Hansebubeforum
Registrieren || Einloggen || Hilfe/FAQ || Suche || Memberlist || Home || Statistik || Kalender || Staff Willkommen Gast!


Hansebubeforum » Dies und Das ... » Generelle Begrenzung der zul. Achslasten in Sachsen » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000 — Direktlink
30.04.2013, 09:56 Uhr
Technix



Werden zur Zeit vom Landesamt für Strassenbau und Verkehr in Sachsen, zuständig für die Erteilung §70, mit dem Verweis auf §34STVZO ausgebremst. Hier wird jeder Antrag mit einer Achslast von >12to abgelehnt. Wer hat gleiche oder ähnliche Erfahrungen gemacht und was kann man tun um höhere Achslasten genehmigt zu bekommen?
Dieser Post wurde am 30.04.2013 um 09:56 Uhr von Technix editiert.
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
001 — Direktlink
02.05.2013, 13:35 Uhr
Thorge



Das wird grundsätzlich in ganz Deutschland so gehandhabt.

Höhere Achslasten werden nur in extremen Einzelfällen und mit lückenloser und triftiger Begründung genehmigt.
--
Viele Grüße !
Thorge
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
002 — Direktlink
02.05.2013, 14:58 Uhr
Technix



Es ist richtig wenn alle mit den gleichen Vorschriften konfrontiert werden.

Meines Erachtens ist der genannte §34 nur bedingt anwendbar, zugrunde gelegte Achsen 2,50m breite und 4fach bereift. Plattformtrailer hingegen nutzen den Verkehrsraum mit 3,00m breiten Achsen 8fach bereift. Hat schon mal jemand versucht diesen Weg zu gehen?
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
003 — Direktlink
02.05.2013, 18:40 Uhr
Braunbaer



Vielleicht wäre es angebracht, mal etwas ins Detail zu gehen.

Ausnahmegenehmigung für nen einmaligen Transport?
Was soll transportiert werden?
Welche Fahrstrecke?
Usw...
--
Wie immer - nur meine eigene Meinung!
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
004 — Direktlink
04.05.2013, 08:52 Uhr
Truckfan

Avatar von Truckfan

Das wird in Deutschland der normale Standard werden. Auch bei Kranen sollen die 12t Achsen abgeschafft werden.
--
Gruß Frank
Volvo FH16 650

Das Copyright liegt einzig und allein bei mir!!!
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
005 — Direktlink
05.05.2013, 19:40 Uhr
Thorge




Zitat:
Technix postete
Es ist richtig wenn alle mit den gleichen Vorschriften konfrontiert werden.

Meines Erachtens ist der genannte §34 nur bedingt anwendbar, zugrunde gelegte Achsen 2,50m breite und 4fach bereift. Plattformtrailer hingegen nutzen den Verkehrsraum mit 3,00m breiten Achsen 8fach bereift. Hat schon mal jemand versucht diesen Weg zu gehen?

Völlig richtig !
Die Begrenzung auf 12t entbehrt jeglicher technischer Notwendigkeit !
Alle Bauwerke und Fahrbahnen sind für Belastung nach DIN mit SLW60 zu konzipieren. Und ein SLW 60-Modell ist ein dreiachsiger Wagen mit 3x 20 t Achslast mit Singlebereifung.

Tests haben ergeben, daß LKW mit Zwillingsbereifung und 12t Achslast mehr Druck auf die Asphaltdecke ausüben und dadurch Partikel beim Abrollen gelöst werden. Dadurch entstehen Spurrillen.
Aber da geht es um eine Million LKW, die täglich über die Autobahnen rollen. Aber die 8-fach bereiften Plattformwagen haben ja fast nur die Hälfte Adhäsionsdruck und wären somit völlig unschädlich. Aber keiner will es wissen...
Autokrane mit 12t Achslast und 6t Raddruck dürfen fahren, aber wehe, man will einen Plattformwagen mit 12t Achslast = 1,5t Raddruck auflasten, dann schreit jeder...
Eine 2-achs Sattelzugmaschine darf 11,5 t auf der zwillingsbreiften Antriebsachse haben. Da sagt keiner etwas...
Aber 2,875 t Raddruck, dazu noch an einer angetrieben Achse sind doch viel schlimmer, als mal angenommen 2,0 t Raddruck auf einer geschleppten Achse. Und mehr Raddruck wäre das dann bei einem Plattformwagen mit 16t Achslast nicht!
Nebenbei: Genau die Behörden, die die Achslast nicht mögen lassen Ihre LKW des Straßenbetriebsdienstes im Winter mit Streuaufbau und Pflug mit 13,0 t Achslast völlig legal laufen. Begründung: Damit man keinen 4-achser braucht....

Achslastbegrenzung ? Besser gar nicht drüber nachdenken !

Denn selbst die Vereinigung BSK begreift dieses Dilemma und die Fehleinschätzungen der Behörden nicht und läßt ihre Mitglieder tatenlos damit umgehen. Wäre Zeit für was Neues :-)
--
Viele Grüße !
Thorge

Dieser Post wurde am 05.05.2013 um 19:44 Uhr von Thorge editiert.
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
006 — Direktlink
05.05.2013, 21:57 Uhr
Stephan
Moderator
Avatar von Stephan

Es gibt Leute, die können nicht verstehen. Und es gibt welche, die wollen es nicht. Bei denen stellt sich dann sogleich die Frage nach dem warum. Also: warum wollen sie nicht?


.
--
Gruß vom Rhein
Stephan

"Hätten Sie aber können!!!"
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
007 — Direktlink
07.05.2013, 11:27 Uhr
Jens P.



Ich denke das Problem bei den 13ton Achslast werden die Brücken sein. Wenn man mit nem 10er Roller über eine 15m lange Brücke fährt sind es gleich 10ton mehr Belastung.
Wie marode Deutschlands Brücken sind brauche ich den Leuten vom Fach ja nicht erklären denn wir alle fahren teilweise 100derte km Umwege.

Mir hat ein Polizist gesagt das "wir Schwertransporte" die Straßen so kaputt machen.

Ein Kieslaster übt deutlich mehr Druck auf die Straße aus wie ich mit 8facher Bereifung. Genauso ist es mit den ganz normalen 40tonnern. Wie oft haben sie zwar nicht ihr GGw überschritten- sind aber verkehrt beladen.
Mich wundert es es bei Straßenschäden nur 2 Spurrillen zu sehen sind und nicht 8 Stück.

@Thorge:
Ich bin der Meinung das in der BSK mal eine kleine Reform stattfinden sollte.
Wie lange wird schon vom BF4 gesprochen um die Polizei zu entlasten?
Die RGST soll überarbeitet werden usw..
Seitenanfang Seitenende
Profil || Private Message || Suche Zitatantwort || Editieren || Löschen || IP
Seiten: -1-     [ Dies und Das ... ]  


Linktips:

Kranliste von Carsten Thevessen

Kran-und Schwerlast-FAQ von Sebastian Suchanek

RAL Farbliste von Burkhardt Berlin


Hansebube.de - Modellbau und Vorbild

powered by ThWboard 3 Beta 2.84
© by Paul Baecher & Felix Gonschorek


Impressum und rechtliche Hinweise
Datenschutzerklärung