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Hansebubeforum » Dies und Das ... » Unfälle (Krane & Schwertransporte) » Threadansicht

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1900 — Direktlink
07.04.2012, 22:00 Uhr
MSM



@Harry,

interessante Bilder, bitte mehr davon und vielleicht mit noch einigen Hintergrund-Informationen.

Gruß
Martin
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Gruß
Martin

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1901 — Direktlink
07.04.2012, 22:58 Uhr
Phil

Avatar von Phil


Zitat:
MSM postete
@Harry,

interessante Bilder, bitte mehr davon und vielleicht mit noch einigen Hintergrund-Informationen.

Gruß
Martin

Guck mal Post #1912 , #1913 , #1914
Da dürftest du einige Infos finden.

HTH
--
Gruß
Philipp
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1902 — Direktlink
07.04.2012, 23:05 Uhr
MSM




Zitat:
Phil postete

Zitat:
MSM postete
@Harry,

interessante Bilder, bitte mehr davon und vielleicht mit noch einigen Hintergrund-Informationen.

Gruß
Martin

Guck mal Post #1912 , #1913 , #1914
Da dürftest du einige Infos finden.

HTH

Hi Philipp,

habe ich gelesen. Mich interessiert auch das Danach. Also warum, wieso und weshalb....Nicht wegen der Neugier oder Sensationsgeilheit. Aber wenn da welche von "den Förstern" dabei warum, was haben die für eine Rolle gespielt ???

Gruß
Martin
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1903 — Direktlink
07.04.2012, 23:13 Uhr
Phil

Avatar von Phil


Zitat:
MSM postete

Zitat:
Phil postete

Zitat:
MSM postete
@Harry,

[...]

Guck mal Post #1912 , #1913 , #1914
Da dürftest du einige Infos finden.

HTH

Hi Philipp,

habe ich gelesen.

[...]

Gruß
Martin

Okay, tschuldige falls ich dir hier was unterstellt habe.


Zitat:
MSM postete

Zitat:
Phil postete

Zitat:
MSM postete
@Harry,

[...]

Guck mal Post #1912 , #1913 , #1914
Da dürftest du einige Infos finden.

HTH

Hi Philipp,

[...]

Aber wenn da welche von "den Förstern" dabei warum, was haben die für eine Rolle gespielt ???

Gruß
Martin

Das interessiert mich allerdings auch wieder.
--
Gruß
Philipp
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1904 — Direktlink
07.04.2012, 23:51 Uhr
hurgler0815



Und leider schon wieder ein Unfall mit verheerenden Folgen und hohem Sachschaden. Betroffen ist die A5 Frankfurt-Karlsruhe zwischen Kreuz HD und Abfahrt Schwetzingen. Autobahn lt. Radio SWR 1 bis mindestens 10.04.2012 gesperrt.

Wie kann man einen Bagger so verladen? Unfassbar.

http://www.lokalmatador.de/article/ef2ddf9057c7437dab5888f963509a01/nachrichten/topmeldung/bruecke-auf-a5-beinahe-zum-einsturz-gebracht

Dieser Post wurde am 07.04.2012 um 23:53 Uhr von hurgler0815 editiert.
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1905 — Direktlink
08.04.2012, 01:22 Uhr
MSM




Zitat:
hurgler0815 postete
Und leider schon wieder ein Unfall mit verheerenden Folgen und hohem Sachschaden. Betroffen ist die A5 Frankfurt-Karlsruhe zwischen Kreuz HD und Abfahrt Schwetzingen. Autobahn lt. Radio SWR 1 bis mindestens 10.04.2012 gesperrt.

Wie kann man einen Bagger so verladen? Unfassbar.

http://www.lokalmatador.de/article/ef2ddf9057c7437dab5888f963509a01/nachrichten/topmeldung/bruecke-auf-a5-beinahe-zum-einsturz-gebracht

Und ohne Genehmigung !!!

Schöne Ostern noch...
Martin
--
Gruß
Martin

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1906 — Direktlink
08.04.2012, 07:29 Uhr
Gast:chaot
Gäste


ich denke der Fahrer arbeitet für ein Stahlbau/Brückenbau Unternehmen!
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1907 — Direktlink
08.04.2012, 09:50 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan


Zitat:
MSM postete
...

Und ohne Genehmigung !!!

Schöne Ostern noch...
Martin

Seit wann benötigt man denn für derartige Baumaschinentransporte eine Genehmigung? Hier ist doch bestimmt was anderes gemeint, oder ...?


