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Hansebubeforum » Vorbild » Kontrollen, Falschmessungen, Bürokratie bei Schwertransporten » Threadansicht

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400 — Direktlink
16.07.2012, 19:46 Uhr
Thorge



Wenn die Anlagen "ab Fundament" gekauft wurden, ist der sogenannte Absender der Besitzer in Polen. Der hat vielleicht überhaupt keine Ahnung von Schwertransporten in Deutschland und setzt deswegen eine Fachfirma für die Transporte ein, die sich auskennt.
In erster Linie ist immer der Frachtführer als Ausführender mit Sachverstand dran. Das gilt auch für die Ladungssicherung.
--
Viele Grüße !
Thorge
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401 — Direktlink
16.07.2012, 20:25 Uhr
Herakles



Kann sein, muss es aber nicht ... ausserdem alles passt!
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402 — Direktlink
17.07.2012, 12:08 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
Herakles postete
Kann sein, muss es aber nicht ... ausserdem alles passt!

Hallo,

was meinst du mit 'alles passt' ?

Ich stehe heute auf Hasselberg Ost und habe die Fahrzeuge angesehen. Und soweit ich das beurteilen kann, passt die Ladungssicherung keinesfalls, die ist wirklich mehr als mangelhaft. Nicht verwunderlich, dass die Fahrzeuge stillgelegt worden sind.
--
Gruß aus Salzgitter,
René

"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst." -Voltaire

www.schmidbauer-gruppe.de
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403 — Direktlink
17.07.2012, 16:01 Uhr
Herakles



Ladungsesicherung habe ich nicht gemeint, interessiert mich nicht viel eigentlich... mit alles passt meinte ich dass ich mit Thorge der gleiche Meinung bin.
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404 — Direktlink
08.08.2012, 18:29 Uhr
jochen75



No comment!

http://www.nordsee-zeitung.de/nachrichten/startseite/polizeimeldungen_artikel,-08082012-Ueberladung-um-73-%25-20-Tonnen-zu-viel-_arid,789507.html
--
Gruß aus Bad Beers
http://www.ortsfeuerwehr-badbederkesa.de
http://www.vzehb.de/
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08.08.2012, 19:14 Uhr
Gast:wsi-fan
Gäste



Zitat:
jochen75 postete
No comment!

http://www.nordsee-zeitung.de/nachrichten/startseite/polizeimeldungen_artikel,-08082012-Ueberladung-um-73-%25-20-Tonnen-zu-viel-_arid,789507.html

Aber guter Artikel, auch für den Laien schön erklärt.
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08.08.2012, 22:39 Uhr
Herakles



Tja, 3+6 würde auch genug sein ... wer hat ihm so beladen ? Glaube nicht er nach (und nicht ab) HB gefahren. Wo hat der Fahrer Kopf gehabt ? Wahnsinn! Und dazu noch in HB
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407 — Direktlink
18.10.2012, 06:15 Uhr
jochen75



Fahren ohne Genehmigungen liegt manchmal bestimmt auch an diesem Problem

http://www.nordsee-zeitung.de/region/bremerhaven_artikel,-Papierkram-stoppt-die-Kolosse-_arid,821937.html
--
Gruß aus Bad Beers
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http://www.vzehb.de/
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408 — Direktlink
18.10.2012, 11:52 Uhr
Thorge



Da gibt es mehrere Behörden, die momentan gewaltig unter der Antragsflut leiden !

Man beklagt, daß sich die Anzahl der Anträge gegenüber dem Vorjahr sogar verdoppelt hat.
Aber warum ?? Bestimmt nicht, weil es unserer Wirtschaft so gut geht, sondern weil kein Augenmaß existiert.
Wenn man durch Fahrzeugtausch nur geringe Abweichungen hat, muß eine neue Genehmigung beantragt werden.
Dies hat zur Folge, daß viele Transporte mit 2-3 verschiedenen Anträgen beantragt werden und man sich dann die passende Genehmigung ausstellen läßt.
Könnte hier die ausstellende Behörde im cm-Bereich selbst korrigieren, wären sicher 25% aller Anträge überflüssig und würden die Behörden entlasten.
--
Viele Grüße !
Thorge
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409 — Direktlink
18.10.2012, 12:55 Uhr
Philo0311




Zitat:
Thorge postete
Da gibt es mehrere Behörden, die momentan gewaltig unter der Antragsflut leiden !

