Hansebubeforum
Registrieren || Einloggen || Hilfe/FAQ || Suche || Memberlist || Home || Statistik || Kalender || Staff Willkommen Gast!


Hansebubeforum » Vorbild » Polizei stoppt Konvoi mit 12 Schwertransporten » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
17.11.2004, 18:19 Uhr
Matthias



Einen interessanten Bericht findet ihr dazu unter

www.generalanzeiger-bonn.de

dann unter News/Regio-Ticker und dem Titel "Drei Kilometer vor dem Ziel ist Schluß"

Gruß

Matthias
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
001 — Direktlink
17.11.2004, 19:21 Uhr
Daniel Sobczynski

Avatar von Daniel Sobczynski

naja......ob mit heißer nadel gestrickt oder nicht.
aber die letzten meter hätte man ja fahren lassen können.
ich denke geldstrafe wäre angemessen genug gewesen.
--
LG Daniel
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
002 — Direktlink
17.11.2004, 21:22 Uhr
Hajo



eingesperrt werden die sicher nicht

Zudem sind die Fahrer immer die "armen Schweine" am Ende der Dispositionskette.

Generell halte ich ein gelegentliches oder besser permanentes "Durchgreifen" der Behörden für richtig. Auf diese Weise werden endlich mal die Dauerschummler entlarvt, welche sich auf Kosten der ehrlichen bzw. sich an die Vorschriften haltenden Firmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen und damit möglicherweise andere in den Ruin treiben.


"Der Ehrliche ist der Dumme" darf gerade in diesem Bereich nicht die Maxime sein. Ein Schwertransport ist kein Kleinwagen.

//edit: ein "n" gekauft
--
nur 2 Flaschen pro Haushalt. In manchen leben aber mehr

Dieser Post wurde am 17.11.2004 um 21:23 Uhr von Hajo editiert.
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
003 — Direktlink
17.11.2004, 21:45 Uhr
Gast:Michael Bergmann
Gäste


Das haben die eh nur gemacht weil die zu spät angemeldet wurden. Hätte man die gar nicht erst noch angemeldet hätte das keiner gemerkt!

Seitenanfang Seitenende
(Gast) Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
004 — Direktlink
17.11.2004, 21:59 Uhr
Hajo



klasse Argument.

Oder ein lieber Konkurrent, der nicht zum Zuge gekommen ist, da er die Kosten der Genehmigungen/BF3 mit einkalkuliert hat, hat sich endlich mal gewehrt. Falls das so war, völlig ok.
--
nur 2 Flaschen pro Haushalt. In manchen leben aber mehr
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
005 — Direktlink
18.11.2004, 07:07 Uhr
BUZ



Das die gestoppt wurden ist vollkommen richtig!!
Ich denke wenn die Fahrzeuge um ein paar Tönnchen überladen gewesen wären, wäre nichts passiert, es gibt da bestimmt tolerante Beamte; aber hier waren es wohl einige Tonnen mehr!

Und gerade wenn es ein Steinwurf vom Ziel entfernt ist und richtig Geld kostet, erst dann lernen manche Unternehmer daraus.

Ein Auftraggeber winkt mit Kohle, will sein Zeug aber schnellstens gefahren haben. Viele Unternehmer winken ab weil die Genehmigung in diesem kurzen Zeitraum nicht zu erhalten ist und sie kein Risiko eingehen wollen.
Andere fahren alles ohne wenn und aber für ein bißchen mehr Geld, aber illegal!
Und wenn ich heute Firmen sehe, die vor fünf Jahren noch gar nicht existent waren und heute in einer Zeit mit sehr, sehr langem Geldeingang mit Achsen usw. nur so um sich werfen, dann weiß ich alles!

Leiden müßen die ehrlichen und alteingesessenen Firmen.

Gruß
BUZ
--
das beste was ein Mensch werden kann, ist HESSE!
---------------
www.schwerlast-rhein-main.de
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
006 — Direktlink
18.11.2004, 09:04 Uhr
Daniel Sobczynski

Avatar von Daniel Sobczynski

hallo

also mit dem weiterfahren meinte ich nicht das die firmen ungeschoren davon kommen sollen.
aber wie Hajo schon geschrieben hat.......am ende ist der fahrer immer der dumme.
aber um strassensperrungen und umladen zu vermeiden hätte man das in einer saftigen geldstrafe der firma umrechnen können.
--
LG Daniel
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
007 — Direktlink
18.11.2004, 14:22 Uhr
Daniel G

