034 — Direktlink
23.01.2006, 10:41 Uhr
Robert
|
Hi,
also wenn ich das richtig verstanden habe, liegen die Rechte beim Eigentümer des Kranes oder, allgemein formuliert, beim Eigentümer des Objektes. Solange Du das Foto nicht veröffentlichst, kannst Du damit machen, was Du willst, ansonsten ist die Genehmigung des Eigentümers des fotografierten Objektes erforderlich. Oder, im Falle von Kranen, Du radierst Name und Kennzeichen raus, also alles was den Kran eindeutig identifiziert.
Was ich mich in dem Zusammenhang schon immer frage: kümmern sich ARD-Tagesthemen & Co. auch um sowas?
Für's Fotografieren von öffentlichen Gebäuden für nicht persönliche Zwecke braucht man, glaub ich, auch eine Genehmigung. Jedenfalls erinner ich mich, daß eine mir bekannte Kunsthistorikerin in diesem Zusammenhang sich tagelang um eine Fotografiererlaubnis für ein Museum (von außen!!!) bemüht hat.
Interessant wäre auch, wo, also in welchem Gesetzbuch, und wie das formuliert ist.
Vielleicht sollte man diese, sich möglicherweise anbahnende Diskussion in einen anderen, wieder auffindbaren Thread verschieben ...
Viele Grüße, Robert |