010 — Direktlink
24.01.2004, 22:55 Uhr
Gast:Harry
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Hi zusammen,
wenn BUZ es schon so anspricht...grundsätzlich werden § 70 StVZO Ausnahmen nur bis zu dem Rahmen erteilt, in dem die Achslasten und das daraus resultierende Gesamtgewicht nicht überschritten werden - also beim achtachsigen Autokran max. 8 x 12,0 t Achslasten = 96 t zul. Gesamtgewicht. Hierbei kommt es daraif an, wie der Kran erstmals abgenommen (Gutachten)wurde - i.d.R ohne Abspannung, Ballast und Haken. Und Bube - auch wenns weh tut - Thömen kann keine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO haben, weil es die Ausnahmegenehmigung gem. § 70 StVZO nicht hergibt. Vielleicht kannst Du mal mit Peter Kornheiser von der Genehmigungsbehörde sprechen...kannst Dich gerne auf mich berufen....
Wird ein solcher Kran mit solchem "teilbaren" Ballast angetroffen, sind in erster Linie Fahrer + Halter oder Verantwortlicher gem. §§ 9, 14 u. 17 OwIG auch mit dran (Bußgeld). Die Unterbindung der Weiterfahrt ist dann obligatorisch...(gell BUZ...) und kostet garantiert nicht nur Zeit....
Ferner gibt es noch folgende Möglichkeiten der Sanktionen, nämlich die Abschöpfung des rechtswidrig erzielten Mehrwerts durch eine solche Fahrt. Dieser Mehrwert ist eigentlich nix anderes, wie die Kosten der eingesparten Zuzatzfahrten...und je nach Ziel, kommen da schon ein paar Kreuzer zusammen, die in der heutigen Zeit jedem Unternehmer im Gegensatz zum Bußgeld richtig "wehtun"....
Und fruchtet das beim Unternehmer immer noch nicht, kann die Behörde auch auf eine bestimmte Zeit die Erteilung einer Erlaubnis verweigern und im Extremfall die Ausnahme nach § 70 StVZO entziehen.
Natürlich weiß ich auch, dass nicht überall gezielte Kontrollen durchgeführt und vor allem nicht überall geschulte Polizisten im Einsatz sind, was sich aber in nächster Zeit durch bundesweite Schulungen ändern soll.
Ich kann mich noch gut erinnern, als ich vor einigen Jahren mit dem leeren Bus von Cuxhaven heimfuhr....auf der A 61 sah ich freitaganachmittag das Gelblich eines Kranes....(Sperrzeit?!?!) ich also den Kran eingeholt und wie ich es vermutet hatte, war der Fahrer ein guter Bekannter zu mir, der auch Modellbau machte. Der "Bekannte" hatte auf seinem sienachsigen Kran den vollen Ballast drauf!!! (...auch wenns mir der eine oder andere nicht abnimmt - es war so!). "Ach weißt Du, bei uns wird sowas nicht kontrolliert....", war die für mich die verblüffende Antwort.
Ich will damit sagen, wo kein Kläger - da kein Richter, und so werden dann Fahrten mit Haken, Ballast und/oder Abspannung zur Regelmäßigkeit.....
Gruß aus dem im Schnee versinkenden Baden
cu Harry |