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Hansebubeforum » Technik » PKW auf Ballastauflieger » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: [ 1 ] -2-
025 — Direktlink
01.03.2014, 13:33 Uhr
Truckfan

Avatar von Truckfan

Was hier meiner Meinung nach auch passen würde. Ich habe letztes Jahr bei der BF3 ausbildung auch gelernt, das es nicht zuläsig ist das BF3 bei Leerfahrt des Tiefladers auf diesen aufzuladen.
Erlaubt wäre es nur dann wenn das BF3 keine Zulassung hat, dann wäre es ein normaler gewerblicher Fahrzeugtransport.
--
Gruß Frank
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01.03.2014, 16:08 Uhr
baroni

Avatar von baroni

Hallo Frank,
das mußt Du noch einmal genau erklären.
Wo soll der Fallstrick liegen, wenn ich einen meiner Tieflader losschicke um einen meiner BF3 zurück zu holen, der auf der Strecke liegen geblieben ist? Ich muß den Karren doch nicht erst abmelden, wenn der mal einen Motorschaden hat, oder?

Gruß,
Thorsten
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01.03.2014, 16:14 Uhr
Truckfan

Avatar von Truckfan

Dann hat er einen Defekt und ist nicht selbst Fahrtüchtig. Hatte mich etwas blöd ausgedrückt vorhin. Wie gesagt, es wurde uns auf der BF3 Schulung so erklärt. Genaue Hintergründe sind auch dem Ausbilder unbekannt gewesen, es sagte selbst das er darin keinen Sinn sieht.
--
Gruß Frank
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028 — Direktlink
01.03.2014, 19:15 Uhr
mdkran

Avatar von mdkran

Solange ich die Genehmigungsvorgaben bezüglich Gewicht/ Abmessungen einhalte, kann ich doch transportieren, was ich will (für die Haarspalter seien hiermit Gefahrgüter u.Ä. ausgeschlossen).
Dabei spielt doch keine Rolle, ob ich für einen Kunden etwas transportiere, oder eigenes Material- wozu ja auch Fahrzeuge gehören. Sonst dürfte ich ja auch keine eigenen Dolly´s aufladen.
Das würde mich mal interessieren, wo das steht und wie das begründet wird.
--
Woher soll ich wissen was ich denke, wenn ich nicht höre was ich sage?
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029 — Direktlink
10.03.2014, 17:42 Uhr
JvWkoeln



Vor Jahren gab es bei uns ( Breuer ) auch mal Überlegungen hinter die Häuslebauer Krane einen Anhänger zu Packen um damit einen Pkw zu transportieren ! Ist nachher verworfen worden weil es sich nicht um Kranzubehör handelte bekam man keine Genehmigung bzw wurde es als Transport ausgelegt und das ist hinter einem Kran nicht erlaubt !;-) Steine über mich wenn ich was falsches schreibe aber so habe ich es erlebt !
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