Avatar von Daniel G

aber anderer seits muss man da meiner meinung nach auch mal dem deutschen staat einen vorwurf machen! es kann ja wohl nit sein, dass wenn man eine genehmigung beantragt, man immer eine ewigkeit darauf warten muss (bei uns so ca. mind. 2 wochen)!!! das is doch wirklich der letzte mist in unser schnelllebigen gesellschaft und vor allem wirtschaft.
--
grüße von der mosel
Daniel
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
008 — Direktlink
19.11.2004, 07:01 Uhr
McOtti

Avatar von McOtti

Hi
Ich denke eine Geldstrafe ist hierv nicht Zweckmäßig da die ´´schwarzen Schafe´´ dies längst im vorfeld mit einplanen.Ich finde das einzig wirksame Mittel wäre den Unternehmen Ihre Zulassung (nach §70 STVZO) zu entziehen (evt. zeitlich befristet) das würde dann echt weh tun und die Fahrer würden dann nicht zur Kasse gebeten werden.
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
009 — Direktlink
19.11.2004, 11:47 Uhr
Jörg

Avatar von Jörg

Hallo,

Geldstrafe????
Solang Strafen aus der Portokasse bezahlt werden können, schreckt es kein Spediteur ab!!
Das sperren einer Bundesstrasse, das umladen von 12 Fahrzeugen, der Autokran, der Zeitverlust, das sind Kosten die den Spediteur wehtun.

@ Daniel,
ich weiß nicht ob es richtig ist kriminelles Verhalten damit zu entschuldigen das der Staat 14 Tage für die Erteilung einer Genehmigung benötigt.

Fakt ist, alle Transporte die Du nicht mit Deinen Dauergenehmigungen fahren kannst, dauern halt ( z.B. Streckenprüfung).
Du und Deine Kunden, ihr habt doch mind. 2 Möglichkeiten:
Transportbeginn nach Erhalt der Genehmigung ( muss man den Kunden verkaufen)
oder
Der Transport ohne Genehmigung (oder mit gestrickter), wo halt der Spediteur nach einer Polizeikontrolle nicht jammern sollte!

@ BUZ
du schreibst mir aus der Seele!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
--
Schöne Grüße aus dem Sauerland

Jörg

" Wir tragen Schwarz, wir tragen Gelb, wir sind die geilsten Fans der Welt!!!!!!!!!"
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
010 — Direktlink
19.11.2004, 12:29 Uhr
Carsten

Avatar von Carsten

Also ich muss Daniel zum Teil recht geben. Ich habe selbst früher Ausnahmegenehmigungen für einen großen Kranverleiher bearbeitet.
Wir hatten damals aber das Glück mit einem sehr unbürokratischen Mitarbeiter bei der Behörde zusammenzuarbeiten. Es ist sicherlich nicht richtig "in jedem Fall" auf eine Genehmigung zu verzichten. Es gibt aber Fälle in denen es nicht anders geht. Wenn z.B. ein großes Werk einen Betriebsstillstand hat und SOFORT einen Großkran zur Behebung braucht, macht es wenig Sinn auf eine Genehmigung zu warten. Denn sonst macht den Einsatz ein anderes Unternehmen (ebenfalls ohne Genehmigung). Dafür ist der Wettbewerb aber in der Branche mittlerweile viel zu hart. Deshalb muß man manchmal (!) auch mal fünfe gerade sein lassen.

Ich kenne genügend Beispiele von Kunden, bei denen z.B. wegen einer bürokratischen Kleinigkeit ein Gerät über ein Wochenende stillgelegt wurde.

Es gab vor einiger Zeit eine Diskussion im Fernsehen bei der es genau um dieses Thema ging. Dabei wurde auch ein Kranverleiher aus dem Ruhrgebiet befragt. Der Grundtenor war u.a. auch, dass ein deutscher Kranverleiher bis zu mehreren Wochen auf eine Genehmigung wartet, während der niederländische Kollege einfach mal eben mit seinem Kran über die Grenze kommt und den Einsatz erledigt ....

Das hat schon ne Menge mit dem deutschen "Kontrollwahn" zu tun.
--
Carsten Thevessen

Tabellenbücher für Kranvermieter

Vermieter-Map für Kran- & Arbeitsbühnenvermietung
Die Online-Karte für Kran- & Arbeitsbühnendisponenten
mit mehr als 5000 Vermietern in Deutschland & Europa
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
011 — Direktlink
19.11.2004, 12:32 Uhr
Gast:Harry
Gäste


Hi zusammen,

eigentlich wollte ich zu diesem Thema meinen Senf gar nicht einbringen...aber ich meine, einige Argumente bringen zu müssen....