.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"

Dieser Post wurde am 08.04.2012 um 09:50 Uhr von Stephan editiert.
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1908 — Direktlink
08.04.2012, 09:56 Uhr
jochen75




Zitat:
Stephan postete

Zitat:
MSM postete
...

Und ohne Genehmigung !!!

Schöne Ostern noch...
Martin

Seit wann benötigt man denn für derartige Baumaschinentransporte eine Genehmigung? Hier ist doch bestimmt was anderes gemeint, oder ...?


.

Im Artikel steht Transporthöhe 4,83m->daher wohl Genehmigungspflicht !
Oder eben Arm runter....
--
Gruß aus Bad Beers
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1909 — Direktlink
08.04.2012, 10:25 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
jochen75 postete

Zitat:
Stephan postete

Zitat:
MSM postete
...

Und ohne Genehmigung !!!

Schöne Ostern noch...
Martin

Seit wann benötigt man denn für derartige Baumaschinentransporte eine Genehmigung? Hier ist doch bestimmt was anderes gemeint, oder ...?


.

Im Artikel steht Transporthöhe 4,83m->daher wohl Genehmigungspflicht !
Oder eben Arm runter....

Hallo,

mit 4,83m genehmigt Dir aber i.d.R. niemand eine Strecke auf der Autobahn, es sei denn Du willst sie nur zwischen zwei Anschlußstellen nutzen, zwischen denen keine oder eine ausreichend hohe Brücke liegt. Und schonmal gar nicht, wenn so -wie hier- geladen werden kann, dass die zulässige Höhe eingehalten wird. Alles, was über -mal in den Raum geworfene- 4,55m liegt, ist für BAB grenzwertig.
Solch einen Radbagger transportiert man mit zusammengeklapptem Arm, dann gibts auch keine Brückenprobleme. wie schon erwähnt, ist für diese kleineren Bagger im Normalfall keine Einzelgenehmigung erforderlich.

EDIT: Eigentlich müsste jeder Laie sehen, dass so wie das Gerät offenbar verladen war, die Höhe weit über 4m lag... *kopfschüttel* ...
--
Gruß aus Salzgitter,
René

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Dieser Post wurde am 08.04.2012 um 10:43 Uhr von ReneBSschmidbauer editiert.
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1910 — Direktlink
08.04.2012, 10:51 Uhr
jochen75



Zeitungsschreiber wissen aber nix,das ist das Problem.
Arm runter und schon bist bestimmt bei 4,15m.
--
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08.04.2012, 11:00 Uhr
Stefan Jung




Zitat:
jochen75 postete
Zeitungsschreiber wissen aber nix,das ist das Problem.
Arm runter und schon bist bestimmt bei 4,15m.

Und auch mit 4,15 m Höhe benötigt man eine Genehmigung

Gruß
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1912 — Direktlink
08.04.2012, 11:10 Uhr
jochen75



Bleibst auf der Autobahn aber nicht mehr so oft hängen....
--
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1913 — Direktlink
08.04.2012, 11:41 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Das Genehmigungsproblem würde ich ja eher in der Fahrzeit am Ostersamstag sehen. Da hätte ich z. B. jedenfalls nicht so ohne weiteres nach Belgien fahren dürfen, um dort einen LKW aufzuladen und zurück ins Rheinland zu transportieren. Auch das wäre ansonsten auch kein genehmigungspflichtiger Transport gewesen. Ich rate jetzt einfach mal ins blaue, dass es etwas in dieser Art gewesen ist, was die Sheriffs mit zu genehmigendem Transport gemeint haben werden ...


.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

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1914 — Direktlink
08.04.2012, 12:05 Uhr
MSM



Moin,

also 4,83m sieht man als Fahrer wenn geladen ist. 4,15m ist manchmal schwer einzuschätzen, wenn man z.B. frei steht ohne Anhaltspunkt. Da hilft nur nachmessen. Ist mir letztes Jahr auch passiert, hatte zwei Hebebühnen geladen, eine davon ein kleiner Personenlift auf dem Sattelteller und das große Teleskop-Gerät drüber gelegt. Und habe auf einer Kraftwerks-Baustelle geladen wo alles ein bißschen hektisch war. Bin dann raus, um die Ecke und weil Digitacho gesagt hat Pause machen zum großen "M" ran auf den Parkplatz vom Einkaufszentrum. Und da habe ich nachgemessen weil´s so komisch aussah. Und war bei knapp 4,20. Habe dann festgestellt, dass das Teleskop nicht komplett eingezogen war bzw. der Korb nicht endgültig untergezogen. Hatte das Gerät vorher noch nicht gefahren. Dann nochmal umgeklappt und zusammengeschoben, dann hat das gepasst.

