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29.11.2006, 11:11 Uhr
Hendrik
Moderator
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Zitat: | Josef Peters postete Bei zwei Motoren, egal wofür die gebraucht werden (zur Energieerzeugung dienen sie ja immer) und egal ob stationär oder mobil, muss Diesel verwendet werden. Siehe auch Notstromaggregate. |
Notstromaggregate dürfen in Deutschland mit steuerfreiem Diesel fahren, aber normale Stromerzeuger nicht. (Zum Beispiel Lichtmasten, Generatoren, etc.. Alles, wo auf Baustellen ein Moppel drin ist, ist nicht steuerbefreit.)
Ein Notstromaggregat beispielsweise im Krankenhaus dürfte mit Heizöl fahren, weil es die Stromversorgung bei einem Ausfall des Stromnetzes gewährleisten muß. Sowas muß mann aber erst mühsam bei der Zollbehörde beantragen, und deswegen macht es so gut wie kein Notstromaggregatbetreiber. (Bei den paar wenigen Betriebsstunden pro Jahr lohnt sich das auch gar nicht). Dieser Post wurde am 29.11.2006 um 11:44 Uhr von Hendrik editiert. |