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11.03.2013, 18:42 Uhr
MSM
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Zitat: | percheron postete
Zitat: | Braunbaer postete Aber:Ich weiss nicht wer Besitzer dieser PST ist, aber wenn der Nutzer dieses Gerätes immer (auf öffentlichen Straßen) in dieser Kombination fährt, und die auf öffentlichen Straßen zulässigen Achslasten nicht überschritten werden, kann ich mir vorstellen das die Kiste nach § 21 "Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge" zugelassen wurde, auch wenn mir nicht ganz klar ist wie das geklappt hat... |
Nun, dieses Gerät gehört der BeHaLa (Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft GmbH). Sie benutzen es, um Turbinen vom Siemenswerk zur Verladestelle zu bringen, dies geht über einige hundert Meter öffentliche Straßen. |
Moin,
und es geht durch ein Hafengebiet, was als dieses auch ausdrücklich ausgewiesen ist, trotzdem ist es öffentliches Straßenland, es gilt die StVO und auch ist die Berliner Polizei hier zuständig, da sonst kein Mensch dem "Wildwuchs" an Probefahrten und ähnlichem Zweifelhaften Herr werden könnte.
Und soweit ich weiß, Achim berichtige mich bitte, wenn die fahren muss das auch jedesmal beantragt und auch genehmigt werden, sogar mit dem BF3 den die haben begleitet werden.
Gruß Martin -- Gruß Martin
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