078 — Direktlink
15.11.2011, 08:57 Uhr
MSM
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Moin,
nee Philipp, das war nie und nimmer meine Absicht, Fehler sind dazu da gemacht zu werden, denn ohne Fehler wär alles zu glatt, zu einfach...........und wir hätten nicht einen so klasse Bericht zu sehen bekommen von der sehr sorgfältigen Arbeit von R&M.
Nein, mir ging´s darum, wenn ich bei meiner Arbeit (Verkehrssicherung) z.B. ein falsches VZ aufstelle oder entgegen der Anordnung Fahrstreifen zu schmal oder breit markiere dann habe ich als Ausführender der Hut auf = Eingriff in den Straßenverkehr ohne Genehmigung, evtl. schwerer Eingriff. Wird mit Punkten, Bussgeld und so geahndet. Ganz zu schweigen wenn ein z.B. VZ umfällt, ein KFZ beschädigt was da parkt..... Obwohl ich ja das ausführende Organ des Bauunternehmers bin auf den die AO ja lautet. Meine Frage ging dahin, klar hat der Fahrer bzw. dessen Firma die Kosten der Bergung an der Backe, dazu Zeitverzug, Folgekosten Rotterdamm usw. Ist jetzt der Begleitunternehmer ran zu kriegen, denn er war auch nur Ausfüllungsgehilfe des Fuhrunternehmers??
Ist vielleicht der falsche Thread hier, von mir aus schiebt das irgendwo in das Dies&Das, aber fiel mir dazu ein, weil es ja sehr aktuell war.
Es ging mir nicht um Schuldzuweisungen oder Bösen-Finger-Erheb. Das darf und kann ich mir nicht anmaßen. Würde ich auch nicht.
Schönen Tag noch Martin -- Gruß Martin
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