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09.11.2009, 09:30 Uhr
Gast:Steve12777
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Zitat: | Steve12777 postete Ich denke, dass es hier auch ganz gut paßt. Mir heute passiert
steht dieser Golf für Euch auf einem Behindertenparkplatz? Für mich eindeutig nein, da der Pfeil nach links zeigt und es kein Doppelpfeil ist. weiter rechts sind auch keine weiteren Schilder. Für den Polizisten steht er, bzw. das ,üsse überprüft werden, auch wenn das Schild etwas "unglücklich steht".
DAS BESTE: Ich habe mich genau deswegen vergewissern wollen und habe schon vor langer Zeit einen Polizisten gefragt, der dort war, um andere aufzuschreiben, ob man da denn parken könne...
Tja, die linke Hand weiß auch bei unseren Freunden und Helfern nicht immer, was die rechte macht.
In diesem Sinne.
ich bitte die Größe zu entschuldigen, Größe verringert auf 1046 x 786 |
so schriftlich per email eine Bestätigung des von mir geglaubten und von Euch geglaubten, dann also auch wissenden Verdachts:
Zitat: "Vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre Beurteilung der Beschilderung ist vollkommen richtig. Es wurden an dieser Stelle vier Stellplätze für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung verkehrsrechtlich durch die Stadt Friedrichshafen angeordnet und mit der vorhandenen Beschilderung auch ordnungsgemäß beschildert. Es handelt sich hierbei in der Tat um die vier linksseitigen Parkplätze. Die beiden übrigen Stellflächen rechts sind damit ohne Einschränkung nutzbar.
Was will man mehr, außer noch:
Die beiden von Ihnen abgelichteten Fahrzeuge [...] benötigen daher keine besonderen Parkausweise. |