Grundsätzlich sind mal zu Hajos Ausführungen vom 17.11.04, 21.11 Uhr nix hinzufügen - so ist die Realität - und BUZ hat dies auch aus "Firmensicht" genau richtig dargestellt.

Solche Arbeitsweisen sind durch keine Umstände zu rechtfertigen, wers dennoch tut, der bekommt auf die Ohren bis ihm schwindlig wird!! Das Bußgeld für solches Handeln kann man getrost in der Pfeiffe rauchen - Regeltatbestand wird mit 40 Euronen "geahndet"....

Nur die "Maßnahmen" vor Ort tun den schwarzen Schafen weh und kosten wie im beschrieben Fall ein Mehrfaches des Bußgeldes.

Rechtlich gesehen, hat der Schutzmann vor Ort richtig gehandelt - das hat aber auch null mit "pflichtgemäßem Ermessen und Mindesteingriff" zu tun. Fakt ist, es lagen Erlaubnisse/Ausnahmen nach §§ 29 u. 46 StVO und wohl auch die entsprechenden Ausnahmen nach § 70 StVZO für bestimmte Transportmaße vor. Da aber von den erlaubten Maßen offensichtlich völlig abgewichen wurde, hatten die Transporte "keine" Erlaubnis/ Ausnahmen und daraus folgt - keine Erlaubnis - kein Transport und wenn es auch nur 100 Meter auf öffentlichen Straßen sind!

(Ich glaube keinen Schutzmann zu kennen, der diese Verantwortung auf sich nimmt....)

Natürlich bestünde die Möglichkeit, die Erlaubnisse/Ausnahmen zu ändern - ich vermute aber, dass hier Gewichte ermittelt wurden, die ganz einfach nicht mehr erlaubnis- und genehmigungsfähig waren - das hat auch nicht unbedingt mit Brückenbauwerken zu tun, das hat auch mit dem Unuterbau der Straßen und vor allem den technischen Voraussetzungen der Fahrzeughersteller zu tun.

Somit konnte die Entscheidung -keine Weiterfahrt = Umladen- gar nicht anderst fallen. Bei gravierenden Verstößen bleibt gar keine andere Wahl für einen befristeten Zeitraum keine Erlaubnisse / Ausnahmen zu erteilen....das wird aber auch erst richtig möglich sein und zur Anwendung kommen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen novelliert bzw. auch endlich eingeführt werden. (Entwurf ist seit vier Jahren fertig...)

Daniel bringt auch die Seite des Unternehmers in seinem Statment rüber. Da ich nun seit fast 15 Jahren solche Anträge bearbeite...machn Unternehmer wird natürlich auch sagen..."Transporte verhindere"...., muss ich nun mal eine Lanze für meine Fuzzis von der Behörde brechen - und zwar am Beispiel des achso "geliebten" Regierungspräsidium Karlsruhe:

Als ich 1990 hier anfing, hatten wir -mein Kollege und ich- 9.800 Erlaubnisse und Ausnahmen erteilt bzw. im sogenannten Anhörverfahren zugestimmt. vergleiche ich meine Fallzahlen vom Stand 31.10.04 mit dem Jahresende 2002, habe ich seit Mitte Oktober eigentlich Feierabend - wir werden hier in Karlsruhe zum 31.12.04 garantiert die 22.000 Marke brechen!!!!....und hocken immer noch zu zweit hier.....und auf allen anderen Ämtern in der Republik ist es nicht anderst.....

Verwaltungsreformen, Fluktation der Sachbearbeiter auf den Ämtern.....wer läßt sich schon gerne den ganzen Tag vom Gegenüber "anscheißen"....wir haben in Baden-Württemberg nach der großen Verwaltungsreform im "Ländle" zum 01.01.05 einen Personalabbau von 20% in der Verwaltung bis Ende 2007 zu bringen.....

Unter diesen Voraussetzungen kann ich Dir Daniel und Deinen Kollegen heute schon wesentlich längere Bearbeitungszeiten nahezu garantieren.....bloß will es keiner wahrhaben, wenn die Politik vollmundig verspricht, den Verwaltungsbereich zu verschmälern....und wer macht dann die Arbeit in den deutschen Amtsstuben????


fragt sich Harry

mit Grüßen aus dem Süden
Seitenanfang Seitenende
(Gast) Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
012 — Direktlink
19.11.2004, 17:33 Uhr
Daniel Sobczynski

Avatar von Daniel Sobczynski

Hallo zusammen

also Krimminelles verhalten ist für mich ein ziemlich dehnbarer begriff......vor allem in der Schwerlastszene.

