3858 — Direktlink
30.10.2016, 06:47 Uhr
BUZ
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Dinner in the sky..... das ist jetzt in Österreich, deren Gesetze kenne ich nicht!!!!
Aber hier in Deutschland ist das durch die BG, und somit gesetzlich, verboten, trotzdem wird das immer wieder gemacht! Gleiches gilt für Vergnügungsfahrten in einem Personenkorb oder Bungee-Jumping, aber selbst "zertifizierte" Kranverleiher vergessen das wohl gerne.
Sogar die Kranhersteller schneiden das Thema in jeder BA an!
Na klar, vom Lastfall her gesehen ist das Peanuts, sofern der richtig dimensionierte Kran gewählt wird......
Ich will jetz hier keine Grundsatzdiskussion starten.... wenn das dann doch ausartet, dann sollen die Admins dies bitte irgendwo ins "allgemeine Board" verschieben!
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