586 — Direktlink
20.06.2013, 10:02 Uhr
BernhardH
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Zitat: | hans postete Typisch das wir keine details kennen, aber Bernhard weist schön das Manitowoc verliert.....
Manitowoc hat mehrere rechstanwälte, die starten nicht ein -vielleicht- langjärige klage ohne gute grunden. Manitowoc hat in jedenfall den mut die Chinezen zum gericht zu rufen.
Im original presse bericht wird geredet von zwei patenten, nicht von das VPC conzept an sich.
Die genannte herr Lannings hat ungezweifeld ein konkurrenzbeding in sein beschäftigung, ansonsten wurde er auch nicht zum gericht gerufen.
Hans |
Lieber Hans,
es gibt Leute die kennen auch die Details und gründen ihre Meinung zu dem Fall auf genau solchee Kenntniss. Damit Du Gelegenheit hast selbiges zu tun und nicht nur im freien Raum zu flattern sind hier ein paar Links für dich.
Gucke Dir doch mal die beiden fraglichen Patente US 7546928 B2 und US 7967158 B2 an. Die sind von 2009 bzw. 2011.
http://www.google.com/patents/US7546928 http://www.google.com/patents/US7967158
Sie handeln davon den Schwebebalast in Relations zum Lastfall zu bewegen. Ich kann hier im Archiv sicherlich 10 Kräne finden die vor 2009 gebaut wurden und in dieser oder jener Form gleiches umsetzen und erreichen.
Manitowoc hat sich eine bestimmte Art dieses zu tun patentieren lassen - nämlich so wie beim 31000. Das mag dann für genau die Konstruktion gültig sein aber das Grundprinzip ist garantiert "prior art" und damit nicht patentierbar.
Die Klageschrift Manitowocs ist daher auch ziemlich dünn. Warum konkret die Sany Variante Manitowocs Rechte verletzten soll wird dort garnicht erklärt.
http://news.priorsmart.com/manitowoc-cranes-v-sany-america-l8A3/
Parallel zur Klageschrift hat Manitowowc noch ein "Complain" bei der Internationalen Handelskommission der USA eingereicht.
Das Complain ist hier: http://www.itcblog.com/wp-content/uploads/2013/06/manitowoccomplaint.pdf
Eine Zusammenfassung hier: http://www.lexology.com/library/detail.aspx?g=28221634-2f8a-43ea-9042-d8d47e24b0eb
Inhaltlich ist das n.m.E. ebenso wie die Klage arg dünn und sehr schwammig begründet.
Es scheint auch wohl insgesamt mehr um die Abwerbung des Mitarbeiters zu gehen als um eine tatsächliche Patentverletzung. Ob der Mitarbeiter eventuelle Konkurrenzklausel in seinem Arbeitsvertag verletzt hat ist ohne Kenntniss des Vertrages und genauerer Umstände nicht klar. Wie in Deutschland auch sind in den USA solche Klauseln durchaus umstritten da sie die Freiheit es Mitarbeiters oft unrechtmäßig und unbillig einschränken. Wenn man so eine Klausel durchsetzen will muss man auch entsprechend zahlen und zwar auch nachdem der Mitarbeiter gekündigt hat.
Hier zur deutschen Rechtslage: http://www.tyskret.com/deutsch/handel/konkur.html
Sany hat damit geprahlt den Ingenieur abgeworben zu haben. Das man daher bei Manitowoc sauer ist ist verständlich.
Siehe hierzu: http://management.fortune.cnn.com/2013/06/17/sany-construction-china/
Da klagt man dann um die Konkurrenz zumindest ein bischen zurückzuärgern. Das das nicht allzu ernst ist kann man schon daran sehen dass der Mitarbeiter 2011 abgeworben wurde, seine Konkurrenzklausel auf zwei Jahre beschränkt war und die Klage erst in 2013 kommt. Gerade dann als Sany ein Produkt auf den Markt bringt das besser ist als was Manitowoc anbietet.
So sieht das zumindest der Anwalt des Mitarbeiters /zitat/ Both companies declined to comment on the case, which is ongoing. Lanning, too, declined to comment, but his attorney, John Murray, told Fortune the lawsuit is merely a vehicle to attack Sany. "There's no crime in being more attractive than your competitors," he says, adding that employees at Manitowoc's crane division willingly contacted recruiters at Sany and other companies. They were unhappy for various reasons, and Lanning was unhappy too, Murray says, adding that employees felt that management and culture changed following a series of acquisitions. The lawsuit is simply seeking "to be a thorn in Sany's side," Murray says. /zitat-ende/
Nach grober Durchsicht der Details sehe ich den Fall ebenso wie der Herr Murray. Sany wird hier mit arg dubiosen Gründen vor Gericht gezerrt weil seine Produkte so langsam besser werden als die die Manitowoc anzubieten hat.
Falls Du lieber Hans nun weitere Details benötigst um die Sache besser beurteilen zu können als ich, insbesondere zu Konkurrenzklauseln in der U.S. Rechtssprechung, bin ich gerne bereit dir die zu besorgen. |