1557 — Direktlink
28.07.2011, 22:09 Uhr
Gast:Vogel
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Zitat: | Michael 5 postete Naja, Du hast in jeder Ausnahmegenehmigung doch immer eine Seite mit Auflagen der DB.
Wenn der wirklich mitten auf dem BÜ angefangen hat zu rangieren hätten er, sein BF, oder die Kollegen mit den blauen Lampen am Fahrzeug unverzüglich den Zuständigen bei der DB -der steht auch in der Genehmigung- anrufen müssen und das melden...
Den genauen Wortlaut in der Genehmigung hab ich jetzt nicht im Kopf, aber so ungefähr heisst es da.
Im Beitrag heisst es zwar, dass die Bahnstrecke um diese Zeit normalerweise nicht befahren wird, das hilft aber im konkreten Fall nicht wirklich.
Meine Meinung... |
Zudem sind auch bei der Bahn die Transporte mindestens 24 h vor dem Einsatz anzumelden, was aber in der Regel sicher äußerst selten erfolgt.. Da kommt nämlich prompt ne Rechnung hinterher, auch ohne entsprechende Gegen-Leistungen der Schienengebundenen Kollegen..
Andreas |