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09.10.2011, 11:19 Uhr
GMK5180_Fahrer
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Also hier in Deutschland war es schon immer so, dass du eine Genehmigung beantragen musst. Es sei denn, du hast die Wegstrecke in deiner Dauerausnahmegenehmigung enthalten.
In den letzten Jahren ist es nur extremer geworden. Du musst mittlerweile oftmals mit Polizeibegleitung fahren, was früher nicht erforderlich war. Dann kommt noch dazu, dass mittlerweile Abfahrtskontrollen am Abend vorher durch die Polizei vorgenommen werden. Dies betrifft allerdings nur Krane über 60T zGG.
Wenn du aus Holland nach Deutschland mit einem Kran muss, dann gilt dasselbe. Ob man sich dran hält oder nicht steht auf einem anderen Blatt.
Wenn du in Deutschland einen Kran kaufst, dann hast du vielleicht das Glück, dass eine Dauerausnahmegenehmigung besteht, die noch gültig ist und wo die Wegstrecke in Richtung holländische Grenze enthalten ist.
Fakt ist, dass es eigentlich immer schon so war, nur die Kontrollen im Schwerlastbereich zugenommen bzw. verschärft wurden. Was aber auch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann. Ich kann nur für den Bereich NRW reden.
Du musst halt eben zwei Genehmigungen haben. Die 70er und die 29er.
Nachzulesen im § 29 Abs. 3 StVO Dieser Post wurde am 09.10.2011 um 11:29 Uhr von GMK5180_Fahrer editiert. |