045 — Direktlink
30.09.2006, 22:54 Uhr
Hebelzupfer (†)
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Hallo zusammen,
@ Hendrik Schön das Du den MB-Trac und den JCB Fasttrac ausdrücklich ausgenommen hast . Da gab es aber noch eine landwirtschaftliche Zugmaschine namens UNIMOG und der hat zwei gefederte Achsen. Na denn Prost !
@ Markus K und Joachim01 Nach Eurem Profil müßtet Ihr beide im Besitz eines Führerscheines sein. Aber in der Fahrschule habt Ihr da doch was versäumt: Z. B. der Fendt 930 Vario ist in Standartausführung ( ohne Frontkraftheber ) 4,94 m lang, 2,70 m breit ( mit vernünftiger Bereifung werden das leicht mehr als 3 m ) und wiegt leer mindestens 8950 kg bei einem zul. GG von 14000 kg. Das Gerät ist 50 km/h schnell. Wenn man mit dem Gerät nur in der Baustelle abseits öffentlicher Straßen rumfährt, braucht man keinen Führerschein. Wenn man auf die Straße will, braucht man mindestens Führerschein Klasse T ( kann man mit 16 Jahren machen ). Wenn nun aber die Tochter des Lohnunternehmers noch keine 18 Jahre ist, darf sie mit Führerschein T nur Fahrzeuge bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fahren ( auch mit Anhänger ) - den Fendt in 50 km/h Ausführung also nicht ! Nach dem 18. Geburtstag gilt Klasse T bis 60 km/h ! Wenn der Schlepper keine landwirtschaftliche Zulassung hat, also als Baufahrzeug zugelassen ist, fallen die landwirtschaftlichen Privilegien fort und man braucht für den Schlepper solo Führerschein Klasse C und mit Anhänger Klasse CE.
Vom Titan Z 72 F haben wir uns - scheint mir so - ein kleines Stückchen entfernt. Ist aber interessant !
Gruß aus Bremen
Georg |