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06.05.2015, 22:10 Uhr
pumuckl
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Zitat: | festus postete Hallo Stephan & pumuckel, das ist ja so alles richtig. Also verstehe ich das jetzt so, das eine verantwortliche Person die Weisung gibt, schnellst möglich den Kran sichern? (macht ja auch Sinn) Daraus folgt! teleskopieren sie voll aus und lassen alles "unnötige weg" OK, dem kann ich folgen. Heißt also, ein angewiesener Feuerwehrmann muss folgen und eventuell Gefahr für sein eigenes Leben in kauf nehmen? Ich dachte immer das sei so nicht? Zu eurer Aussage Zeit ist..äh rettet Leben.. wäre ja ein nicht volles austeleskopieren eine Zeitersparnis, Traglaststeigerung (überhaupt mit kaltem Hydrauliköl ) und hätte die zeit für die Ballastplatte aufzunehmen vielleicht eingeräumt. Wie sieht es dann aus mit der weisenden verantwortlichen Person? Kennt er die Traglasten eines Kranes? Ich meine sichern ok, anhängen und alle weg (auch der FW-Kranfahrer, um größeren Schaden zu vermeiden. Ich meine, wenn man dann den Verunfallten Kranfahrer (mit enormen Sitzfleisch ) gerettet hat, ist ja alles im grünen Bereich und man muss nur absperren...bis dann die berühmten Spezialkrane kommen..
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es gibt an der einsatzstelle mehrere verantwortliche. da gibt es den gesamteinsatzleiter, den ova. darunter kommt dann der bva. und darunter gibt es dann den Zugführer oder die Zugführer. so eine einsatzstelle wird ja in mehrere abschnitte eingeteilt. der abschnitt, wo der Kran umgekippt ist, heißt schadensort. dort gibt es einen verantwortlichen, der die Entscheidungen trifft und sie gegebenenfalls mit dem bva abstimmt.
an diesem schadensort (umgestürzter kran) kommt dann der Rüstzug zum Einsatz. der besteht, aus dem rüstwagen und Kran. auf dem rüstwagen sitzt der rüstzugführer und sein Maschinist (Fahrer). der Rüstzugführer ist kranmaschinist und kennt somit sein gerät was er einsetzen soll. dieser rüstzugführer trifft dann alle weitere Entscheidungen in Abstimmung mit dem leiter schadensort und bva, da er ja die meiste Erfahrung hat.
wenn es sich um keine menschenrettung handelt, wird man immer warten bis eine fachfirma eintrifft. man bekommt es schlecht verkauft, wenn der feuerwehrkran ebenfalls auf der Seite liegt obwohl keine Gefahr ausgegangen ist. und man muß einen sehr guten unfallbericht schreiben.
bei menschenrettung sieht das alles wieder anders aus. da kann man auch mal an die schmerzgrenze oder darüber hinaus gehen. man muss die Maßnahme eben nur gut begründen können. holt man den menschen leben raus ist man der held, geht es schief, warten viele unangenehme fragen auf einen.
beispiel:
bei einem Feuer wurde ein sprungpolster (Luftkissen) aufgeblasen um menschen das leben zu retten. die maximale höhe beträgt aber nur 16m. hier waren es aber 22m. die person ist gesprungen, ist auch im Kissen gelandet aber durch die höhe wurde die person nach dem aufkommen aus dem Kissen nach oben geschleudert und ist auf der Straße gelandet. er ist dann verstorben. man hat es versucht, aber kein erfolg gehabt.
zurück zum Kran.
der rüstzugführer teilt dem bva/ova schon mit, ob die Aktion so durchgeführt werden kann oder nicht. wenn man meint es muss gemacht werden, hängt es immer noch am Kranfahrer. er ist am ende verantwortlich ob er eine grenzwertige Aktion durchführt. er kann natürlich den Befehl verweigern. was dies nach dem Einsatz für Konsequenzen hat, keine Ahnung. Kippt der feuerwehrkran bei der Aktion um, steht er ebenfalls am Pranger.
man hat so oder so die arschkarte gezogen.
falls noch fragen sind, einfach stellen.
viele grüße
andreas |