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16.12.2012, 14:39 Uhr
robertd
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Zitat: | Ralf Neumann postete Es wäre in meinen Augen sinnvoll, auch von den PDF-Datenblättern jeweils das Deckblatt als Bild zu hinterlegen. Wer kauft schon gerne die Katze im Sack ? |
Was zumindest bei den PDFs auch fehlt, und mMn. noch wichtiger wäre ist die genaue Angabe, um welches Prospekt / Datenblatt es sich genau handelt. Z.B. gibt es vom LTM 1800 mindestens die Datenblätter TP79c (1987), TP79d (1988) und TP79g (1997 - das war dasjenige, das bis zum Schluss bei Liebherr auf der Website war). Die davor und dazwischen vermutlich auch, allerdings sind mir die bislang noch nicht untergekommen.
Zitat: | KranHendrik postete Die Rechtslage wurde selbstverständlich überprüft ! Es gibt keine Annahme, dass dies nicht legal sein sollte ! es gibt einige vergleichbare Seiten die selbriges veräußern sowie in diesem Rahmen anbieten ! Es geht bei den PDF's hauptsächlich um die darin enthaltenen Informationen und für Kunden die an den Prospekten selber interssiert sind bieten wir Originalprospekte an ! Es wäre ja auch nicht nicht verboten Kopien der Prospekte zu veräußern und eine PDF ist ja quasi eine digitale Kopie ! |
Finde ich interessant - ich dachte bislang, dass ein Prospekt / Datenblatt ebenso dem Urherberrechtsschutz unterliegt wie jedes andere Medium auch. Mir ist auch aus einer verlässlichen Quelle bekannt, dass ein Baumaschinenhersteller der Anfrage, alte Datenblätter auf einer privaten Website kostenlos zum Download anzubieten, eine Absage erteilt hat - was ja demnach genau so legal sein müsste wie der Verkauf. Da tun sich ja ganz neue Geschäfts- bzw. Hobbymöglichkeiten auf |