Man beklagt, daß sich die Anzahl der Anträge gegenüber dem Vorjahr sogar verdoppelt hat.
Aber warum ?? Bestimmt nicht, weil es unserer Wirtschaft so gut geht, sondern weil kein Augenmaß existiert.
Wenn man durch Fahrzeugtausch nur geringe Abweichungen hat, muß eine neue Genehmigung beantragt werden.
Dies hat zur Folge, daß viele Transporte mit 2-3 verschiedenen Anträgen beantragt werden und man sich dann die passende Genehmigung ausstellen läßt.
Könnte hier die ausstellende Behörde im cm-Bereich selbst korrigieren, wären sicher 25% aller Anträge überflüssig und würden die Behörden entlasten.

Beispiel: Genehmigung in der Länge für eine 41.540 plus Semi.

Aufgrund defektes an der 41.540 kommt eine identischte 41.540 aus dem Fuhrpark als Ersatz. Problem: Austauschmaschine ist mit Stahlstoßfänger und Registerkupplung ausgesattet, erste 41.540 nicht... D.h. Gesamtlänge um 0,426 Meter überschritten. Keine Abfahrt gestattet. Obwohl Achsabstände etc. sich nicht verändert haben...

In Zukunft wird es eben nur noch so gehen, wie Thorge schon sagte, lieber doppelt und dreifach!
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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410 — Direktlink
18.10.2012, 21:00 Uhr
Harry K.



Hi Thorge, hi Philipp,


...ja nee - iss doch klar dass ich mich bei dem Thema wieder zu Wort melden muss...

Zunächst mal zu den personellen Problemen wie sie im Bremer Fall geschildert werden - das ist live - und ich Vollpfosten mache das seit 22 Jahren mit. Ich habe jahrelang ordnerweise Papier verschrieben....15 Jahre lang! Solange hat es gedauert bis ich in meinem Sachgebiet einen dritten Mann bekommen habe. Und in Karlsruhe gehen jährlich um die 45.000 über den Bildschirm und wer schon versucht hat mich im Büro zu erreichen weiß eigentlich, dass grundsätzlich nur zwei bis zweieinhalb Sachbearbeiter die Antragsflut beackern.

Ganz sicher kommt es durch Vemags zu einigen Mehranträgen wie früher zu Papierzeiten - aber liegt das am System?? NEIN! Das liegt nur daran, das früher "diagonal" gearbeitet wurde - da sind solche Fahrzeugwechsel ohne weiteres Verfahren -sagen wir mal- auf dem kleinen Dienstweg "passend" gemacht worden. (Thorge - korregiere mich, wenn ich was falsches von mir gebe...)

Heute kann das aber von jedem im System nachvollzogen werden - also ich (kann) es merken, wenn mich ein Landratsamt für einen bestimmten Transport anhört, aber mit anderen Abmessungen letztendlich genehmigt..... und da muss es ja Mecker geben.....und da meine ich nicht 40 cm mehr Überhang an der ersten Achse, aber wenn ich 4,10 m anhöre und im Bescheid steht dann 4,5 m Höhe drin, dann zweifle ich nicht nur am Sachverstand des Sachbearbeiters.....

Fakt ist, ein Antrag wird mit den angegebenen Parametern geprüft und entsprechende Auflagen oder gar Bedingungen vergeben, aus denen dann ein Bescheid erstellt wird. Ändert sich nun ein Parameter - seis an der Strecke, am Zeitraum oder eben an den Fahrzeugabmessungen, sind diese Stellungnahmen nicht mehr gültig und es muss neu angehört werden - es gibt kein Augenmaß oder wie wir sagen "Ermessensspielraum". Das ist keine Willkür der Sachbearbeiter (....und die wenigsten sind "Beamte"....) das hat der Gesetzgeber so festgelegt - und nicht erst seit es Vemags gibt......

Ein Beispiel hierzu aus einem anderen Bereich: Ich habe ein Beugenehmigung für ein Einfamilienhaus - baue aber ein Zweifamilienhaus.......da kann man doch nicht mit gesundem Menschenverstand davon ausgehen, dass alles Bestens wäre???