Der Kollege hätte auf jeden Fall bei der Höhe eine Ausnahmegenehmigung nach dem 70´er gebraucht. Vielleicht wenn die das Ding öfters fahren, eine Dauergenehmigung. Und da stehen Fahr- bzw. Streckenauflagen drin. Und wie Rene´ schreibt schon gar nicht BAB. Und wenn das ein herkömmliches Gerät war, wie viele tausend andere auch, dann war der Kollege, bitte entschuldigt, ein Bettnässer und hat nichts auf der Straße zu suchen.

Nochmal zu KA. Wenn da der Transportführer eine Strecke hatte die er zu fahren hatte und davon abgekommen ist, frage ich mich allen ernstens was die Herrschaften im Blau-Silbernen-Autochen gemacht haben, wenn die den über einen Bahnübergang lotsen oder auch nur fahren lassen. Ich weiß nicht ob es da Oberleitung gibt, aber wenn der das Ding hochgepumt hätte, kann er zu dicht an die Leitung kommen. Das mag die DB nicht so unbedingt und private Betreiber auch nicht. Und wenn ich so ein Übergang vor mir habe, pumpe ich das Bett vorher hoch, um nicht der Gefahr zu unterlaufen aufzusetzen und evtl. die Gleiskörper oder die Fahrbahn zu beschädigen.
Laut Gesetzeslage hast du als Transportführer beim Verlassen der vorgeschrieben Wegstrecke, warum auch immer, eine Neue zu beantragen. Das gilt sogar unter Polizeibegleitung.
Wer hat da wirklich gepennt und getrieft????
Die Zeitungen schreiben schnell der Fahrer ist schuld. Aber ich glaube in dem Fall liegt es etwas anders. Und das gilt es, so denke ich, aufzuklären.
Das können wir hier gewiss nicht, ich schonmal gar nicht, weil ich viel zu weit weg bin und es mich so auch nichts angeht. Aber mich interessiert es, weil ich denke das sowas bestimmt anderen, auch mir, passieren kann.
Deshalb mag ich die Informatinonen. Nicht zum Finger in Wunde legen, sondern um zu lernen. Um es besser zu machen.

Schönen Sonntag noch
Martin
--
Gruß
Martin

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1915 — Direktlink
08.04.2012, 12:41 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
MSM postete

Nochmal zu KA. Wenn da der Transportführer eine Strecke hatte die er zu fahren hatte und davon abgekommen ist, frage ich mich allen ernstens was die Herrschaften im Blau-Silbernen-Autochen gemacht haben, wenn die den über einen Bahnübergang lotsen oder auch nur fahren lassen. Ich weiß nicht ob es da Oberleitung gibt, aber wenn der das Ding hochgepumt hätte, kann er zu dicht an die Leitung kommen. Das mag die DB nicht so unbedingt und private Betreiber auch nicht. Und wenn ich so ein Übergang vor mir habe, pumpe ich das Bett vorher hoch, um nicht der Gefahr zu unterlaufen aufzusetzen und evtl. die Gleiskörper oder die Fahrbahn zu beschädigen.
Laut Gesetzeslage hast du als Transportführer beim Verlassen der vorgeschrieben Wegstrecke, warum auch immer, eine Neue zu beantragen. Das gilt sogar unter Polizeibegleitung.
Wer hat da wirklich gepennt und getrieft????
Die Zeitungen schreiben schnell der Fahrer ist schuld. Aber ich glaube in dem Fall liegt es etwas anders. Und das gilt es, so denke ich, aufzuklären.
Das können wir hier gewiss nicht, ich schonmal gar nicht, weil ich viel zu weit weg bin und es mich so auch nichts angeht. Aber mich interessiert es, weil ich denke das sowas bestimmt anderen, auch mir, passieren kann.
Deshalb mag ich die Informatinonen. Nicht zum Finger in Wunde legen, sondern um zu lernen. Um es besser zu machen.

