007 — Direktlink
11.09.2006, 13:51 Uhr
Stephan
Moderator
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Nun ja, das Urheberrecht am Bild bleibt unberühert, denn es ist nicht übertragbar, wie ich mir von einem freien Fotographen im Auftrag eines namhaften Herstellers habe erklären lassen. Mit den Nutzungsrechten sieht es natürlich schon etwas anders aus, erst recht, wenn dafür bezahlt wurde. In einem Wettbewerb wie diesem hier sollte man genau darauf achten, namentlich genannt zu werden, wenn ein entsprechendes Foto veröffentlicht wird. Das kann man dann als Bildautor immer als Referenz und Werbung für eigene Zwecke verwenden. Deshalb auch immer ein Auge auf weitere und spätere Veröffentlichungen wie Prospekte, Kalender, etc, haben. Kann ein direkter Zusammenhang zum Wettbewerb hergestellt werden, etwa weil das eigene Bild zusammen mit den prämierten Siegerfotos im selben Prospekt abgedruckt wird, sollte man ruhig mal sein Glück versuchen und auf eine nachträgliche "Vergütung" pochen. Den 1. Preis wird es sicher nicht geben können, aber einer der anderen ausgelobten Preise oder ein Werbemodell sollte schon noch machbar sein. Unbedingt Belegexemplare sammeln und gegebenenfalls auch einfordern. Das kann natürlich auch schwierig bis unmöglich werden, etwa durch Eigentümerwechsel der betreffenden Verlage. Wiederholtes Schulterzucken auf meine Anfragen nach einem Kalender mit meinem Bild, heraus gebracht von einem bekannten holländischen Schwertransport-Magazins kann ich deshalb nur noch mit völliger Ablehnung des Produktes quittieren. Schade eigentlich, und bestimmt nicht nötig. Veröffentlichungen im Internet gehören immer gespeichert und am besten auch ausgedruckt, damit man was in der Hand, zum Beispiel wenn man auf der BAUMA mit den entsprechenden Marketingleuten ins Gespräch kommt. Wichtig dabei: Nicht plump forden, sonder geschickt, klar und nachvollziehbar argumentieren. Für gewöhnlich können sich hinterher dann beide Seiten freuen...![](templates/default/images/icon/wink_new.png)
Gruß vom Rhein Stephan -- Gruß vom Rhein Stephan
"Hätten Sie aber können!!!" |