Aus dem Grund muss ich auch Philipp ganz doll widersprechen, dass sind keine "baugleichen" Zugmaschinen!!

Dafür bietet ja Vemags die Option <zu prüfen> denn damit kann im allerbesten Fall (den es wie z.B. in Bremen und einigen anderen Ländern leider nicht gibt) die geänderten Parameter anhand der erteilten Auflagen verglichen werden und wirklich mit nur einem Klick zugestimmt werden. Leider haben viele meiner Kollegen den Grund für die damalige Programmänderung so nicht verstanden bzw. wenden sie konsequent nicht an. Da sich dadurch die laufende Identnummer nicht ändert, können auch die von Dir Thorge genannten 25% der Anträge nicht dem Verfahren geschuldet sein.....die Ursache hierfür kommt jetzt:

Zur doppelt- und Dreifach-Beantragung: Viele machen das wirklich und lassen sich nur den letztendlich benötigen Bescheid ausstellen. Ich als "Schreibtischtäter" frage mich aber auch oft, was für Menschen in der einen oder anderen Dispo arbeiten?? Nimmt man mal technische Mängel an den Fahrzeugen oder verspätete Rückkunft des Fahrzeuges aus der Masse raus, so sollte doch drei - vier Wochen im voraus der Einsatz eines bestimmten Fahrzeuges möglich sein......nein.....bei weitem nicht - es gibt Vorgänge, die laufen zigmal über den Bildschirm, weil sich alle Nase lang etwas ändert. (Streckenführung und Baustellensituationen will ich hierbei erst gar nicht nennen.)

Wenn wir solche Bescheide erstellen könnten wie sie Peter und Heinz wollten - 50 m lang, 7 m breit, 6 m hoch 250 Tonnen gesamt - flächendeckend fürsa gnaze Land und das für drei Jahre - hätte ich und meine Kollegen viel weniger Arbeit.......und ihr weniger Behördenprobleme.....in diesem Sinne....
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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411 — Direktlink
18.10.2012, 21:06 Uhr
Philo0311



Hallo Harry,

vielen Dank für deine Erläuterung - da lag ich dann falsch.

Trotzdem ist es für einen ""Laien"" der nicht täglich auf Deiner Seite des Schreibtisches sitzt sondern an der ""Front"" kämpft, nicht nachzuvollziehen, was teilweise auf der genehmigungsgebenden Seite passiert.

BTW: Denkst Du noch an die Email die Du mir schreiben wolltest

Danke!
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi

Dieser Post wurde am 18.10.2012 um 21:07 Uhr von Philo0311 editiert.
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412 — Direktlink
18.10.2012, 21:15 Uhr
Harry K.



Mist......habe ich auf der Platte im Büro - schicke ich Dir gleich morgen früh.....

Wie oft habe ich schon Leutz zu mir ins Büro eingeladen........und die die schon gekommen sind haben nur mit dem Kopp gewackelt....Irrenhaus ist noch eine liebe Umschreibung - garantiert ähnlich einer großen Dispo......

Über den Sinn der Vorschriften kann man ja trefflich streiten......von den Auflagen wird sich bei 40 cm mehr Überstand nach vorne bzw. Gesamtlänge u.U. 40 cm mehr nicht mal ein Komma im Bescheid ändern - aber genau die Wunschproblematik "von - bis" in den Maßen werden von den "Straßenbauern" (sorry für den Ausdruck der Scheffstatikter oder Bauwerksverantwortlichen der obersten Straßenbaubehörden in den Ländern) garantiert in meiner aktiven Dienstzeit (meine *xls-Datei hat heute 1552 Resttage gezeigt) nicht mehr kommen....
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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413 — Direktlink
18.10.2012, 21:31 Uhr
Philo0311




Zitat:
Harry K. postete
Mist......habe ich auf der Platte im Büro - schicke ich Dir gleich morgen früh.....
(meine *xls-Datei hat heute 1552 Resttage gezeigt) nicht mehr kommen....

Danke...

