3698 — Direktlink
13.01.2016, 21:17 Uhr
pumuckl
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Zitat: | JanK postete Entweder können die alle nicht lesen, oder kümmern sich einen Sch*** um die Auflagen in den Genehmigungsbescheiden...
Allgemeine Auflagen 1. Der Bescheidinhaber hat unmittelbar vor Transportbeginn zu prüfen, — — ob der genehmigte Transportweg für die Durchführung des Transportes tatsächlich geeignet ist (Linienführung, Zustand und Breite der Straßen und Brücken, Bahnübergänge einschließlich Oberleitungen, Verkehrsbeschränkungen, Sperrungen und Umleitungen). Bei Überhöhe ist die Prüfung zusätzlich in Bezug auf das Lichtraumprofil und Freileitungen vorzunehmen. |
In einem weiteren Artikel klärt der Fahrer auf:
Seine Spedition reicht einen Antrag (Schwertransport) bei der Heimatbehörde ein. Diese leitet die Anfrage an die Stadt weiter. In dem Fall Köln. Die haben grünes Licht gegeben und somit ist der Fahrer gestartet. Die Firma trägt natürlich auch eine Schuld, da man die Strecke vorher abfahren muss/soll. |