003 — Direktlink
13.11.2003, 17:44 Uhr
BUZ
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Nee, nee,
so einfach ist das nicht: andere Länder, andere Sitten. Wenn man Dein Posting liest, könnte man meinen die Vorschriften zur Zulassung seien in allen Ländern gleich.
Für jeden Kran, egal ob Autokran, Turmdrehkran, Portalkran usw., gibt es ein Kranprüfbuch. Die Erstabnahme wird immer vom Hersteller und den zuständigen Überwachungsverein (Dekra, TÜV etc.) vorgenommen. Ins Buch wird bestimmte Werte getestet und eingetragen; der Seilhersteller, Seildurchmesser, Winden- und Hakenhersteller, Werknummer der verschiedenen Haken werde auch verewigt. Also jede kleine Kleinigkeit wird erfasst. Du wirst einen nach deutschen Richtlinien abgenommenen Kran nicht ohne weiteres in den USA verkaufen und einsetzen dürfen. Gerade bei den Amis ist alles sehr kompliziert, man denke nur an die hohen Schadensersatzklagen. Eine Betriebsanleitung für Krane ist in den USA zehnmal so dick wie in Europa, jeder Handgriff ist genaustens dokumentiert. Stell Dir mal vor der Fahrer baut die Wippspitze auf, sein Kollege hält den Bolzen vor das Loch und er haut mit dem Hammer drauf, nicht auf den Bolzen. Nee, der Kumpel hatte die Hand dazwischen, und die ist jetzt platt, rot, blau und lila. Wenn in der Betriebsanleitung darüber nichts geschrieben ist, kann der Hersteller verklagt werden; er hat dafür zu sorgen, das mittels Foto und Text genau erklärt wird wo und wie der Bolzen in Bolzenauge geschlagen wird.
Und die Betriebserlaubnis zur Zulassung ist ebenfalls von Land zu Land verschieden. Man denke an unterschiedliche Emmisionswerte, Stand- und Fahrgeräusche, Gewicht, Abmessungen der jeweiligen Länder. Und in Afrika, irgendwo in der tiefsten Savanne ist bestimmt keiner da, der nach irgendwelchen Abnahmen kräht. TÜV, Kranabnahme sind dort fremd wie bei uns Tsunamie-Wellen oder Hurricanes. Dorthin geht das Kranbrüfbuch mit, und dann wird es nie wieder in die Hand genommen.
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