Alter Sack

Du bist zum beglückwünschen!
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi
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414 — Direktlink
19.10.2012, 09:24 Uhr
Thorge



Hi Harry,
vielen Dank für Deine Ausführungen, es ist immer sehr interessant andere Beteiligte zu hören. Nur gemeinsam macht man sich die Arbeit erträglich :-)

Natürlich meinte ich mit "Augenmaß" nicht, daß irgendeine Behörde Änderungen vornimmt, welche dem Unternehmer eindeutige Vorteile verschafft. Und das sogar noch auf Kosten von Sicherheit und Ordnung.

Es geht vielmehr um die gesetzlich angeordnete Kleinkrämerei. Du schreibst selbst, daß Du vom Gesetzgeber dazu gezwungen wirst. Aber ist das nicht schlimm ? Sachen zu machen, die man selbst für Überflüssig hält und man macht es nur, weil es jemand (in Unkenntnis der Praxis) beschlossen hat bzw. einfach vergessen hat, eine Ausnahmeregelung zur Anwendung zu erlassen ??

Ich spreche von folgenden Beispielen:
Ein 5- oder 6achser Sattelzug, welcher einen 40´-Container im kombinierten Verkehr transportiert, darf 44,0 t Gesamtgewicht auf die Waage bringen. Ohne Transporterlaubnis, ohne Kennzeichenbindung, ohne Angabe der Achsabstände.
Nun fährt aber ein Unternehmer statt dessen einen Bagger auf einem Semitrailer und hat gleiche Maße, aber 43,0 t Gesamtgewicht. Er braucht eine Genehmigung mit Angabe der Achsabständen. Kommt dieses Fahrzeug in eine Kontrolle und die Achsabstände sind um ein paar cm falsch, bleibt er stehen, während der Kollege mit dem Container nebenan kontrolliert wird und niemand etwas von Achsabständen wissen will.
Jetzt die Frage: Wozu ist die Angabe der Achsabstände in diesem Fall notwendig ?

Oder man betrachtet sich Transporterlaubnisse bis ca. 60 t Gesamtgewicht. Alle diese Transporte haben nahezu keine Einzel-Brückenfahrauflagen. Immer nur allgemeine Hinweise, daß auf allen Brücken generell 50m Abstand einzuhalten ist.
Also ist es bei 50-60t schweren Transporten den Brücken völlig egal, ob der mittlere Achsabstand 8m, 10m oder 12m beträgt. Die Fahrauflagen sind immer gleich.
Wieder die Frage: Wozu ist die Angabe der cm-genauen Achsabstände hier notwendig ?

Dein Einwand, daß man sicher Schwertransporte 2-3 Wochen vorher disponieren kann stimmt ! Wenn größere Brocken bewegt werden allemal. Aber im Bereich von 50 t Gesamtgewicht sollte man flexibel bleiben, da weiß man bei Antragstellung beim besten Willen nicht, ob man mit 3- oder 4-achs SZM und mit 3- oder 4-achs Semiauflieger fährt. Hier muß man einfach mehrere Genehmigungen beantragen.

Ein Tipp noch an Philo: Wenn Ihr eine "lange" und eine "kurze" Zugmaschine habt, warum beantragt ihr dann nicht einfach immer die längere ? Ich habe noch nie gehört, daß ein Transport wegen 50 cm kürzerer Gesamtlänge (bei richtigen Achsabständen) stillgelegt wurde. Soviel Augenmaß existiert dann doch :-)

Also, lieber Harry, ich will auf keinen Fall eine Dauergenehmigung, wie von Dir humorvoll angedeutet. Aber im leichten, kleinen Bereich wird viel zu viel verwaltet.
--
Viele Grüße !
Thorge
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415 — Direktlink
19.10.2012, 09:32 Uhr
Philo0311




Zitat:
Thorge postete
....Ein Tipp noch an Philo: Wenn Ihr eine "lange" und eine "kurze" Zugmaschine habt, warum beantragt ihr dann nicht einfach immer die längere ? Ich habe noch nie gehört, daß ein Transport wegen 50 cm kürzerer Gesamtlänge (bei richtigen Achsabständen) stillgelegt wurde. Soviel Augenmaß existiert dann doch :-)

Ich kann deinen Tipp ja mal an die Firma weiter geben, wobei ich glaube, dass dort so etwas bekannt ist. Es ist aber eben "nur" eine Baufirma, die aber ab und an Betonbinder o.ä. fährt und ihre eigenen großen Baumaschinen bzw. Leimbinder. Die Dispo vor Ort kennt sich besser mit Kies und Schotter aus, wie mit dem Beantragen von Genehmigungen.. Deswegen werden Genehmigungen oft über Subunternehmen eingekauft. Und die lesen nur den Auftrag, und führen ihn so aus. Ohne wenn und aber.