Es ist bestimmt nicht richtig und ich will damit die ausführende firma nicht animieren solche fahrten zwecks kostensenkung weiterhin auszuführen , aber es ist manchmal schon recht hart wenn ich sehe was , speziell in meiner region , holländische und belgische kollegen in deutschland so bewegen.

Vor nicht all zu langer zeit wurde eine Spedition in Dortmund auf der A1 auf die Waage gezogen un man hat festgestellt das dieser Maschienentransport mal eben 65 Tonnen Überladen war!!!
Mit eintägiger verzögerung und nochnichteinmal einer Achserweiterung konnte die Spedition weiterfahren..........da bitte möchte ich wissen was Krimminell ist........das der Transport nicht komplett stillgelegt wurde oder das durch genehmigungsänderung weitergefahren werden durfte??.....wie geschrieben......Krimminell ist dehnbar.

Villeicht ist diese spedition mit 12 fahrzeugen ja schon öfter aufgefallen das ohne genehmigung gefahren wird und deshalb wurde dieses veranlasst.........

Aber das sind leider nur Spekulationen.........
--
LG Daniel
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
013 — Direktlink
19.11.2004, 22:05 Uhr
Gast:Henning Richter
Gäste


65t zuviel auf der Waage? Was war das denn für ein Gerät?!

Wobei die "Ladungssicherung brauch ich nicht, das Gewicht hält sich von alleine" viel schlimmer sind als die, die paar Tonnen zuviel haben
Seitenanfang Seitenende
(Gast) Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
014 — Direktlink
19.11.2004, 22:19 Uhr
MAN 41680



Hallo zusammen,

also zu der Spedition von der Daniel spricht, dazu möchte ich kurz sagen, dass es damals Probleme gab da der Hersteller der Spedition falsche Angaben gemacht hat bzgl. des Gewichtes, der wusste es selber nicht besser, und die konnten auf dem Hof des Herstellers nicht nachwiegen da der keine Waage hat, so schnell kommt das also zustande und das die Spedition sich wohl darauf verlässt, das sollte ja wohl klar sein!

Also denke ich kann man nicht der Spedition und vorallem auch nicht den Fahrern (wie ich auf der Minibauma mitbekommen habe...) die Schuld geben.

EDIT: Hab ich noch vergessen, Daniel bist du dir sicher das es wirklich 65t waren, soweit ich weiß, lass mich aber gerne korrigieren, war es nicht so viel??

Dieser Post wurde am 19.11.2004 um 22:27 Uhr von Lennart Köder editiert.
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
015 — Direktlink
19.11.2004, 22:23 Uhr
mirko

Avatar von mirko

von zeit zu zeit sortiere ich lieferscheine für eine bau firma und wird bei überladenen lastern immer darauf hingewiesen das lkw uberladen sind
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
016 — Direktlink
19.11.2004, 23:48 Uhr
Daniel Sobczynski

Avatar von Daniel Sobczynski

Hallo Lennart

also ich weiß nicht von welcher firma du sprichst aber wenn ich von einem autokran beladen werde der es nicht schafft mein ladegut zu heben weil dieses zu schwer ist und deswegen ein zusatzlicher kran benötigt wird dann weiß auch der mitarbeiter der fährt das seine achslast nicht mehr stimmt!
spätestens dann hätte man eine genehmigungsänderung beantragen müssen /können.
--
LG Daniel
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
017 — Direktlink
20.11.2004, 00:17 Uhr
Hajo



Leute, seid mir bitte nicht böse, aber ich mach das hier jetzt zu, weil es doch zu sehr in Richtung "Firma A hat aber" dreht, es aber um ein grundsätzliches Problem geht.


Ich denke, Harry hat das Nötige aus seiner Sicht (und lest das bitte mal genau durch, was er geschrieben hat) dazu gesagt, und das solltet Ihr alle mal sacken lassen.

Danke fürs Verständnis

Gruß Hajo
--
nur 2 Flaschen pro Haushalt. In manchen leben aber mehr
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
Seiten: -1-     [ Vorbild ]  


Linktips:

Kranliste von Carsten Thevessen

Kran-und Schwerlast-FAQ von Sebastian Suchanek

RAL Farbliste von Burkhardt Berlin


Hansebube.de - Modellbau und Vorbild

powered by ThWboard 3 Beta 2.84
© by Paul Baecher & Felix Gonschorek


Impressum und rechtliche Hinweise
Datenschutzerklärung