1919 — Direktlink
08.04.2012, 19:35 Uhr
ReneBSschmidbauer
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Zitat: | MSM postete Servus Harry, Malzeit miteinander,
sorry ich hatte vor meinem Posting noch keine Bilder des Fahrzeugs gesehen und nur gelesen 4,83m Höhe. Und da ist meines Wissens nach der 70´er von Nöten, ist deutlich über der StVO. Aber nachdem ich die Bilder gesehen habe ist, bzw. war das ein ganz normaler Bagger (Zweiwege ??) auf einem ganz normalen Tieflader. Also alles im Rahmen der Gesetzlichkeiten. Also ein Transport wie er hunderte Male jeden Tag irgendwo in dieser Republik stattfindet.
Nur das mit dem Aufpumpen ist auch irgendwie Normal. Ist halt diese Scheiß-Routine jeden Tag. Und genau das meinte ich mit dem besser machen....hast mich da sehr gut verstanden.
Und zu dem BÜ...naja, auf nem Übergang rangieren zu wollen ist sehr, sehr mutig. Auch wenn es nur kurz ist. Genau dabei passieren die meißssen Dinger....nur mal kurz.
Sei´s drum. Hoffentlich werden alle Verunglückten gesund. Das Blech übernimmt irgendwie, irgendeine Versicherung....ein paar Kollegen haben neue Arbeit, da die Brücken und die Infrastruktur beim BÜ wohl saniert werden müssen, die Industrie kann ein paar neue Geräte (Triebwagen, Bohrgeräte, Tieflader usw.) verkaufen. Die Beamte haben wohl einigen Schreibkram und vielleicht lernen alle draus.
Schönen Abend noch Martin |
Hallo,
wie Harry K. schon sagte: die Ausnahmegemehmigung nach §70 StVZO brauchst Du bereits zur Zulassung für den Straßenverkehr, wenn Dein Fahrzeug Maße und Gewichte überschreitet (im 'Leerzustand', z.B. 2,75m breit, über 16,55m lang, Ausschermaß überschritten usw.), d.h. bevor Du es überhaupt beim Straßenverkehrsamt anmelden kannst, musst Du die '70er' haben. Eine Genehmigung nach §46 StVO benötigst Du, wenn Du z.B. mit einem normalen Sattelzug (2,55m breit, 16,55m lang) eine überbreite, überhohe oder überlange Ladung insbesondere auf BAB und Kraftfahrstraßen befördern willst. Die Ausnahmegenehmigung nach § 29 StVO ist notwendig für Transporte mit Fahrzeugen, die eine '70er' haben. -- Gruß aus Salzgitter, René
"Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde heraus, wen du nicht kritisieren darfst." -Voltaire
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