Harry - Mail
--
Gruß aus Ulm

Philipp alias der Schuppi

Dieser Post wurde am 19.10.2012 um 09:46 Uhr von Philo0311 editiert.
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416 — Direktlink
19.10.2012, 10:40 Uhr
BuNi

Avatar von BuNi

Moin!
Thorge, ich glaube schon das einige der Rennleitung vor Ort mit Augenmaß
urteilen und gerne einmal alle "Fünfe" gerade sein lassen würden, bei von Dir
beschriebenen kleineren Sachen, aber das Problem sehe ich hier in versicherungs -
rechtlichen Sachen, wenn dann doch einmal etwas passieren sollte! Das will natürlich keiner, aber dann wird gegraben, auch nach kleinen Dingen und dann sagt die Versicherung, is nicht!!!
Das will sich sicherlich keiner der Kollegen im mittleren und gehobenen Dienst antun!! Da glaubt hier doch wirklich keiner, dass die Kollegen dann irgendwelche
Rückendeckung bekommen. Die Zeiten gab es früher einmal, aber heute doch nicht mehr!!! Der mit klaren Verstand denkende Kollege hätte aber ein ziemliches
Problem und mit diesem würde er alleine dastehen!!!
Heutzutage soll man nicht denken, sondern ausführen!!!
Wie immer nur meine Meinung!

Gruß

BuNi

Ps.: Harry, die paar Jahre kriegst Du auch noch rum und dann ist wieder einer mit "Jahrzehnte langer Erfahrung" vom Markt!!!
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417 — Direktlink
19.10.2012, 12:11 Uhr
Thorge



Hi BuNi,
ich appellierte ja nicht an die Exekutive - die Ursache für die Kleinkrämerei liegt sicher bei der Legislative, von dort aus müßte, wenn überhaupt, etwas geändert werden. Das Beamten nur das tun können, was ihnen vorgegeben wird, steht außer Frage.
--
Viele Grüße !
Thorge
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418 — Direktlink
19.10.2012, 15:23 Uhr
BuNi

Avatar von BuNi

Hi Thorge!
Ich weiß schon wie Du das meinst! Ich wollte nur ein bisschen Druck von der Exekutive nehmen, denn sie ist, wie in vielen anderen Bereichen auch, nur der Prellbock, steht also zwischen den Stühlen. Wie Harry schon geschrieben hat, glaube auch ich, dass sich nicht viel ändern wird, ( mein Verdacht ist ja, das ist alles so gewollt, grins).
Sollte es natürlich einen Politiker, der auch noch Idealist ist und etwas bewegen möchte und auch kann, geben, dann hätte man noch Hoffnung! Ich kann Dir im Moment aber keinen nennen!!!
Bleibt also nur das Gewerbe selbst!!!
Ein runder Tisch ist gut, denn die Parteien würden sich besser kennenlernen, aber ohne jemanden der wirklich etwas bewegen kann, bleibt es ein runder Tisch!

Mach Dir ein schönes Wochenende!!!

Gruß

BuNi
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419 — Direktlink
02.11.2012, 08:42 Uhr
Sebastian Suchanek
Admin
Avatar von Sebastian Suchanek

Die folgende Geschichte möchte ich Euch nicht vorenthalten - sie stammt von einem LKW-Fahrer, der kürzlich bei uns eine Ladung abholte.

