576 — Direktlink
04.10.2009, 12:17 Uhr
Hendrik
Moderator
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Zitat: | RmKrane postete Gibt also in den Fällen die "tatsächliche Breite" den Ausschlag ? |
Anscheinend, zumindest laut diesem Artikel:
Zitat: "Es gilt immer die Breite über alles, einschließlich Spiegel und Ladung, nicht das Maß aus dem Fahrzeugschein"
http://depotfinder.de/POL-ROW-++-Kontrollaktion-der-Autobahnbahnpolizei-SittensenEin-ganz-normaler-Tag-auf-der-A-1Zu-schnell,-zu-breit,-zu-nah-++-Verkehrsuuml;nder-bremst-P/
Finde ich auch wieder ein ganz kleines bißchen zuviel verlangt von den Verkehrsteilnehmern.....also ich weiß ganz bestimmt nicht, wie breit meine Karre inklusive Außenspiegel ist, geschweige denn der Wagen von meiner Frau. Aber naja.
Schön ist auch, daß die Beamten Listen haben, mit denen sie schlau und gezielt auf die Entfernung Autos aus dem Verkehr fischen können: "Seit Mittwoch führen die Beamten eine Liste mit sich: Sie gibt den Polizisten auf die Schnelle Auskunft über die tatsächliche Breite vieler Fahrzeugtypen. Ein VW-Bus kommt da schon auf 2,25 Meter, ein Citroen Jumper gar auf 2,69 Meter und auch Ford Mondeo, BMW X5, die E-Klasse und Volvo V70-Karossen überschreiten die Zwei-Meter-Grenze."
Ich habe mittlerweile soviel Horror über diese A1 Baustelle gehört, daß ich nur zu einem einzigen Schluß komme: Die Baustelle ist dort einfach blöd eingerichtet. Es kann mir keiner erzählen, daß es technisch nicht möglich ist, Fahrstreifen von 2,20 m einzurichten anstelle von 2,00 m. Auch wenn es mehr kostet. |