Dem kann ich mich nur anschließen. Die DB ist sehr empfindlich, was das Überqueren Ihrer Gleisanlagen betrifft. Ab bestimmten Maßen ist in jedem Einzelfall eine Genehmigung dort einzuholen.
Es war zwar niemand von uns dabei, aber wenn man einen Bahnübergang mit einem Tiefbett überqueren will, sollte man -entsprechende Erfahrung vorausgesetzt- optisch schon abschätzen können, ob man das Fahrzeug anheben muss. Bei solch einem Gerät kann man davon ausgehen, dass man bei einem Gleisbett über Fahrbahnniveau in jedem Fall anzuheben hat, selbstverständlich VORHER. Über den Rest (abseits der Fahrtstrecke, Rennleitung dabei etc.) möchte ich nicht spekulieren.
--
Gruß aus Salzgitter,
René

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Dieser Post wurde am 08.04.2012 um 12:43 Uhr von ReneBSschmidbauer editiert.
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08.04.2012, 15:19 Uhr
Harry K.




Zitat:
MSM postete
@Harry,

interessante Bilder, bitte mehr davon und vielleicht mit noch einigen Hintergrund-Informationen.

Gruß
Martin

Hi Martin, hi Forum,

jepp - die Rennleitung war bei diesem Transport dabei, weshalb der Unfall auch von einer anderen Direktion aufgenommen wurde. Wie sich die Sachlage bisher darstellt, ist der erste Transport vor dem Bahnübergang links (Entladestelle?) abgebogen - nachfolgender Unglückstransport ist geradeaus auf den Bahnübergang gefahren um den Zug rückwärts in die Seitenstraße (dort wo schon der erste Tieflader stand) zu schieben.
Da ich die Örtlichkeit kenne kann ich behaupten, dass auch ein Brillenträger mit Stärke 7,0 den überhöhten Bahnübergang erkannt hätte - erst als das Bett auf den Schienen aufgesessen hat, wurde mit dem Hatz versucht das Bett anzuheben ...... nur - da war schon der Zug da....... Dies alles hat sich in kürzester Zeit abgespielt ...... nach bisherigem Wissen auch ohne die Rennleitung zu informieren........

Egal wie es passiert ist - ich bin heilfroh dass nicht mehr passiert ist und seit gestern Abend 19.00 Uhr auch wieder die Bahnen rollen.......
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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08.04.2012, 15:39 Uhr
Harry K.




Zitat:
MSM postete
Moin,

........

Der Kollege hätte auf jeden Fall bei der Höhe eine Ausnahmegenehmigung nach dem 70´er gebraucht.

........


Laut Gesetzeslage hast du als Transportführer beim Verlassen der vorgeschrieben Wegstrecke, warum auch immer, eine Neue zu beantragen. Das gilt sogar unter Polizeibegleitung.
Wer hat da wirklich gepennt und getrieft????

.......


Aber mich interessiert es, weil ich denke das sowas bestimmt anderen, auch mir, passieren kann.
Deshalb mag ich die Informatinonen. Nicht zum Finger in Wunde legen, sondern um zu lernen. Um es besser zu machen.

Schönen Sonntag noch
Martin

Hi Martin,

also mit der 70er liegst Du da etwas falsch......Eine 70er Ausnahmegehemigung von den Vorschriften über Länge, Breite, Höhe, Gewicht und Sichtfeldeinschränkung brauchst Du nur, wenn Dein Fahrzeug in diesen Punkten abweicht. Rein vom Fahrzeugbild her würde ich sagen, der Zug sieht für mich "normal" aus und hätte wohl maximal eine Ausnahme i.S.d. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO benötigt, wenn die Ladung zu langm zu breit oder wie hier "vielleicht" zu hoch war. Ich war aber nicht vor Ort (ein Unfall reicht ja wohl auch an Ostern....) und kenne somit die genauen Umstände nicht.

Ich spekuliere mal mit einem ähnlichen Fall vor ca. 8 Jahren - dort blieb auch ein Bagger in den Betonträgern einer Brücke hängen, weil der Ausleger während der Fahrt nicht justiert warund sich durch die Fahrtbewegungen "aufgepumpt" hat und langsam nach oben wanderte......vielleicht war es ja bei Heidelberg ähnlich.... oder der Fahrer hat ebend vergessen, den Arm nach unten zu nehmen.....*spekulatiusaus*

Seis wies ist - diese beiden Überführungen sind (waren??) die niedersten Bauwerke auf den Autobahnen in Baden-Württemberg......ca. 4,38 - 4,45 m hoch.......genehmigungstechnisch bis 4,30 m Höhe befahrbar....... folglich war der Arm zu hoch....ob 4,83 m stimmen ???????????

