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12.01.2016, 20:11 Uhr
drehkranz
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Zitat: | Menzitowoc postete Hallo,
also bei solchen Konsequenzen kann man die Verkehrsregeln und auch die Straftatbestände auch gleich ganz abschaffen:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/koeln-bewaehrungsstrafen-fuer-raser-nach-toedlichem-autorennen-a-1071616.html
Bei einem illegalen Autorennen in der Stadt, bei dem die Beteiligten sicher vielfach gefahren sind, kann man wohl nicht mehr von einem kleinen "jugendsündlichen" Einzel-Aussetzer ausgehen. Das ist für mich auch kein "billigendes Inkaufnehmen" eines Unfalls, sondern man kann in solchen Situation zu 100% davon ausgehen, dass etwas schlimmes passiert. Insofern ist es für mich volle Absicht, dass jemand zu Schaden kommt und wahrscheinlich auch getötet wird!
Gruß Christoph |
Ich teile deine Ansichten. Wir haben in unserem Land seit Jahrzehnten ein judikatives Problem, mit der Wertung von Straftaten. Hätten die Typen Eigentumsdelikte begangen, wären die Strafen vermutlich härter ausgefallen.
Taten gegen körperliche Unversehrtheit und Leben werden vergleichsweise milde bestraft, wie wir immer wieder erleben. Besoffen Auto fahren und einen Menschen dabei zu töten wird i.d.R. mit geringerer Strafe sanktioniert als Taten im Bereich Eigentumsdelikte. -- Gruss drehkranz |