Eben jener LKW-Fahrer hatte vor einiger Zeit einen großen Traktor mit seinem Meusburger-Auflieger zu fahren. Die Räder standen sauber in den Radmulden des Aufliegers und der Traktor war mit Ketten niedergezurrt. Alles in bester Ordnung denkt man sich so - bis der Fahrer mit diesem Gespann in eine Schwerverkehrskontrolle geriet.
Das erste, was die kontrollierenden Beamten beanstandeten, war, daß keine Antirutschmatten unter den Gummi(!)reifen des Traktors lagen. Also mußte der Fahrer unter allgemeinem Kopfschütteln umstehender weiterer Fahrer auf dem Autobahnparkplatz den Traktor aus den Reifenmulden 'rausfahren, ARM unterlegen und durfte erst dann weiterfahren.

Weitere Kommentare dazu verkneife ich mir mal.


Tschüs,

Sebastian
--
Baumaschinen-Modelle.net - Schwerlast-Rhein-Main.de

Dieser Post wurde am 02.11.2012 um 09:53 Uhr von Sebastian Suchanek editiert.
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420 — Direktlink
02.11.2012, 08:56 Uhr
BuNi

Avatar von BuNi

Moin!

Vielleicht haben die Gummifüsse des Traktors, eine andere Din - Norm, als die Antirutschmatten!!! (grins ). In Deutschland ist ja alles möglich!
Da ich mir immer gerne beide Seiten anhöre, hätte ich schon gerne eine stichhaltige Begründung dieser Maßnahme gewusst!!!
Etwas anderes fällt mir dazu nicht ein.

Gruß

BuNi
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02.11.2012, 09:35 Uhr
Schwergewicht

Avatar von Schwergewicht

Keine andere DIN-Norm; aber eine andere Oberflächenstruktur (Wesentlich Glatter als eine ARM) und das in Verbindung mit nasser Stahloberfläche des Aufliegers führt zu erhöhter Rutschgefahr . Spass beseite, hier muss man die Befähigung des Kontrollbeamten sehr stark anzweifeln! Reifenmulden stellen ja wohl eine gewisse ART von Form- und Kraftschluss dar, die in der LASI-Berechnung mit einbezogen werden müssen. Aussagen der Kontrollbeamten wie z. Bsp: "Lasi-Berechnung kann ich hier nicht durchführen" sprechen ja wohl eine deutliche Sprache
--
Gruss aus Rhein-Main
Stefan
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422 — Direktlink
02.11.2012, 09:38 Uhr
Stefan Eckhardt



Moien !

Man kann aber nicht behaupten, daß der Kontrolleur noch nix von ARM gehört hat, die MUSS halt unter die Ladung..............

Ansonsten: kopfschüttel !!!!!

Stefan
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423 — Direktlink
02.11.2012, 12:59 Uhr
Stefan Jung




Zitat:
Sebastian Suchanek postete
Die folgende Geschichte möchte ich Euch nicht vorenthalten - sie stammt von einem LKW-Fahrer, der kürzlich bei uns eine Ladung abholte.

Eben jener LKW-Fahrer hatte vor einiger Zeit einen großen Traktor mit seinem Meusburger-Auflieger zu fahren. Die Räder standen sauber in den Radmulden des Aufliegers und der Traktor war mit Ketten niedergezurrt. Alles in bester Ordnung denkt man sich so - bis der Fahrer mit diesem Gespann in eine Schwerverkehrskontrolle geriet.
Das erste, was die kontrollierenden Beamten beanstandeten, war, daß keine Antirutschmatten unter den Gummi(!)reifen des Traktors lagen. Also mußte der Fahrer unter allgemeinem Kopfschütteln umstehender weiterer Fahrer auf dem Autobahnparkplatz den Traktor aus den Reifenmulden 'rausfahren, ARM unterlegen und durfte erst dann weiterfahren.

Weitere Kommentare dazu verkneife ich mir mal.


Tschüs,

Sebastian

Hi,

bei der nächsten Kontrolle bleibt er stehen, weil der Transport 0,5 cm zu hoch ist
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424 — Direktlink
02.11.2012, 18:26 Uhr
speedy



Hallo,

@Stefan:

diese Woche ist 1 Transport in Kassel stehen geblieben !
Gesamtgewicht 167 to. beantragt.
Tatsächliches Gewicht 166 to.

Achslast auf der Vorderachse und der Vorlaufachse 100 kg (lt. schwankender Waage) zu viel.

Es fehlen einem die Worte !

Grüsse
--
Wahre Helden stehen mitten im Leben
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