Beim 2. Punkt liegst Du vollkommen richtig und das beste Beispiel habe ich ja beim Rücktransport des verunfallten Baggers geschildert - auch wenn es nur eine andere ZUfahrt war....sie Stand nicht im "Papier" und somit hat die Rennleitung den Rücktransport abgestellt......

In der Praxis kommt das jede Woche 5 mal vor, denn beantragt wird zur Firmenadresse - meist eben das Büro - die Zufahrt zum Werk ist aber ein paar Straßen weiter.......


Und Deinen letzten Absatz kann ich bedebklose unterschreiben .... aus solchen Vorfällen sollte man Lehren ziehen können um es ebend besser zu machen......
--
Gruß aus dem Süden

Harry
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1918 — Direktlink
08.04.2012, 18:52 Uhr
MSM



Servus Harry, Malzeit miteinander,

sorry ich hatte vor meinem Posting noch keine Bilder des Fahrzeugs gesehen und nur gelesen 4,83m Höhe. Und da ist meines Wissens nach der 70´er von Nöten, ist deutlich über der StVO.
Aber nachdem ich die Bilder gesehen habe ist, bzw. war das ein ganz normaler Bagger (Zweiwege ??) auf einem ganz normalen Tieflader. Also alles im Rahmen der Gesetzlichkeiten.
Also ein Transport wie er hunderte Male jeden Tag irgendwo in dieser Republik stattfindet.

Nur das mit dem Aufpumpen ist auch irgendwie Normal. Ist halt diese Scheiß-Routine jeden Tag. Und genau das meinte ich mit dem besser machen....hast mich da sehr gut verstanden.

Und zu dem BÜ...naja, auf nem Übergang rangieren zu wollen ist sehr, sehr mutig. Auch wenn es nur kurz ist. Genau dabei passieren die meißssen Dinger....nur mal kurz.

Sei´s drum. Hoffentlich werden alle Verunglückten gesund. Das Blech übernimmt irgendwie, irgendeine Versicherung....ein paar Kollegen haben neue Arbeit, da die Brücken und die Infrastruktur beim BÜ wohl saniert werden müssen, die Industrie kann ein paar neue Geräte (Triebwagen, Bohrgeräte, Tieflader usw.) verkaufen. Die Beamte haben wohl einigen Schreibkram und vielleicht lernen alle draus.

Schönen Abend noch
Martin
--
Gruß
Martin

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08.04.2012, 19:35 Uhr
ReneBSschmidbauer




Zitat:
MSM postete
Servus Harry, Malzeit miteinander,

sorry ich hatte vor meinem Posting noch keine Bilder des Fahrzeugs gesehen und nur gelesen 4,83m Höhe. Und da ist meines Wissens nach der 70´er von Nöten, ist deutlich über der StVO.
Aber nachdem ich die Bilder gesehen habe ist, bzw. war das ein ganz normaler Bagger (Zweiwege ??) auf einem ganz normalen Tieflader. Also alles im Rahmen der Gesetzlichkeiten.
Also ein Transport wie er hunderte Male jeden Tag irgendwo in dieser Republik stattfindet.

Nur das mit dem Aufpumpen ist auch irgendwie Normal. Ist halt diese Scheiß-Routine jeden Tag. Und genau das meinte ich mit dem besser machen....hast mich da sehr gut verstanden.

Und zu dem BÜ...naja, auf nem Übergang rangieren zu wollen ist sehr, sehr mutig. Auch wenn es nur kurz ist. Genau dabei passieren die meißssen Dinger....nur mal kurz.

Sei´s drum. Hoffentlich werden alle Verunglückten gesund. Das Blech übernimmt irgendwie, irgendeine Versicherung....ein paar Kollegen haben neue Arbeit, da die Brücken und die Infrastruktur beim BÜ wohl saniert werden müssen, die Industrie kann ein paar neue Geräte (Triebwagen, Bohrgeräte, Tieflader usw.) verkaufen. Die Beamte haben wohl einigen Schreibkram und vielleicht lernen alle draus.

