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16.11.2024, 02:16 Uhr
JanK



§ 34 StVZO
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__34.html

- Einzel-Achslasten für Fahrzeuge mit 2 Achsen. 10t bzw. 11,5t bei angetriebenenAchsen

- Gewicht für Fahrzeuge mit nicht mehr als 2 Achsen 18t

Somit hätte der wohl seine 70er-Genehmigung verlängern lassen müssen. (Die sind meist zeitlich befristet)
https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__70.html

Und die Erlaubnis nach 29(3)StVO braucht der bei dem Gewicht dann auch
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__29.html
--
++++ für alle scheint die Sonne gleich, aber nicht alle haben den gleichen Horizont! ++++

Dieser Post wurde am 16.11.2024 um 02:19 Uhr von JanK editiert.
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