle" zum 01.01.05 einen Personalabbau von 20% in der Verwaltung bis Ende 2007 zu bringen.....
Unter diesen Voraussetzungen kann ich Dir Daniel und Deinen Kollegen heute schon wesentlich längere Bearbeitungszeiten nahezu garantieren.....bloß will es keiner wahrhaben, wenn die Politik vollmundig verspricht, den Verwaltungsbereich zu verschmälern....und wer macht dann die Arbeit in den deutschen Amtsstuben????
fragt sich Harry
mit Grüßen aus dem Süden |