Schönen Abend noch
Martin

Hallo,

wie Harry K. schon sagte: die Ausnahmegemehmigung nach §70 StVZO brauchst Du bereits zur Zulassung für den Straßenverkehr, wenn Dein Fahrzeug Maße und Gewichte überschreitet (im 'Leerzustand', z.B. 2,75m breit, über 16,55m lang, Ausschermaß überschritten usw.), d.h. bevor Du es überhaupt beim Straßenverkehrsamt anmelden kannst, musst Du die '70er' haben.
Eine Genehmigung nach §46 StVO benötigst Du, wenn Du z.B. mit einem normalen Sattelzug (2,55m breit, 16,55m lang) eine überbreite, überhohe oder überlange Ladung insbesondere auf BAB und Kraftfahrstraßen befördern willst.
Die Ausnahmegenehmigung nach § 29 StVO ist notwendig für Transporte mit Fahrzeugen, die eine '70er' haben.
--
Gruß aus Salzgitter,
René

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Dieser Post wurde am 08.04.2012 um 19:38 Uhr von ReneBSschmidbauer editiert.
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1920 — Direktlink
08.04.2012, 23:04 Uhr
MSM



Sorry,

ja mein Fehler. 70 und 46 durcheinander gebracht.
Aber genau das meinte ich.
Hörte sich in dem ersten Artikel auf T-Online aber anders an. Deshalb meine Aussage.

Trotzdem danke für´s korrigieren, wollte nichts falsches darstellen.

Gruß
Martin
--
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09.04.2012, 12:16 Uhr
hurgler0815



Update 09.04.2012

Lt. Rdio SWR 1 müssen beide Brücken abgerissen werden. Die Fahrbahn
Richtung Karlsruhe bleibt auf unbestimmte Zeit gesperrt. Richtung
Frankfurt wird gesperrt, sobald die Abrißarbeiten begonnen werden.
Aktuell wird eine Baufirma gesucht, die noch diese Woche den Abriß
bewerkstelligen kann.
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1922 — Direktlink
09.04.2012, 15:47 Uhr
SLT Juergen



Der A 900 ZW hat zwischen 20.000 & 22.000KG und du kannst ihn bei richtiger Stellung des Auslegers(Löffel eingeklappt,Löffelsteil eingeklappt) mit einem 900er Semi transportieren, da er dann nur knapp 3,10m hoch ist.

2-Achs SZM mit 3-Achs Rampensemi,nachlaufgelenkt:
39700kg GG incl 4 Löffeln,Transporthöhe 4m,
wurde von uns schon öfter so transportiert und da brauchst du keine Genehmigung.
--
Reparieren heißt NICHT Teile tauschen!
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1923 — Direktlink
09.04.2012, 16:28 Uhr
Seilbagger



Hallo
Fakto ist der ZW Bagger wurde falsch verladen das ist ja ersichtlich nur was wurde falsch gemacht
1. Immer ohne Anbauwerkzeug ( Ramme, KDK etc.) wird der ZW Transportiert auf einem Semi, sonst ist die Transporthöhe über 4m.
2. Unter Berücksichtigung zu Punkt1 kann nur der " Baggerarm langgemacht werden" und auf dem Semi abgelegt somit ist der ZW nicht höher wie die Kabine und unter 4m Höhe.
3. These, meistens werden die ZW's von den Lkw Fahrern am Tage verladen( da die Baggerfahrer eh noch schlafen wegen Nachtschicht oder schon auf ner anderen Bst. sind) die sich keine Platte machen was sie hinten drauf haben auch in Sachen Höhe.
Das fatale an der Sache ist leider wenn die Stammsemifahrer von der Spedition verhindert sind und ein kurz angeheuerter Ex Omnibusfahrer von einer Dumpingspedition daher kommt keinen Plan vom Verladeschema besitzt alles auf den Bock wuchtet und solchen Mist verbockt.
Solch nen Fahrer schon gehabt wollte 55t Ballast auf nen 3ax Semi mitnehmen.
--
MfG
Tom

Dieser Post wurde am 09.04.2012 um 20:26 Uhr von Seilbagger editiert.
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1924 — Direktlink
09.04.2012, 20:37 Uhr
Shorty77

Avatar von Shorty77

Hallo hier noch ein Bericht
http://www.youtube.com/watch?v=ml8KFod0nHA
Was ein Glück das die Firma denen der Bagger gehört auch Brücken bauen :-))
Lg Sven
--
Wer keine Kühlschränke bauen kann, der kann auch keine Baumaschinen bauen.
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