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27.05.2014, 21:36 Uhr
Schlimmerfinger
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Moinsen
wir sind vor 3 Wochen mit einem LFD 1550 einem LTM 1100 und zwei LKWs, einmal Grundgerät 62To und einmal Balast 77To durch Niedersachsen, Nordrhein Westfahlen und Reinland Pfalz gefahren.
Auflagen Niedersachsen: LGD BF3 LTM 1100 BF3 Beide LKWs BF3
Auflagen Nordrhein Westfahlen: LGD BF3 LTM nix beide LKWs BF2
Auflagen Rheinland Pfalz: LGD BF3 und nach verlassen der BAB Polizei begleitung LTM nix Beide LKWs , jewals eingenes BF3 beim Ballast noch dazu alle Brücken als Einzelfahrt, muste dahinter alles dicht gemacht werden.
Also es hängt immer von der Behörde ab
Ein anderes mal bei einem LTM 1500, brauchte der LTM nur für Hamburg ein eingenes BF3, vor Hamburg und nach Hamburg LTM und zwei LKWs ein BF3, eben nur Hamburg ein eigenes .......Behördenwahnsinn würde ich mal vorsichtig sagen -- MfG Schlimmerfinger
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